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Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
Wenn Sie die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und eigener Migrationserfahrung verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 24.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf zur Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland.
Ihre Maßnahmen richten sich an Frauen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, insbesondere an Frauen, die
- seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind,
- nicht beziehungsweise nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden, beispielsweise auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden,
- keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben,
- Bedarf an Basiskompetenzen haben und/oder
- intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung beziehungsweise beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Teilnehmerinnenbezogene Projekte, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen
- Übergeordnete Vernetzungsstelle, die alle Projektträger vernetzt, Informationen über beziehungsweise für die einzelnen Module vermitteln kann und über das Programm und seine Zielsetzung informiert
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:
- Für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 % ESF-Plus-Mittel und 50 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 % ESF-Plus-Mittel und 30 % nationale öffentliche Mittel der förderfähigen Ausgaben.
Bitte beachten Sie auch:
- Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.
- Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 EUR und höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) betragen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungBildungsträger begleitet zugewanderte Frauen auf dem Weg in Arbeit
Antragsteller: Ein gemeinnütziger Bildungsträger in Ostdeutschland beantragt die Förderung als juristische Person des privaten Rechts.
Ausgangslage: In seiner Region leben viele Frauen mit Migrationserfahrung, die kaum Deutsch sprechen und von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter nicht ausreichend erreicht werden. Oft fehlen Basiskompetenzen und eine Lösung für die Kinderbetreuung.
Vorhaben: Der Träger plant ein teilnehmerinnenbezogenes Projekt, das direkt mit geringqualifizierten Frauen mit Migrationserfahrung arbeitet. Er bietet intensive Begleitung, stärkt Sprachpraxis und Basiskompetenzen und unterstützt bei der Vereinbarkeit von Qualifizierung und Familie.
Förderung: Gefördert wird das Projekt mit einem Zuschuss aus ESF-Plus-Mitteln und nationalen öffentlichen Mitteln von zusammen bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Träger bis zu 225.000 Euro erhalten. Die projektbezogenen Gesamtausgaben müssen mindestens 200.000 EUR und höchstens 5.000.000 EUR betragen. Die Aufteilung der Mittel hängt von der ESF-Plus-Zielregion ab; die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: Der Träger trägt in diesem Beispiel 25.000 Euro selbst, die er aus Eigen- oder Drittmitteln aufbringen kann. Welche Ausgaben nicht förderfähig sind, nennt der Programmtext nicht.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb aus der Region kann als Partner des Projekts Praktikums- oder Arbeitsplätze anbieten und so vorbereitete Bewerberinnen kennenlernen.
Weg zum Antrag:
- Fördergrundsätze für Zuwendungen aus dem ESF Plus prüfen und die eigene fachlich-inhaltliche sowie administrative Eignung belegen
- Festlegen, ob ein teilnehmerinnenbezogenes Projekt oder die Vernetzungsstelle beantragt wird, da eine gleichzeitige Bewerbung ausgeschlossen ist
- Antrag im Programm des BMAS einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen, Verbände. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Bildungsträger startet teilnehmerinnenbezogenes Projekt
Ein Bildungsträger in Norddeutschland beantragt ein Projekt für geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung, die seit 2015 zugewandert sind und nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben liegen zwischen mindestens 200.000 EUR und höchstens 5.000.000 EUR. Je nach Zielregion sind bis zu 40 % oder bis zu 60 % ESF-Plus-Mittel möglich, die endgültige Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.
Verband übernimmt übergeordnete Vernetzungsstelle
Ein Verband beantragt die Funktion der übergeordneten Vernetzungsstelle, die Projektträger untereinander verbindet und über das Programm informiert. Eine gleichzeitige Bewerbung für teilnehmerinnenbezogene Projekte ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und kann durch Eigen- oder Drittmittel erbracht werden.
Kommune richtet Lotsenstelle Kinderbetreuung ein
Eine Kommune beantragt als Projektträger das Wahlmodul Lotsenstelle Kinderbetreuung und weist ihre Wirkung für den gesamten Verbund nach. Damit unterstützt sie Frauen mit Migrationserfahrung, die intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung und Familie benötigen. Die Förderhöhe richtet sich danach, ob die Maßnahme in einer stärker entwickelten Region oder einer Übergangsregion des ESF Plus durchgeführt wird.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise
- freie und öffentliche Einrichtungen,
- Unternehmen,
- Kommunen,
- Bildungsträger,
- Forschungseinrichtungen,
- Verbände.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus.
- Sie können als Antragstellende Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Eignung nachweisen.
- Für das Wahlmodul „Lotsenstelle Kinderbetreuung“ müssen Sie als Projektträger Wirkung für den gesamten Verbund ausüben können.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind eine gleichzeitige Bewerbung für die teilnehmerinnenbezogenen Projekte und die Vernetzungsstelle.
Ablauf
Das Verfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag elektronisch über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Hinweise zum Verfahren
Die zweite Förderphase wird vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 durchgeführt.
Unterlagen
Soweit nach dem 31.12.2025 einzelne Zuwendungsempfänger das Projekt nicht fortführen können, besteht bei Verbundprojekten die Möglichkeit der Fortsetzung durch einen Teilvorhabenpartner. Der Teilvorhabenpartner muss hierzu über das Internet-Portal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einen eigenen Antrag in elektronischer Form stellen. Der Antragsteller muss ergänzend darlegen, wie er die bisherige Arbeit des Projekts fortsetzen will.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
vom: 27.04.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 02.05.2022 B3
Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
vom: 02.04.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 16.04.2025 B3
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Zweite Änderung der Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“
vom: 26.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 10.04.2026 B4
Schlagwörter: Geflüchtete Frauen Regelförderung Qualifizierung Beruf Familie Arbet Arbeitsmarkt Erwerbstätigkeit
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/my-turn.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann grundsätzlich durch Eigen- und/oder Drittmittel erbracht werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – ESF Plus 40 % + national 50 % bzw. 60 % + 30 % = bis zu 90 %; Eigenbeteiligung mindestens 10 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund (BMAS)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Branche
- Dienstleistungen
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Tel. +49 355 355 486-916
Fax +49 234 97838 80146
my-turn@kbs.de
www.kbs.de
Weiterführende Links
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