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Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.
Quellendatum: 22.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?
- Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt.
- Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 % der jeweiligen Prämie zu.
- Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu.
- Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu.
- Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.
Sie müssen den Antrag für Ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.
Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2024 mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2026.
Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn
- Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat,
- der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein,
- Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben,
- Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist,
- Sie einen Eigenanteil von 5 % vorweisen können und
- Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.
Ablauf
Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.
Förderung online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal (siehe weiterführende Links) auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist für die administrative Abwicklung der von BKM geförderten Projekte zuständig.
- Die FFA prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid.
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die FFA(siehe weiterführende Links), um zu besprechen, welche weiteren Unterlagen Sie für den Erlass eines Zuwendungsbescheides vorlegen müssen.
Hinweise zum Verfahren
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die Produktion/Herstellung eines Kinofilmes:
- Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
- Drehbuch in deutscher Sprache
- Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard
- Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
- Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
- Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
- Stabliste mit Wohnsitzangabe (inklusive Absichtserklärungen von Regie, Kamera)
- Besetzungsliste (inklusive Absichtserklärungen der Hauptdarsteller/wichtiger Nebendarsteller)
- Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
- Finanzierungsnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
- Vorkalkulation der Herstellungskosten (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der Filmförderungsanstalt FFA für die Projektfilmförderung)
- Übersicht der Eigenleistungen
- Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
- Drehplan beziehungsweise Aufstellung der geordneten Abwicklung der Dreharbeiten nach Drehzeit und Drehorten
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen.
Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:
- Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
- Treatment, gegebenenfalls Drehbuch in deutscher Sprache
- bei Projektvorbereitung: Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
- bei Drehbuchentwicklung oder Stoffbeschaffung: Darlegung der erforderlichen Rechte (es dürfen noch keine Vertragsabschlüsse erfolgt sein, da es sich um ein Vorhaben handelt)
- Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
- Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
- Stabliste mit Wohnsitzangabe
- Besetzungsliste (nur vorzulegen, falls bereits vorhanden)
- Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
- Finanzierungnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
- Vorkalkulation der Kosten für die Maßnahme (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung)
- Auflistung der Eigenleistungen
- Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt
Schlagwörter: Filmförderung Folgevorhaben Deutscher Filmpreis Film Preismittel Filmproduktion Filmprojekt
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/folgevorhaben-deutscher-filmpreis.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – 10 % betrifft Anteil der Prämie für die Regie, keine Förderquote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Ebene
- Bund (BKM)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Film und Fernsehen; Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Tel. +49 30 186814-3115 (Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 15:00 Uhr)
Fax +49 30 1868154-3115
DFP@bkm.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.