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Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)
Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 26.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige, die entweder allein arbeiten oder maximal eine Vollzeitkraft (oder entsprechend mehrere Teilzeitkräfte) beschäftigen..
Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.
- Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt.
- Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss beträgt:
- maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
- maximal 4.500 EUR (netto).
Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle Ihnen als Solo-Selbstständiger oder Solo-Selbstständigem einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungSolo-selbstständige Grafikdesignerin bildet sich in barrierefreiem Webdesign weiter
Antragsteller: Eine freiberufliche Grafikdesignerin in Norddeutschland, die allein im Haupterwerb arbeitet und seit mindestens 2 Jahren am Markt ist, stellt den Antrag.
Ausgangslage: Ihre Kundschaft fragt zunehmend nach barrierefreien Webseiten, die sie bisher nicht anbieten kann. Um ihr Geschäftsmodell zu sichern, möchte sie sich gezielt weiterqualifizieren.
Vorhaben: In einem Erstgespräch bei einer Anlaufstelle wird ihr konkreter betrieblicher Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend besucht sie eine berufliche Weiterbildung zu barrierefreiem Webdesign. Die Maßnahme soll ihre berufliche Existenz sichern und ihr Angebot festigen.
Förderung: Gefördert werden berufliche Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen über einen Qualifizierungsscheck, als Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 5.000 Euro kann sie in dieser Beispielrechnung bis zu 4.500 Euro erhalten. Der Zuschuss beträgt laut Text maximal 4.500 Euro (netto); je nach Maßnahme und Region kann die Höhe unterschiedlich sein.
Eigenanteil: Sie trägt in diesem Beispiel 500 Euro selbst. Was nicht förderfähig ist, dazu nennt der Programmtext nichts.
Weg zum Antrag:
- Eine der kooperierenden Anlaufstellen für ein Erstgespräch zu Programminhalten und Förderbedingungen kontaktieren
- Gemeinsam mit der Anlaufstelle den Qualifizierungsbedarf bestimmen und den Qualifizierungsscheck für die konkrete Maßnahme erhalten
- Die Qualifizierung innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe des Schecks durchführen und abschließen
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Solo-Selbstständige lässt sich weiterqualifizieren
Eine Solo-Selbstständige mit Wohnsitz in Deutschland besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt und betreibt ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb. Sie wendet sich an eine Anlaufstelle, bespricht dort ihren Qualifizierungsbedarf und erhält anschließend einen Qualifizierungsscheck für eine konkrete Weiterbildungsmaßnahme.
Existenz durch Weiterbildung absichern
Ein Solo-Selbstständiger, der maximal eine Vollzeitkraft beschäftigt, möchte sein Geschäftsmodell durch eine berufliche Qualifizierung stabilisieren. Nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks hat er 6 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und abzuschließen.
Förderquote je nach Zielregion unterschiedlich
Eine Solo-Selbstständige in einer Übergangsregion nimmt eine Qualifizierungsmaßnahme über die Anlaufstelle in Anspruch. Der Zuschuss beträgt in dieser Zielregion bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, insgesamt jedoch bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel), höchstens 4.500 Euro netto. Über die endgültige Höhe entscheidet die Bewilligungsstelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie haben Ihren Wohnsitz und üben Ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.
- Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe bestehen Sie seit mindestens 2 Jahren am Markt.
- Sie als gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger haben maximal eine Person in Vollzeit (oder entsprechend mehrere Teilzeitkräfte) angestellt.
- Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 1.9.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.10.2022, B1.
Ablauf
Solo-Selbstständige müssen sich für eine Förderung zunächst an eine kooperierende Anlaufstelle wenden, wo in einem kostenlosen Erstgespräch ihr Qualifizierungsbedarf geprüft wird. Bei positiver Bewertung stellt die Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck aus, mit dem die Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden muss, bevor die Erstattung der Kosten durch die DRV KBS nach Einreichung der erforderlichen Nachweisdokumente erfolgt.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige „KOMPASS“
vom: 28.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 28.02.2025 B3
Schlagwörter: Zuschuss Kompetenz Unternehmensführung Geschäftsmodell Unternehmertum BWL Marketing Transformation Arbeitswelt, Qualifiizierung, Solo-Selbstständige, Solo-Selbstständiger, Solo-Selbständig
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/kompass.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Der Zuschuss beträgt: … maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 90 % aus ESF Plus und Bund, höchstens 4.500 EUR; 40/60 % sind ESF-Anteile je Region.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund (BMAS)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Tel. +49 355 3554 8691-7
Fax +49 234 9783 8801-48
kompass@kbs.de
www.kbs.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.