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Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Organisationen von Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 15.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 95 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen, die den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Organisationen Kompetenzen und praktische Erfahrungen vermitteln, die für die Interessensvertretung auf Bundesebene erforderlich sind,
  • Jugendarbeit und Maßnahmen zur Entwicklung der Potenziale von Nachwuchskräften, die zukünftig Leitungsfunktionen in Organisationen übernehmen sollen,
  • Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen, einschließlich der Verbesserung der technischen Infrastruktur,
  • der Ausgleich eines behinderungsspezifischen Mehrbedarfs,
  • Assistenzkräfte für Mitglieder von antragsberechtigten Organisationen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung eine Assistenz benötigen, sowie
  • sonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisation zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.

Sie können einen Zuschuss für maximal 3 Jahre erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausgaben für Assistenzkräfte dürfen 6.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Selbsthilfeverband schult Ehrenamtliche für Interessenvertretung auf Bundesebene

Antragsteller: Ein bundesweit tätiger, eingetragener Selbsthilfeverband von Menschen mit Behinderungen stellt den Antrag.

Ausgangslage: Der Verband soll zu Gesetzesvorhaben auf Bundesebene Stellung nehmen, doch vielen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden fehlt die Erfahrung in der politischen Interessenvertretung. Zudem reicht die technische Ausstattung für barrierearme Online-Sitzungen nicht aus.

Vorhaben: Der Verband bietet Schulungen an, die Kompetenzen und praktische Erfahrungen für die Interessenvertretung auf Bundesebene vermitteln. Außerdem verbessert er seine technische Infrastruktur, damit sich Mitglieder barrierearm an der Verbandsarbeit beteiligen können. Die Förderung ist für maximal 3 Jahre möglich.

Förderung: Gefördert werden können Qualifizierungsmaßnahmen und die Strukturverbesserung des Verbands einschließlich technischer Infrastruktur, mit einem Zuschuss von bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro kann der Verband einen Zuschuss von bis zu 47.500 Euro erhalten. Die Bewilligungsstelle entscheidet über Höhe und Bewilligung.

Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt der Verband 2.500 Euro selbst und muss die Gesamtfinanzierung in einem Finanzierungsplan darlegen. Was nicht gefördert wird: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb kann mittelbar profitieren, etwa als beauftragter Schulungsanbieter oder IT-Dienstleister für die technische Ausstattung des Verbands. Zudem können Beschäftigte, die sich ehrenamtlich im Verband engagieren, an den Schulungen teilnehmen.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen in den Richtlinien des BMAS prüfen und offene Fragen klären
  2. Finanzierungsplan erstellen, der die Gesamtfinanzierung schriftlich und nachvollziehbar darlegt
  3. Antrag stellen, bevor das Vorhaben begonnen hat
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Verband stärkt Interessensvertretung auf Bundesebene

Ein Verband von Menschen mit Behinderungen beantragt einen Zuschuss für eine Maßnahme, die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kompetenzen für die Interessensvertretung auf Bundesebene vermittelt. Gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderung kann für maximal 3 Jahre gewährt werden. Die Gesamtfinanzierung des Projekts weist der Verband in einem Finanzierungsplan nach.

Organisation fördert Nachwuchskräfte für Leitungsfunktionen

Eine Organisation von Menschen mit Behinderungen plant Jugendarbeit und Maßnahmen zur Entwicklung von Nachwuchskräften, die künftig Leitungsfunktionen übernehmen sollen. Der Antrag wird gestellt, bevor das Vorhaben begonnen hat. Die Förderhöhe beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Assistenzkraft für ehrenamtliches Mitglied beantragt

Ein Verband beantragt einen Zuschuss für eine Assistenzkraft für ein Mitglied, das wegen seiner Behinderung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation eine Assistenz benötigt. Die Ausgaben für die Assistenzkraft dürfen 6.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen und in einem Finanzierungsplan schriftlich und nachvollziehbar darlegen.

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 27.4.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 9.5.2022, B2.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie über das Online-Portal an den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragten Projektträger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Termine für die Abgabe Ihres Förderantrages sowie weitere Informationen finden Sie im Internet.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
vom: 27.04.2022
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 09.05.2022 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Behinderte Teilhabe Partizipation Menschen mit Behinderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/partizipation-oeffentliche-angelegenheiten-bund.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 95 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 95 %, Regelfall.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ebene
Bund (BMAS)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Menschen mit Behinderung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Pieperstraße 14 – 28
44789 Bochum
Tel. +49 03571 47602-91
Partizipationsfonds@kbs.de
www.deutsche-rentenversicherung.de/Knappschaf...

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