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Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung der Beschäftigten (INQA-Coaching)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen vor aktuellen Herausforderungen wie fehlenden Fachkräften, veralteten Prozessen oder einer verzögerten Digitalisierung stehen, können Sie einen Zuschuss für ein begleitendes Coaching erhalten. Dieses Coaching unterstützt Ihr Unternehmen dabei, sich zukunftssicher aufzustellen.
Quellendatum: 26.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung der digitalen Transformation und arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen.
Ein zertifizierter INQA-Coach begleitet Sie und Ihre Beschäftigten dabei,
- Digitalisierung aktiv und strategisch zu gestalten,
- Arbeitsprozesse effizienter und innovativer zu organisieren,
- Fachkräfte zu sichern und langfristig zu binden,
- eine moderne, resiliente und zukunftsfähige Unternehmenskultur zu entwickeln.
Beschäftigte werden von Anfang an in die Prozesse einbezogen und erarbeiten eigenständig langfristige Lösungen.
Es werden maximal 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten zu 80 % gefördert. Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt 1.200 EUR (netto).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungMetallbaubetrieb lässt Digitalisierung mit INQA-Coach und Belegschaft gestalten
Antragsteller: Ein kleiner Metallbaubetrieb mit Firmensitz und Arbeitsstätte in Norddeutschland beantragt die Förderung.
Ausgangslage: Der Betrieb findet kaum neue Fachkräfte, und viele Abläufe laufen noch auf Papier. Die Digitalisierung hat sich bisher verzögert.
Vorhaben: Ein zertifizierter INQA-Coach begleitet den Betrieb und seine Beschäftigten über mehrere Coaching-Tage. Gemeinsam werden Arbeitsprozesse neu organisiert und die Digitalisierung strategisch geplant. Die Beschäftigten werden von Anfang an einbezogen und erarbeiten eigene Lösungen, auch zur Bindung von Fachkräften.
Förderung: Gefördert wird das Coaching mit bis zu 80 %, für maximal 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten. Je Beratertag gilt ein Höchstsatz von höchstens 1.200 Euro (netto). Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 10.000 Euro kann der Betrieb einen Zuschuss von bis zu 8.000 Euro erhalten. Die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt der Betrieb 2.000 Euro selbst. Coaching-Tage über die geförderten 12 Tage hinaus und Kosten über dem Höchstsatz je Beratertag trägt er ebenfalls selbst.
Weg zum Antrag:
- Voraussetzungen im Programmtext prüfen, etwa Größe, Umsatz und Firmensitz in Deutschland
- Einen zertifizierten INQA-Coach auswählen
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Firmensitz und Arbeitsstätte in Deutschland, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR). (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb gestaltet Digitalisierung mit Coaching
Ein Handwerksbetrieb in Norddeutschland mit weniger als 250 Mitarbeitenden lässt sich von einem zertifizierten INQA-Coach bei der Digitalisierung seiner Arbeitsprozesse begleiten. Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten zu bis zu 80 %, der Höchstsatz für einen Beratertag liegt bei bis zu 1.200 EUR netto. Die Beschäftigten werden von Anfang an in die Erarbeitung der Lösungen einbezogen.
KMU bindet Fachkräfte durch Organisationsentwicklung
Ein mittleres Unternehmen mit Firmensitz und Arbeitsstätte in Deutschland beantragt das Coaching, um Fachkräfte langfristig zu binden und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur zu entwickeln. Ein INQA-Coach unterstützt dabei über einen Zeitraum von maximal 7 Monaten und maximal 12 Coaching-Tagen, gefördert zu bis zu 80 %, mit einem Höchstsatz von bis zu 1.200 EUR netto pro Beratertag. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die Bewilligungsstelle.
Kleinstunternehmen organisiert Arbeitsprozesse neu
Ein Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR beantragt das INQA-Coaching, um Arbeitsprozesse effizienter zu organisieren. Die Beschäftigten erarbeiten gemeinsam mit dem Coach eigenständig langfristige Lösungen für den Betrieb. Die Förderung deckt bis zu 80 % der Kosten für maximal 12 Coaching-Tage, bei einem Höchstsatz von bis zu 1.200 EUR netto je Beratertag.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mit weniger als 250 Mitarbeitenden,
- einem Firmensitz und Arbeitsstätte in Deutschland,
- einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR).
Ablauf
Wenn auch Sie den Wandel aktiv angehen möchten, melden Sie sich bei Ihrer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS). Nach einem kostenlosen Erstgespräch über den Programmablauf sowie Details zu Fördervoraussetzungen wird Ihnen ein Scheck für den Beginn des INQA-Coachings ausgestellt.
Sie haben 7 Monate Zeit, das INQA-Coaching abzuschließen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit unter Einbeziehung ihrer Beschäftigten – INQA-Coaching „
vom: 12.06.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 22.06.2026 B2
Schlagwörter: Zuschuss Beratung KMU Prozessberatung Personal Personalführung Chancengleichheit Diversity Gesundheit Wissen Kompetenz Innovation Europäischer Sozialfonds Kleine und mittlere Unternehmen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/inqa-coaching-2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss)
„Es werden maximal 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten zu 80 % gefördert.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % der Coachingkosten, Regelfall.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund (BMAS)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Arbeit; Beratung; Digitalisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; 6 Jahre; 7 Jahre; 8 Jahre; 9 Jahre; 10 Jahre; 11 Jahre; 12 Jahre; 13 Jahre; 14 Jahre; 15 Jahre; 16 Jahre; 17 Jahre; 18 Jahre; 19 Jahre; 20 Jahre; älter als 20 Jahre
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Arbeit
- Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz
- Beratung
- Unternehmensführung
- Frauenförderung
- Arbeit, Aus- und Weiterbildung; Sonstige
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Tel. +49 0355 355 486-900 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 – 14:00 Uhr)
ESF-Info@kbs.de
www.kbs.de
Weiterführende Links
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