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Förderung im Rahmen des Musikfonds

Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 14.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik.

Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Projekt und Jahr.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Ensemble realisiert avantgardistisches Musikprojekt

Ein Ensemble für zeitgenössische Musik mit Sitz in Deutschland beantragt einen Zuschuss für ein nicht-kommerzielles, avantgardistisches Musikprojekt. Das Projekt wird mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert und weist einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland auf. Gefördert wird die Höhe der Förderung mit höchstens 50.000 EUR pro Projekt und Jahr, eine Kofinanzierung von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben ist vorgesehen.

Musikverband beantragt Zuschuss für Projekt

Ein Verband aus dem Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik beantragt eine Förderung für ein Projekt, das die künstlerische Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik voranbringt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, höchstens 50.000 EUR pro Projekt und Jahr, sofern eine Kofinanzierung von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben gesichert ist. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Keine Förderung bei bereits laufender BKM-Unterstützung

Eine Komponistin mit Wohnsitz in Deutschland plant ein hochambitioniertes Musikprojekt und möchte einen Zuschuss beim BKM beantragen. Ihr Projekt erhält jedoch bereits eine Förderung von der Initiative Musik, einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung. In diesem Fall ist laut Programmtext keine Förderung möglich.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.
  • Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.
  • Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
  • Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben.
  • Keine Förderung erhalten Sie für Projekte, die bereits eine Förderung von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung (zum Beispiel Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten.

Ablauf

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.

Hinweise zum Verfahren

Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen. Die geltenden Antragsfristen der einzelnen Förderprogramme können Sie der Informationsseite zu den Förderprogrammen des Musikfonds e.V. (siehe weiterführende Links) entnehmen.

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze des Musikfonds e.V.Stand: 27.08.2024

Weblink zu den Fördergrundsätzen

Schlagwörter: Musik Kunst zeitgenössisch experimentell Mudikfonds Musikförderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/musikfonds.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund (BKM)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
Branche
Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Musikfonds e.V.
Bornemannstraße 16
13357 Berlin
Tel. +49 30 232 5833 70
info@musikfonds.de
www.musikfonds.de/

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