Programme · Bund · BKM
Förderung im Rahmen des Musikfonds
Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 14.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik.
Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Projekt und Jahr.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Ensemble realisiert avantgardistisches Musikprojekt
Ein Ensemble für zeitgenössische Musik mit Sitz in Deutschland beantragt einen Zuschuss für ein nicht-kommerzielles, avantgardistisches Musikprojekt. Das Projekt wird mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert und weist einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland auf. Gefördert wird die Höhe der Förderung mit höchstens 50.000 EUR pro Projekt und Jahr, eine Kofinanzierung von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben ist vorgesehen.
Musikverband beantragt Zuschuss für Projekt
Ein Verband aus dem Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik beantragt eine Förderung für ein Projekt, das die künstlerische Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik voranbringt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, höchstens 50.000 EUR pro Projekt und Jahr, sofern eine Kofinanzierung von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben gesichert ist. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Keine Förderung bei bereits laufender BKM-Unterstützung
Eine Komponistin mit Wohnsitz in Deutschland plant ein hochambitioniertes Musikprojekt und möchte einen Zuschuss beim BKM beantragen. Ihr Projekt erhält jedoch bereits eine Förderung von der Initiative Musik, einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung. In diesem Fall ist laut Programmtext keine Förderung möglich.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.
- Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.
- Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
- Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben.
- Keine Förderung erhalten Sie für Projekte, die bereits eine Förderung von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch den BKM ständig geförderten Einrichtung (zum Beispiel Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten.
Ablauf
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.
Hinweise zum Verfahren
Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen. Die geltenden Antragsfristen der einzelnen Förderprogramme können Sie der Informationsseite zu den Förderprogrammen des Musikfonds e.V. (siehe weiterführende Links) entnehmen.
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze des Musikfonds e.V.Stand: 27.08.2024
Schlagwörter: Musik Kunst zeitgenössisch experimentell Mudikfonds Musikförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/musikfonds.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Ebene
- Bund (BKM)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Musikfonds e.V.
Bornemannstraße 16
13357 Berlin
Tel. +49 30 232 5833 70
info@musikfonds.de
www.musikfonds.de/
Weiterführende Links
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