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Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 09.08.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 70 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt.

Gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG), die innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte, Unternehmen und Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln. Das BMAS unterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:

  • Gesunde Arbeit für körperlich stark belastete Berufsgruppen,
  • Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt,
  • Basisarbeit,
  • psychische Gesundheit,
  • künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Anträge sind in deutscher Sprache und ausschließlich in elektronischer Form über das Förderportal BMAS (siehe weiterführende Links) einzureichen. Auf der Eingangsseite des Förderportals BMAS sind Informationen über die Registrierung für das Portal und ein Hilfe-Service abrufbar.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts: Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Bildungsträger entwickelt Konzept für Basisarbeit

Ein Bildungsträger mit Sitz in Deutschland beantragt ein Projekt zum Themenfeld Basisarbeit im Rahmen von ARBEIT: SICHER + GESUND. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Träger legt eine schriftliche Zustimmung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung vor und weist seine fachlich-inhaltliche Befähigung nach.

Forschungseinrichtung untersucht KI im Arbeitsschutz

Eine Forschungseinrichtung beantragt ein Vorhaben zum Themenfeld künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Projekt soll Lösungen mit Vorbildcharakter für andere Betriebe und über Branchen hinweg entwickeln und lässt sich sachgerecht und systematisch evaluieren. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben.

Kommune adressiert Klimawandel und Arbeitswelt

Eine Gemeinde in Norddeutschland beantragt ein Projekt zum Themenfeld Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Nicht gefördert werden dabei Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören oder für die bereits gesetzliche Finanzierungsregelungen bestehen. Das Antragsverfahren ist einstufig und die Anträge werden elektronisch über das Förderportal BMAS eingereicht.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts:
    • Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden),
    • gemeinnützige Träger,
    • Unternehmen,
    • Bildungsträger,
    • Forschungseinrichtungen oder
    • Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen Ihren Sitz in Deutschland.
  • Sie als Antragstellende können Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nachweisen.
  • Sie zielen mit Ihrem Projekt auf eine Bedeutungszunahme des Arbeitsschutzes und eine Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben ab und tragen die Relevanz des Arbeitsschutzes in neue Akteursgruppen hinein.
  • Sie entwicklen Lösungen mit Vorbildcharakter für andere Betriebe und über Branchen hinweg.
  • Ihr Projekt kann sachgerecht und systematisch evaluiert werden.
  • Sie können eine schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung (Sozialpartner oder Betriebsparteien) vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Antragsverfahren

Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 26.5.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.8.2023, B2.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt
vom: 15.10.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 30.10.2025 B1

Die Antragsfrist endete am 26.11.2025 um 15:59 Uhr.
Für die Einhaltung der Fristen war die Eingangsbestätigung über das Förderportal BMAS maßgeblich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Arbeitsschutz Transformation Wirtschaft Arbeitswelt Politikwerkstätten

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/sicherheit-gesundheit-wandel-arbeitswelt.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 70 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ebene
Bund (BMAS)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Arbeit
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Arbeit
Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Einsteinhaus (Haus D)
Albert-Einstein-Straße 47
02977 Hoyerswerda
Tel. +49 3571 47602-91
Fax +49 234 97838-80237
ASG@kbs.de
www.kbs.de

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