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Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 24.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Es werden Kooperations- oder Projektverbünde unterstützt, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe von Familien mit erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen verbessern.

Maßnahmen für folgende Zielgruppen werden gefördert:

  • Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen oder darauf Anspruch haben,
  • Familien, die Kinderzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben,
  • Familien, das heißt Eltern und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen und Aktivitäten zur sozialen und ökonomischen Teilhabe der genannten Zielgruppen, mit folgenden möglichen Handlungsansätzen:
    • Beratungs- und Coachingangebote und Familiencoaches mit einer ganzheitlichen Beratung, beispielsweise zu den Bereichen: eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme,
    • Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie von lokalen Bildungs- und Hilfsangeboten,
    • Erhalt der Beschäftigung und/oder Ausweitung einer Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung,
    • Unterstützung von Eltern mit Behinderungen,
  • Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem ESF Plus und Bundesmitteln. Je nach Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:

  • für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben.

In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen 700.000 EUR und 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) betragen. Für Projekte des ersten Förderaufrufs ist eine Verlängerung der Vorhaben bis zum 31.12.2028 möglich. Im Fall einer Verlängerung soll die Obergrenze der zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben für die gesamte Projektlaufzeit in der Regel 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) nicht überschreiten.

Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger, sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.

Förderfähig sind laut Text Kosten bis höchstens 5.000.000 €.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise

  • öffentliche Einrichtungen,
  • Kommunen,
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
  • Bildungsträger,
  • sonstige gemeinnützige Träger,
  • Unternehmen,
  • Forschungseinrichtungen sowie
  • Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
  • Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach.
  • In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen und die örtliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) beteiligt sich aktiv am Verbund.
  • Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen, beispielsweise auch bestehende Bündnisse wie Jugendberufsagenturen, aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören, sowie Maßnahmen in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Ablauf

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Im gesamten Förderzeitraum wird es voraussichtlich zwei Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geben. Interessenbekundungen müssen über ein dialoggesteuertes IT-System, das im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) verfügbar ist, eingereicht werden. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
vom: 07.02.2023
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 15.02.2023 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
vom: 26.08.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 01.09.2026 B2

Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie

Schlagwörter: Armut Ausgrenzung SGB Unterstützungsbedarf Teilhabe Lebenssituation Beratung Coaching

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/akti-f-plus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem ESF Plus und Bundesmitteln.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Gesamtquote ESF Plus + Bund bis 90 % (Eigenbeteiligung mind. 10 %); die 40/60 % sind ESF-Anteile je Region.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ebene
Bund (BMAS)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Kinder, Jugendliche und Familien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Tel. +49 355 3554 8692-2
akti(f)-plus@kbs.de
www.kbs.de

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