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Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen

Quellendatum: 22.05.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Weblink zum Gesetz

Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen
(§§ 102 bis 109 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
? Bundesanstalt des öffentlichen Rechts „

Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung. “

Erfolge bei Festivals und Preisen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 2 Jahren vor der regulären Erstaufführung und innerhalb von 2 Jahren nach der regulären Erstaufführung des Films in einem Kino im Inland erzielt wurden. ?Zudem wird die Besucherzahl innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Erfolgs oder der Auszeichnung berücksichtigt, wenn der Film nach der regulären Erstaufführung einen Erfolg bei einem Festival erzielt oder einen Preis erhalten hat.

Der Antrag auf Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen muss spätestens 3 Monate nach Verstreichen der oben genannten Zeiträume und bis zum 01.03 eines Kalenderjahres gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Film Verleih Referenzpunkte Zuschauererfolg Festivalpunkte Erstaufführung Filmförderung Filmförderungsgesetz Referenzabsatz Referenzabsatzmittel

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/referenzabsatz-verleih-zuerkennung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
FFA Filmförderungsanstalt
Ebene
Bund (BKM)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
Branche
Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Film und Fernsehen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

FFA Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Tel. +49 30 27577-0
Fax +49 30 27577-111
info@ffa.de
www.ffa.de/

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