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Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation

Wenn Sie als Unternehmen – insbesondere als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) – oder (Solo-)Selbständige oder (Solo-)Selbständiger Unterstützung im digitalen, ökologischen oder demografischen Wandel benötigen, können Sie sich an eine der Einrichtungen aus dem Programm Zukunftszentren wenden.

Quellendatum: 03.05.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte zur Weiterbildung im Betrieb, die auf die Stärkung digitaler Kompetenzen in Unternehmen gerichtet sind. Dazu wurde ein bundesweit flächendeckender Zugang zu Beratungs- und Qualifizierungsleistungen eingerichtet.

Im Rahmen des Programms Zukunftszentren stehen Ihnen folgende Einrichtungen als Kompetenz-, Vernetzungs- und Beratungszentren zur Verfügung:

  • 12 Regionale Zukunftszentren, die die unterschiedlichen Herausforderungen und Bedarfe der Regionen im Rahmen der Transformation differenziert in den Blick nehmen und mit passgenauen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten beantworten, insbesondere im Hinblick auf Künstliche Intelligenz (KI) und andere digitale Technologien.

    Folgende Träger setzen jeweils mit Projektpartnern die „Regionalen Zukunftszentren“ um:

    • das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH als „Regionales Zukunftszentrum Nord“ in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen.
    • die Universität Rostock als „Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern“,
    • die Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen als „Zukunftszentrum für menschzentrierte KI in der Produktionsarbeit“ in Hessen,
    • die ZENIT GmbH als „Zukunftszentrum KI NRW“ in Nordrhein-Westfalen.
    • die Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH als „Regionales Zukunftszentrum für KI und Digitale Transformation in Saarland und Rheinland-Pfalz“,
    • jeweils die f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH als „Regionales Zukunftszentrum Berlin“, als „Regionales Zukunftszentrum Brandenburg" und als “Regionales Zukunftszentrum Sachsen-Anhalt? sowie als „Regionales Zukunftszentrum Süd“ in Bayern, Baden-Württemberg,
    • die RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung als „Regionales Zukunftszentrum Sachsen“,
    • die Ernst-Abbe-Hochschule Jena als „Zukunftszentrum Digitale Transformation Thüringen“ sowie
    • das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e. V. mit einem Fokus auf der Sozial- und Pflegewirtschaft als „Regionales Zukunftszentrum pulsnetz KI“ in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.
  • Das Haus der Selbstständigen unterstützt insbesondere gemeinsame Interessenvertretungen und sonstige selbstregulierende Verfahren, um die Vergütungssituation und die Arbeitsbedingungen vor allem von Solo-Selbstständigen zu verbessern.
    Das Projekt wird federführend durch die Input Consulting gGmbH durchgeführt. 
  • Das „Zentrum Zukunft der Arbeitswelt“ (ZZA) unter der Federführung von Arbeit und Leben Sachsen e.V. verantwortet den Aufbau eines Think-Tanks, der maßgeblich der Weiterentwicklung und der Bereitstellung von praxisrelevantem Wissen dient.
    Es generiert als koordinierendes Zukunftszentrum länderübergreifend Wissen zum Wandel der Arbeit, bereitet praktische Umsetzungserfahrungen zielgruppengerecht auf und stellt diese Informationen den „Regionalen Zukunftszentren“ und interessierten Dritten zur Verfügung.

Interessenten wenden sich an ein Zukunftszentrum in ihrer Region. Die Beratung ist kostenfrei.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

KMU sucht Unterstützung bei digitaler Transformation

Ein mittelständischer Betrieb aus Norddeutschland wendet sich an das Regionale Zukunftszentrum Nord, um Unterstützung bei der Einführung digitaler Technologien im Unternehmen zu erhalten. Die Beratung zu Künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien ist kostenfrei. Das Unternehmen nutzt das Angebot, um passgenaue Qualifizierungsangebote für seine Beschäftigten zu finden.

Solo-Selbstständige nutzt Beratungsangebot

Eine Solo-Selbstständige informiert sich beim Haus der Selbstständigen über Möglichkeiten, ihre Vergütungssituation und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie nimmt an einer kostenfreien Beratung teil, die sich gezielt an (Solo-)Selbstständige richtet. Ein Antrag auf Förderung im klassischen Sinne ist damit nicht verbunden, da es sich um ein Beratungsangebot handelt.

Betrieb aus der Pflegewirtschaft fragt KI-Beratung an

Ein kleiner Betrieb aus der Sozial- und Pflegewirtschaft in Baden-Württemberg wendet sich an das Regionale Zukunftszentrum pulsnetz KI. Dort erhält er Unterstützung bei der Entwicklung innovativer Gestaltungsansätze im Zuge der digitalen Transformation. Die Beschäftigten des Betriebs können die Qualifizierungsangebote des Zukunftszentrums ebenfalls nutzen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Leistungen der Zukunftszentren richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, ihre Beschäftigten sowie (Solo-)Selbständige.

Ablauf

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem 1. Schritt zunächst eine Interessenbekundung für die Trägerschaft eines oder mehrerer der 3 Handlungsschwerpunkte einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem 2. Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags aufgefordert.

Hinweise zum Verfahren

Interessenbekundungen, die eine Ideenskizze mit Blick auf den eigentlichen Förderantrag beinhalten, waren vom Tag nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bis 6 Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie auf dem Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierte Maßnahmen zur Durchführung des Programms „Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation“
vom: 07.07.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 16.07.2025 B2

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Arbeitswelt Wandel Arbeitsbedingungen Wissenstransfer Solo-Selbstständige Digitalisierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/zukunftszentren-kmu-digitale-transformation-2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ebene
Bund (BMAS)
Förderart
Sonstige
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Beratung; Digitalisierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Arbeit
Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz
Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen
Beratung
Aus- und Weiterbildung; Unternehmensführung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zentrum Zukunft der Arbeitswelt (ZZA)
Könneritzstraße 3
01067 Dresden
Tel. 0351 4265820
zza@arbeitundleben.eu
zukunftszentren.de

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