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Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume
Wenn Sie sich mit innovativen Projekten an der Ausgestaltung der Arbeitswelt von morgen beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben.
Gefördert werden partizipativ gestaltete Projekte, die innovative Antworten auf den technologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wandel der Arbeitswelt hervorbringen. Im Kontext der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ bearbeiten Sie Fragestellungen zu den 4 INQA-Themenfeldern „Führung“, „Chancengleichheit & Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“. Die Richtlinie „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume“ bildet einen allgemeinen Förderrahmen . Es wurden zwei Förderaufrufe zu den Themenfeldern und Zielen der INQA veröffentlicht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens bis zu 24 Monaten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das BMAS benennt einen Dienstleister als programmumsetzende Stelle in dem jeweiligen Förderaufruf.
In den Förderaufrufen werden zudem die Förderschwerpunkte, die maximale Höhe der Zuwendungen, die Fördertermine und das Antragsverfahren weiter konkretisiert. Die Förderaufrufe werden auf dem Webportal der Initiative Neue Qualität der Arbeit veröffentlicht (siehe weiterführende Links).
Ende 2027 wird das Programm INQA-Experimentirräume ganz eingestellt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Unternehmen erprobt neue Führungsansätze
Ein mittleres Unternehmen aus Norddeutschland beantragt einen Zuschuss, um im Themenfeld Führung ein partizipatives Projekt mit Beteiligung der Belegschaft zu entwickeln und zu erproben. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für einen Zeitraum von meistens bis zu 24 Monaten. Eine externe Einrichtung begleitet und evaluiert das Vorhaben, die Entscheidung über die Förderung trifft die programmumsetzende Stelle.
Bildungseinrichtung entwickelt Konzept zu Wissen und Kompetenz
Eine Bildungseinrichtung beantragt einen Zuschuss für ein Vorhaben zum Themenfeld Wissen und Kompetenz, das auf betrieblicher Ebene mit Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgesetzt wird. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss bereits sichergestellt sein. Der nachhaltige Transfer der Ergebnisse in die betriebliche Praxis wird als Voraussetzung genannt.
Pflichtaufgaben bleiben von der Förderung ausgeschlossen
Eine Vereinigung möchte ein Vorhaben zum Thema Chancengleichheit und Diversity einreichen, stellt aber fest, dass Teile davon zu ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören. Solche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen, ebenso Vorhaben, für die bereits öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen bestehen. Die Vereinigung muss ihr Konzept entsprechend auf innovative, nicht bereits geregelte Ansätze zuschneiden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland,
- Vereinigungen,
- Forschungseinrichtungen,
- Stiftungen,
- Bildungseinrichtungen und
- landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie bearbeiten Ihr Vorhaben auf betrieblicher Ebene und beteiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise ihre Interessenvertretungen.
- Sie entwickeln und erproben innovative Lösungen.
- Sie gewährleisten den nachhaltigen Transfer der Ergebnisse in die betriebliche Praxis.
- Externe Einrichtungen werden Ihr Vorhaben begleiten und evaluieren.
- Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 1.9.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.9.2022, B2.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume
vom: 01.09.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 08.09.2022 B2
Weblink zur Förderbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume
vom: 19.11.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 27.11.2024 B1
Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Erster Aufruf aus der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume
vom: 08.09.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endete am 27.10.2022.
Weblink zum 1. Förderaufruf (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Zweiter Aufruf aus der Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume
vom: 12.08.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endete am 31.01.2025 um 23:59 Uhr.
Weblink zum 2. Förderaufruf (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: KMU Personalpolitik Personalführung Chancengleichheit Diversity Gesundheit Wissen Kompetenz.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/inqa-experimentierraeume-2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 70 % (Zuschuss)
„Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund (BMAS)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Arbeit
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Arbeit
- Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Einsteinhaus (Haus D)
Albert-Einstein-Straße 47
02977 Hoyerswerda
Tel. +49 3571 47602-92 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 8:00 – 14:00 Uhr)
Fax +49 234 97838-80184
INQA@kbs.de
www.kbs.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.