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Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)

Quellendatum: 26.05.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Filmabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik
von: Januar 2011
Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Weblink zum Abkommen (PDF, nicht barrierefrei)

Richtlinie für die Projektfilmförderung nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Förderung von Filmvorhaben in Koproduktion („Minitraité“)
(§§ 2 und 3 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG) i.V.m. Minitraité)
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt

Das jährliche Fördervolumen aus beiden Ländern beträgt 3,2 Millionen EUR (3.200.000 EUR). Davon sind 200.000 EUR zur Förderung des Produzent*innennachwuchses (Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds) vorgesehen.

Für das Jahr 2026 konnten Anträge bis zum 20.04.2026 und 15.09.2026 gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Minitraité deutsch-französisch Kooperation Deutschland Frankreich Abkommen Film FFA Filmförderung Filmförderungsgesetz

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/deutsch-franzoesische-kooperationen-film-ffa.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund (BKM)
Förderart
Bürgschaft; Darlehen
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
Branche
Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Film und Fernsehen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

FFA Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Tel. +49 30 27577-0
Fax +49 30 27577-111
info@ffa.de
www.ffa.de/

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