Programme · Bund · BKM
Verwendung von Referenzmitteln für den Verleih programmfüllender Filme
Quellendatum: 22.05.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Verwendung und Auszahlung von Referenzabsatzförderung
(§§ 109 bis 113 Filmförderungsgesetz (FFG))
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
? Bundesanstalt des öffentlichen Rechts ?
Der Antrag auf Auszahlung der zuerkannten Referenzabsatzmittel muss spätestens bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Erlass des jeweiligen Zuerkennungsbescheids gestellt und rechtzeitig vor Kinostart bei der FFA eingereicht werden.
Schlagwörter: Film Verleih Referenzpunkte Zuschauererfolg Festivalpunkte Erstaufführung Filmförderung Filmförderungsgesetz Referenzabsatz Referenzabsatzmittel
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/referenzabsatz-verwendung-auszahlung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- FFA Filmförderungsanstalt
- Ebene
- Bund (BKM)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Film und Fernsehen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
FFA Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Tel. +49 30 27577-0
Fax +49 30 27577-111
info@ffa.de
www.ffa.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.