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Einstiegsgeld

Quellendatum: 21.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Einstiegsgeld

Ziel und Gegenstand

Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.

Voraussetzungen

Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate.

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden.

Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen sowie Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden. Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von EUR 5.000 möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Zudem können geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich ist.

Antragsverfahren

Die Förderung ist vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung zu beantragen.

Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden.

Weiterführende Informationen können auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit sowie unter www.existenzgruendungsportal.de abgerufen werden.

Quelle

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Stand April 2023; Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (§§ 16 b, c SGB II).

Wichtige Hinweise

Existenzgründer, die einen Anspruch auf Entgeltersatzleistung nach dem SGB III haben, können einen Gründungszuschuss nach § 93 f. SGB III erhalten.

Schlagwörter: Sozialgesetz Hartz Hilfe zur Selbstständigkeit

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/einstiegsgeld.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ebene
Bund (BMAS)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Existenzgründer/in
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Betriebsmittel; Lebensunterhalt und soziale Sicherung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesagentur für Arbeit – Ansprechpartner
Bundesagentur für arbeit – Ansprechpartner
www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. +49 800 455-5500
www.arbeitsagentur.de/

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