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Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.

Quellendatum: 22.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittel erhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.

Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.

Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Nominierung ermöglicht Folgeprojekt

Ein Filmproduktionsunternehmen wird beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert und beantragt anschließend beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Verwendung der Filmpreismittel für einen neuen Kurzfilm. Der geplante Film ist höchstens 30 Minuten lang, hat eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung und ist für die Aufführung auf Filmfestivals bestimmt. Mit dem Filmvorhaben wurde noch nicht begonnen.

Auszeichnung finanziert programmfüllenden Film

Ein Produktionsunternehmen gewinnt eine Auszeichnung beim Deutschen Kurzfilmpreis und möchte die Mittel für die Vorbereitung eines programmfüllenden Films ab 79 Minuten Länge nutzen. Voraussetzung ist, dass eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt ist und die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht. Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Rückzahlungsfreier Zuschuss für Kinofilm

Ein Filmunternehmen, das beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert wurde, plant einen neuen Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und auf Filmfestivals. Die beantragten Filmpreismittel muss das Unternehmen nicht zurückzahlen, sofern die weiteren Voraussetzungen wie die deutsche kulturelle Prägung des Films erfüllt sind.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn

  • Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
  • ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
  • der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
  • der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
  • die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.

Ablauf

Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de (siehe weiterführende Links) und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Hinweise zum Verfahren

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Herstellung eines Kurzfilms:

  • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
  • bei einem Spielfilm: Drehbuch
  • bei einem Animationsfilm: Drehbuch und Storyboard
  • bei einem Dokumentarfilm: Treatment oder projektgerechte Beschreibung
  • bei einem Experimentalfilm: projektgerechte Beschreibung
  • Moodboard (Darstellung der Stimmung des geplanten Films)
  • Stabliste mit Wohnsitzangabe
  • Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren
  • Directors Note oder Regiekommentar
  • Producers Note oder Produktionskommentar
  • Herstellungsplan (Zeitplan mit den Meilensteinen des Herstellungsprozesses; kein Drehplan)
  • Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
  • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme: Verwenden Sie das Schema der Filmförderungsanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
  • Finanzierungsplan: Verwenden Sie ausschließlich das vorgegebene Formular der BKM.
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:

  • Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
  • bei einer Drehbuchentwicklung: Exposé sowie Treatment
  • bei einer Stoffentwicklung: Ideenskizze
  • gegebenenfalls Liste der Projektbeteiligten
  • Zeitplan (Beginn, Dauer, Orte, Abschluss)
  • Realisierungspläne nach Abschluss der Projektvorbereitung
  • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils) 
  • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme: Verwenden Sie das Schema der Filmförderungsanstalt oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Wochen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes
vom: 31.03.2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Filmförderungsanstalt

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: filmförderung kino kurzfilm film spielfilm animationsfil dokumentarfilm experimentalfilm kunst kurzfilmpreis

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/verwendung-kurzfilmpreismittel.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ebene
Bund (BKM)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Film und Fernsehen; Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Tel. +49 228 996811-3672 (Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr, Freitag 09:00 – 15:00 Uhr)
Fax +49 228 9968151-3672
k35@bkm.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de

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