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Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme

Quellendatum: 10.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 30.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt

Für die Herstellung programmfüllender Spielfilme können Förderungen von bis zu 1 Million EUR (1.000.000 EUR) vergeben werden. Die Herstellung programmfüllender Dokumentarfilme kann mit bis zu 500.000 EUR gefördert werden.

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Spielfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 6 Millionen EUR (6.000.000 EUR) und Dokumentarfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR). In begründeten Fällen können Animationsfilme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden. In besonders begründeten Fällen können weitere Filme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Herstellende von programmfüllenden Spiel- und Dokumentarfilmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland. Bei Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des EWR müssen Herstellende eine Niederlassung in Deutschland besitzen. Bei Koproduktion kann der Antrag nur von einem der Herstellenden gestellt werden. Anträge werden über das FFA-Serviceportal gestellt (siehe weiterführende Links).

Eine Antragsstellung für Spielfilm ist jeweils bis zum 14.04.2026, 07.07.2026 und 29.09.2026 möglich.

Eine Antragsstellung für Dokumentarfilm ist jeweils bis zum 14.04.2026 und 08.09.2026 möglich.

Eine Antragsstellung für Kinderfilm ist bis zum 01.09.2026 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Spielfilm, Dokumentarfilm, Kinderfilm, Film, Filmförderung, Produzenten, Kunst

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/jurybasierte-kulturelle-produktion-programmf-film.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund (BKM)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

FFA Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Tel. +49 30 27577-0
Fax +49 30 27577-111
info@ffa.de
www.ffa.de/

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