Programme · Bund · BMAS
Förderung im Rahmen des ESF Plus - Programmes JUVENTUS Mobilität stärken – für ein soziales Europa
Wenn Sie transnationale Mobilitätsmaßnahmen ins europäische Ausland für junge Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 19.10.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Kooperations- und Projektverbünde, die junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (englisch abgekürzt „NEET“s?) individuell durch transnationale Mobilitätsmaßnahmen unterstützen. Im Zentrum stehen Maßnahmen, damit Jugendliche und junge Erwachsene (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln können und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben, beispielsweise
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und Menschen ohne Schulabschluss,
- Ausbildungsabbrecher und Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden,
- Langzeitarbeitslose,
- Geringqualifizierte,
- Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder einer nationalen Minderheit angehören,
- Alleinerziehende,
- Menschen mit Behinderungen.
Die Förderung umfasst
- Kooperations- und Projektverbünde sowie
- transnationale Maßnahmen, die 2 bis 6 Monate dauern und der Zielgruppe einen begleiteten Aufenthalt im europäischen Ausland ermöglichen und betriebliche Trainings in lokalen Betrieben anbieten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre. Für die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal 3 Millionen EUR.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung ein. Im Förderzeitraum sind 2 Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.
Wurde Ihr Vorhaben ausgewählt, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal einzureichen.
Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungBildungsträger organisiert begleitete Auslandsaufenthalte für junge Arbeitsuchende
Antragsteller: Ein gemeinnütziger Bildungsträger in Norddeutschland beantragt die Förderung als Teil eines Kooperationsverbunds mit dem örtlichen Jobcenter.
Ausgangslage: Viele arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren in der Region haben keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss und finden schwer einen Einstieg in Arbeit oder Ausbildung.
Vorhaben: Der Träger baut mit dem Jobcenter einen Projektverbund auf. Er organisiert für die Teilnehmenden begleitete Aufenthalte im europäischen Ausland, die 2 bis 6 Monate dauern. Dort absolvieren die jungen Menschen betriebliche Trainings in lokalen Betrieben.
Förderung: Gefördert werden der Kooperationsverbund und die transnationalen Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Träger bis zu 225.000 Euro erhalten. Für die vorhabenbezogenen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von 3.000.000 Euro; der Text nennt zudem regionale Sätze von bis zu 40 % bzw. bis zu 60 %, die Einzelheiten klärt die Bewilligungsstelle.
Eigenanteil: In der Beispielrechnung trägt der Träger 25.000 Euro selbst. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zu seinen Pflichtaufgaben gehören oder für die es bereits gesetzliche oder öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb in der Region kann als Verbundpartner auftreten und junge Menschen nach ihrer Rückkehr mit Auslandserfahrung als Auszubildende oder Beschäftigte gewinnen.
Weg zum Antrag:
- Zusammenarbeit mit einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit vereinbaren und Gesamtfinanzierung sichern
- In der 1. Stufe eine Interessenbekundung einreichen
- Nach Auswahl in der 2. Stufe den förmlichen Förderantrag über das Förderportal stellen
- Bescheid abwarten – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Bildungsträger organisiert Auslandsaufenthalte für Jugendliche
Ein Bildungsträger bildet zusammen mit einer Agentur für Arbeit einen Kooperationsverbund und beantragt eine transnationale Mobilitätsmaßnahme für junge Menschen ohne Ausbildungsplatz. Die jungen Teilnehmenden verbringen die Maßnahme im europäischen Ausland und absolvieren dort betriebliche Trainings in lokalen Betrieben. Gefördert werden je nach Zielregion bis zu 40 Prozent oder bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent betragen.
Wohlfahrtsverband unterstützt Alleinerziehende bei Mobilität
Ein Träger der freien Wohlfahrtspflege reicht gemeinsam mit einem Jobcenter eine Interessenbekundung für ein Projekt ein, das Alleinerziehenden und Langzeitarbeitslosen einen begleiteten Aufenthalt im europäischen Ausland ermöglicht. Wird das Vorhaben ausgewählt, folgt in der zweiten Stufe der förmliche Förderantrag über das Förderportal. Die Bewilligungsstelle, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, entscheidet über die Bewilligung.
Verband plant Projekt für Menschen mit Migrationshintergrund
Ein Verband schließt sich mit einer Bildungseinrichtung und einer Agentur für Arbeit zu einem Projektverbund zusammen, um Menschen mit Migrationshintergrund und Geringqualifizierten eine transnationale Maßnahme im Ausland zu ermöglichen. Die Maßnahme dauert 2 bis 6 Monate und ist in regionale arbeitsmarktpolitische Strategien eingebettet. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben des Trägers gehören oder bereits anderweitig gesetzlich finanziert sind.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie arbeiten mit mindestens einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit im Rahmen eines Kooperations-/Projektverbunds zusammen.
- Ihre Projekte entsprechen den Anforderungen der regionalen Arbeitsmärkte und sind in die regionalen arbeitsmarktpolitischen Strategien eingebettet.
- Sie vermeiden mit Ihrem Projekt Insellösungen und sichern die Nachhaltigkeit im Anschluss an die Förderung.
- Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 13.10.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 17.10.2022, B2; geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12.4.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.4.2023, B2.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie JUVENTUS Mobilität stärken – für ein soziales Europa Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027
vom 01.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 29.07.2024 B2
Eine Antragstellung im Rahmen des 3. Förderaufrufs war bis 30.09.2024 möglich.
Schlagwörter: Langzeitarbeitslosigkeit Schulbildung Ausbildung Qualifikationen NEET Auslandsaufenthalt Training Arbeitsmarkt Beschäftigung Integration
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/juventus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Gesamtquote ESF Plus + Bund bis 90 % (Eigenbeteiligung mind. 10 %); 40/60 % sind ESF-Anteile je Region.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund (BMAS)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Tel. +49 355 355 486-921
Fax +49 234 978 388-0158
juventus@kbs.de
www.kbs.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.