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Förderung der Einstiegsqualifizierung

Wenn Sie als Arbeitgeber Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als Brücke in die Berufsausbildung dient.

Als Betrieb, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet, können Sie einen Zuschuss für die Vergütung erhalten.

Sie vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal 247 EUR. Fahrtkosten können zudem gefördert werden.

Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.

Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten: Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Handwerksbetrieb qualifiziert Ausbildungsbewerber ohne Platz

Ein Handwerksbetrieb bietet einem Ausbildungsbewerber, der nach dem 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, eine Einstiegsqualifizierung an. Der Betrieb vereinbart eine Vergütung und beantragt bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Zuschuss dazu, der zusammen mit dem pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag maximal 247 EUR beträgt. Zusätzlich können Fahrtkosten gefördert werden.

Betrieb qualifiziert sozial benachteiligte Jugendliche

Ein mittleres Unternehmen bietet einer sozial benachteiligten Ausbildungssuchenden eine Einstiegsqualifizierung in Vollzeit an, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Für die vereinbarte Vergütung erhält der Betrieb einen Zuschuss der Agentur für Arbeit von maximal 247 EUR zuzüglich des pauschalierten Sozialversicherungsanteils. Nach erfolgreichem Abschluss stellt die zuständige Kammer ein Zertifikat aus.

Keine Förderung bei vorheriger versicherungspflichtiger Beschäftigung

Ein Kleinstunternehmen möchte einem jungen Erwachsenen eine Einstiegsqualifizierung anbieten, der jedoch in den letzten 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war. In diesem Fall ist die Förderung ausgeschlossen, da der Programmtext solche Personen ausdrücklich von der Förderung ausnimmt. Der Betrieb muss daher prüfen, ob die jeweilige Person zu den förderfähigen Zielgruppen zählt, bevor ein Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt wird.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite, einzeln gegengelesen. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Für das Förderprogramm gelten folgende Bedingungen:

Antragsberechtigt sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

  • Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September, also nach den Nachvermittlungsaktionen der Kammern und der Agentur für Arbeit, keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht vollständig über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.

Die Einstiegsqualifizierung muss

  • auf der Grundlage eines Vertrags mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt werden (siehe § 26 des Berufsbildungsgesetzes),
  • auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten (siehe § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes),
  • in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt werden
  • außerhalb des Betriebs von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern des Auszubildenden stattfinden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche und junge Erwachsene,

  • die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen,
  • die in Ihrem Unternehmen bereits eine betriebliche Einstiegsqualifikation durchlaufen haben oder
  • die in den letzten 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Die Förderung von Ausbildungsuchenden mit (Fach-)Abitur ist nur im begründeten Einzelfall möglich.

Sie müssen den Auszubildenden während der Einstiegsqualifizierung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Rechtsgrundlage

Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Einstiegsqualifizierung (Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung – EQFAO)
vom: 20.09.2007 (ANBA Nr. 10 S. 4)
Zuletzt geändert durch: Vierte Änderungs-Anordnung vom 15.05.2024 (ANBA Juni 2024)
Vorbemerkung geändert durch: Anordnung vom 16.03.2012 (ANBA Nr. 6 S. 5), in Kraft ab 01.04.2012

Weblink zur Anordnung

Schlagwörter: Berufseinstieg Praktikum Jugendliche Einstieg Qualifizierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/einstiegsqualifizierung-865274-2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Ebene
Bund (BMAS)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Gesundheit und Soziales
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. +49 800 455-5500
www.arbeitsagentur.de/

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