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Förderung für schriftliches Kulturgut

Möchten Sie wertvolle Dokumente, Akten oder Bücher für die Zukunft sichern? Das Bundesprogramm unterstützt Sie bei der Restaurierung, Reinigung und Notfallvorsorge für Ihr schriftliches Kulturgut. Erhalten Sie finanzielle Hilfe für den Originalerhalt Ihrer Bestände.

Quellendatum: 15.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Bundeseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie bewahren historisch oder wissenschaftlich besonders wertvolles schriftliches Kulturgut auf? Wenn diese Bestände in ihrer Substanz akut gefährdet sind, können Sie eine Förderung für deren Erhalt beantragen.

Das Förderprogramm unterstützt Sie bei präventiven, konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung, fachgerechte Verpackung oder Massenentsäuerung von Archivalien und Bibliotheksgut. Auch Projekte zur Notfallvorsorge, zur Stärkung der Fachkompetenz oder zur Forschung können gefördert werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder stellen hierfür bis zu 100.000 EUR pro Jahr und Projekt bereit. Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingerichtet ist.

Sie erhalten die Förderung in der Regel als Anteilfinanzierung. Die Kofinanzierung kann sich aus Eigen-, Landes- und/oder Drittmitteln zusammensetzen. Sie müssen grundsätzlich mindestens 10 % der Kosten aufbringen. Wenn Ihre Maßnahme zum Originalerhalt mehr als 7.500 EUR Fördermittel pro Jahr erfordert, müssen Sie mindestens 50 % kofinanzieren.

Wichtige Besonderheiten für Ihren Antrag:

  • Bundeseinrichtungen: Gehört Ihre Einrichtung zur Trägerschaft des Bundes, können Sie abweichend von der Anteilfinanzierung eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % erhalten.
  • Landeskofinanzierung: Nutzen Sie Mittel aus Landesprogrammen zur Kofinanzierung, ist zwingend eine vorherige Bewertung durch das Land erforderlich. Sie müssen ein sogenanntes Ersttestat der zuständigen Landesbehörde einholen.
  • Kumulierbarkeit: Sie können diese Förderung mit anderen Bundesmitteln kombinieren. Sie müssen jedoch zwingend sicherstellen, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und klar voneinander abgrenzbar sind.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Bundeseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Archiv beantragt Massenentsäuerung gefährdeter Akten

Ein Archiv mit öffentlich zugänglichen Beständen stellt fest, dass historisch wertvolle Akten in ihrer Substanz akut gefährdet sind. Es beantragt eine Förderung für die Massenentsäuerung dieser Archivalien, wobei bis zu 100.000 EUR pro Jahr und Projekt bereitgestellt werden können. Die Kofinanzierung von mindestens 10 % der Kosten bringt das Archiv aus Eigenmitteln auf, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Bibliothek sichert Bestände durch Notfallvorsorge

Eine Bibliothek mit kulturhistorisch wertvollem Bibliotheksgut plant ein Projekt zur Notfallvorsorge und zur fachgerechten Verpackung ihrer gefährdeten Bestände. Da die benötigten Fördermittel für den Originalerhalt über 7.500 EUR pro Jahr liegen, muss die Bibliothek mindestens 50 % der Kosten kofinanzieren, etwa durch Landesmittel nach vorherigem Ersttestat. Das laufende Projekt selbst ist von der Förderung ausgeschlossen, förderfähig sind nur noch nicht begonnene Maßnahmen.

Bundeseinrichtung erhält Vollfinanzierung für Restaurierung

Ein Museum in Trägerschaft des Bundes bewahrt gefährdetes schriftliches Kulturgut auf und beantragt eine Restaurierungsmaßnahme zum Originalerhalt. Da die Einrichtung zur Trägerschaft des Bundes gehört, kann sie abweichend von der sonst üblichen Anteilfinanzierung eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % erhalten. Investitionen und Ausgaben für das Stammpersonal des Museums bleiben dabei von der Förderung ausgenommen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Ihre Einrichtung ist eine juristische Person mit Sitz in Deutschland.
  • Ihre Einrichtung ist ein Archiv, eine Bibliothek, ein Museum oder eine vergleichbare Institution.
  • Ihre Bestände und Objekte sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
  • Die zu behandelnden Bestände befinden sich in Ihrem Eigentum oder die fachgerechte Aufbewahrung ist rechtsverbindlich geklärt.
  • Die Bestände weisen einen hohen kulturhistorischen Wert oder ein hohes Auswertungspotential auf und sind in ihrer Substanz gefährdet.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
  • Bei Mehrfachüberlieferungen haben Sie sich mit anderen verwahrenden Einrichtungen abgestimmt.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung für Projekte erhalten, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Erhalt von Gemälden, rein grafischen Kunstwerken oder anderen Werken der bildenden Kunst. Investitionen sowie Ausgaben für Ihr Stammpersonal sind nicht förderfähig.

Ablauf

  • Antragstellung: Sie füllen das elektronische Antragsformular vollständig aus und senden den unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Anlagen per E-Mail an die Koordinierungsstelle (kek-foerderung@sbb.spk-berlin.de).
  • Hinweis: Wenn Sie Mittel aus Landesprogrammen nutzen, senden Sie Ihren Antrag zunächst an die zuständige Landesbehörde. Diese stellt Ihnen ein Landestestat (Ersttestat) aus. Das unterschriebene Landestestat ist in diesem Fall als verbindliche Anlage des Antrags mit einzureichen.
  • Prüfung: Die Koordinierungsstelle prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich. Der Fachbeirat bewertet die Anträge und gibt eine Förderempfehlung ab.
  • Entscheidung: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturstiftung der Länder treffen den Förderbeschluss.
  • Bescheid: Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
  • Durchführung: Nach Erhalt des Bescheids oder einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns können Sie mit der Umsetzung beginnen.

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung ist jeweils bis zum 31.01. eines jeden Jahres möglich.

Bei der Beantragung von Mitteln aus Landesprogrammen enden die Fristen für das Ersttestat auf Landesebene bereits einige Wochen vor dem 31.01 jeden Jahres.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Qualifizierte Kostenschätzung (zum Beispiel Kostenvoranschlag, Vorjahreskalkulation oder Rahmenvertrag)
  • Bei Kofinanzierung aus Landesprogrammen: Unterschriebenes Landestestat (Ersttestat) der zuständigen Landesbehörde
  • Gegebenenfalls Depositalvertrag
  • Nach Möglichkeit eine Fotodokumentation oder aussagekräftiges Bildmaterial zum Schadensbild

Für die Auszahlung und den Abschluss:

  • Formular für die Mittelanforderung
  • Verwendungsnachweis (bestehend aus Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis mit Belegliste und Projektbericht)
  • Kopien der Rechnungen

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) zur Förderung von Projekten zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts
vom: 01.01.2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei)

Schlagwörter: Papier retten Bücher reparieren Archiv Sanierung Originalerhalt Kulturgut Notfallvorsorge Bibliothek Kulturgutschutz Bund Schriftgut Historische Bücher Massenentsäuerung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/schriftliches-kulturgut.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Bundeseinrichtungen

„Bundeseinrichtungen: Gehört Ihre Einrichtung zur Trägerschaft des Bundes, können Sie abweichend von der Anteilfinanzierung eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur für Einrichtungen in Bundesträgerschaft; sonst Eigenanteil mind. 10 % (bis 90 %), ab 7.500 EUR Fördermitteln mind. 50 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund (BKM)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Von-der-Heydt-Straße 16-18
10785 Berlin
Deutschland
Tel. +49 030 266 412884
kek@sbb.spk-berlin.de
www.preussischer-kulturbesitz.de/index.html

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