Programme · Bund · BMAS

Förderung von zeitgeschichtlichen Forschungsprojekten zur Geschichte der Sozialpolitik (FIS)

Forschen Sie zur neueren Geschichte der deutschen Sozialpolitik? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert zeitgeschichtliche Projekte zur Analyse der Jahre 1990 bis 2008. Hochschulen und Institute können Zuschüsse von jährlich bis zu 400.000 EUR erhalten.

Quellendatum: 17.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 20 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Sie forschen an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung zur Entwicklung des Sozialstaats? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie dabei. Gefördert werden zeitgeschichtliche Projekte, welche die Sozialpolitikgeschichte von 1990 bis 2008 untersuchen.

Ziel ist eine Analyse politischer Entscheidungen auf Basis einer eingehenden Quellenauswertung. Ihr Forschungsprojekt kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren finanziert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS). Sie können Fragestellungen zu 4 speziellen Themenfeldern bearbeiten.

Sie können Vorhaben in den Fachrichtungen Geschichtswissenschaft, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik oder Politikwissenschaft durchführen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Ihr Vorhaben mit bis zu 400.000 EUR. Die Förderung läuft grundsätzlich bis zu 3 Jahre. Sie können Zuschüsse für Ihr Projektpersonal, für Honorare und für Investitionen erhalten. Das Bundesministerium übernimmt auch Ausgaben für Open-Access-Publikationen. Zusätzlich erhalten Sie eine Pauschale für Ihre Verwaltungsausgaben. Diese beträgt 20 % auf Ihre direkten Personalausgaben. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Ergebnisse am Ende in Fachzeitschriften, Sammelbänden oder Monografien veröffentlichen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung und Hochschule. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 20 % höchstens 10.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 400.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Hochschule erforscht Sozialpolitikgeschichte 1990 bis 2008

Eine Hochschule beantragt ein zeitgeschichtliches Forschungsprojekt zur Sozialpolitikgeschichte der Jahre 1990 bis 2008 im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung. Das Projekt ordnet sich einem der vorgegebenen zeitgeschichtlichen Themenfelder zu und wird für bis zu 3 Jahre gefördert. Das BMAS unterstützt das Vorhaben mit bis zu 400.000 EUR, die Hochschule erbringt in der Regel mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenbeteiligung.

Forschungsinstitut analysiert politische Entscheidungen

Eine außeruniversitäre Forschungsinstitution beantragt Mittel, um politische Entscheidungen der Sozialpolitik anhand einer Quellenauswertung zu untersuchen. Gefördert werden Projektpersonal, Honorare und Investitionen sowie Ausgaben für Open-Access-Publikationen, zusätzlich gibt es eine Pauschale von 20 % auf die direkten Personalausgaben für Verwaltungsausgaben. Die Ergebnisse sollen am Ende in Fachzeitschriften, Sammelbänden oder Monografien veröffentlicht werden.

Abgrenzung: kein Bezug zu Themenfeldern

Ein Institut plant ein Forschungsvorhaben zur neueren Sozialgeschichte, das jedoch keinen Bezug zu den 4 vorgegebenen zeitgeschichtlichen Themenfeldern aufweist. Eine Förderung ist in diesem Fall ausgeschlossen, ebenso wie bei Maßnahmen, die zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Einrichtung gehören. Über die endgültige Förderfähigkeit entscheidet die Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind eine öffentliche oder private Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungsinstitution in Deutschland.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens.
  • Sie erbringen in der Regel mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenbeteiligung.
  • Sie trennen wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig voneinander.

Ausschlussgründe:

  • Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen, die zu Ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn für Ihre Maßnahme bereits gesetzliche Finanzierungsregelungen bestehen.
  • Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben ohne Bezug zu den 4 vorgegebenen zeitgeschichtlichen Themenfeldern (Kapitel 5.2 der Bekanntmachung).

Es gilt das Besserstellungsverbot (im Rahmen der Zuwendung finanziertes Personal darf nicht bessergestellt werden als vergleichbare Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst).

Ablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:

1. Stufe:

  • Interessenbekundung: Sie reichen Ihr Konzept elektronisch über das Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links) ein.
  • Bewertung: Ihre Einreichung wird zunächst auf Eignung und Plausibilität geprüft.

2. Stufe:

  • Aufforderung: Bei positiver Bewertung werden Sie voraussichtlich bis zum 01.06.2026 aufgefordert, einen förmlichen Antrag zu stellen.
  • Antragstellung: Sie übermitteln den detaillierten Antrag ebenfalls über das Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links).
  • Fachliche Bewertung: 2 externe Fachgutachter und der unabhängige wissenschaftliche Beirat des BMAS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS-Beirat) prüfen Ihren förmlichen Antrag.
  • Bescheid: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) prüft Ihren Antrag administrativ. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Hinweise zum Verfahren

Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 06.05.2026, 15:59 Uhr eingereicht wurden.

Eine Einreichung des förmlichen Antrags (nur nach Aufforderung) ist bis zum 13.07.2026, 15:59 Uhr möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in der jeweiligen Stufe ein:

Stufe 1: Interessenbekundung

  • Vorhabenkonzept (nutzen Sie hierfür die entsprechende Mustervorlage im Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links)).
  • Nachweis, dass Ihre Institution vertretungsberechtigt ist.
  • Ausgabenplan und Finanzierungsplan.
  • Gegebenenfalls Absichtserklärungen von Partnern für die Kooperation.

Stufe 2: Förmlicher Antrag (nur nach Aufforderung)

  • Förmlicher Förderantrag nach Vorgabe des elektronischen Formulars im Förderportal des BMAS (siehe weiterführende Links).
  • Bei eingeworbenen Drittmitteln: Nachweis über Drittmittel (zum Beispiel durch eine Absichtserklärung oder Vereinbarung mit Dritten).
  • Bei bereits laufenden thematisch verwandten öffentlich geförderten Projekten: Abgrenzungsnachweise zur Darstellung der organisatorischen und finanziellen Trennung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik
vom: 06.11.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 19.11.2025 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Einrichtung von - 1. Nachwuchsgruppen und 2. Forschungsprojekten zur zeitgeschichtlichen Forschung als Fortschreibung der „Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945“ im Rahmen des „Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“ (FIS)
vom: 23.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Weblink zur Förderbekanntmachung (PDF, barrierefrei)

Schlagwörter: FIS Netzwerk Zeitgeschichtliche Forschungsprojekte Geschichte der Sozialpolitik Förderung Forschungsvorhaben

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/fis-zeitgeschichtliche-forschungsprojekte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 20 % (Zuschuss)

„Diese beträgt 20 % auf Ihre direkten Personalausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ebene
Bund (BMAS)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Einsteinhaus (Haus D)
Albert-Einstein-Straße 47
02977 Hoyerswerda
Tel. +49 3571 47602-93 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr)
Fax +49 234 97838-80183
fis@kbs.de
www.kbs.de

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten