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Förderung für 6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum Endgerät
Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung Schlüsseltechnologien für 6G-Mobilfunknetze in praxisnahen Feldtests erproben möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Der Zuschuss unterstützt industriegeführte Verbundprojekte.
Quellendatum: 31.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Technologien für den kommenden 6G-Mobilfunkstandard weiterentwickeln. Die Maßnahme unterstützt Sie dabei, Funktionsprototypen aufzubauen und in großangelegten Feldtests unter realen Bedingungen zu erproben.
Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte. An den Vorhaben müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sein. Die Vorhaben adressieren relevante Anwendungsfelder. Dazu gehören beispielsweise die vernetzte Robotik, die Telemedizin, die Industrie 4.0 oder der Mobilitätssektor. Im Mittelpunkt steht der praktische Nachweis von 6G-exklusiven Eigenschaften gegenüber bestehenden Technologien.
Sie erhalten die Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Projektförderung. Die Förderung wird in der Regel für bis zu 3 Jahre gewährt.
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Fördersatz grundsätzlich bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können höhere Förderquoten von bis zu 60 % erhalten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Zudem erhalten Hochschulen bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 40 % höchstens 20.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Verbundprojekt erprobt 6G in der Industrie 4.0
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bildet gemeinsam mit einer Hochschule ein industriegeführtes Verbundprojekt, um 6G-Technologien für die Industrie 4.0 in Feldtests zu erproben. Das Unternehmen erhält einen Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, als kleines oder mittleres Unternehmen bis zu 60 %. Die Förderung wird in der Regel für bis zu 3 Jahre gewährt und die endgültige Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.
Hochschule bringt Forschung in Feldtest ein
Eine Hochschule beteiligt sich als Partner an einem industriegeführten Verbundprojekt zur Erprobung von 6G-Schlüsseltechnologien, etwa im Bereich Telemedizin. Im nichtwirtschaftlichen Bereich kann die Hochschule mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden und erhält zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Voraussetzung ist unter anderem eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vor Beginn der Arbeiten.
Forschungseinrichtung testet vernetzte Robotik
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung schließt sich mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zusammen, um 6G-exklusive Eigenschaften im Bereich vernetzte Robotik praktisch nachzuweisen. Das Verbundprojekt arbeitet in der nationalen 6G-Forschungsinitiative des BMFTR mit und nutzt die Projektergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Die Forschungseinrichtung kann im nichtwirtschaftlichen Bereich mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie bilden ein industriegeführtes Verbundprojekt aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
- Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland.
- Sie besitzen die notwendige Fachkunde und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
- Sie arbeiten in der nationalen 6G-Forschungsinitiative des BMFTR (insbesondere der 6G-Plattform) mit.
- Sie schließen vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Sie nutzen die Projektergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.
- Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum vor.
Ausschlussgründe:
- Ihr Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten gemäß den Beihilferichtlinien der Europäischen Union.
- Ihr Unternehmen ist einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission bisher nicht nachgekommen.
- Ihr Vorhaben führt zu indirekten staatlichen Beihilfen an beteiligte Unternehmen.
Ablauf
Das Antragsverfahren zur Gewährung der Zuwendung verläuft in zwei Stufen. Sie können sich während des gesamten Verfahrens durch den beauftragten Projektträger beraten lassen.
Stufe 1: Einreichung und Bewertung der Projektskizze
- Sie erstellen eine Projektskizze mit einem Umfang von maximal 12 Seiten.
- Sie reichen die Skizze bis spätestens 15.10.2026 über das Portal easy-Online beim Projektträger ein (siehe weiterführende Links).
- Der Projektträger bewertet Ihre Skizze unter Einbindung unabhängiger Fachleute.
- Sie erhalten das schriftliche Ergebnis der Bewertung mitgeteilt.
Stufe 2: Förmliche Antragstellung und Bewilligung
- Bei positiver Bewertung werden Sie zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Sie erstellen den Förderantrag über easy-Online und reichen ihn beim Projektträger ein (siehe weiterführende Links).
- Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag abschließend auf Zuwendungsfähigkeit und Finanzierung.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Hinweise zum Verfahren
Die Einreichung von Projektskizzen ist bis zum 15.10.2026 möglich.
Unterlagen
Für die Einreichung der Projektskizze (Stufe 1):
- Projektskizze im Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten inklusive Deckblatt
- Bestätigung der Kenntnisnahme und Richtigkeit durch alle Projektpartner
Für die förmliche Antragstellung (Stufe 2):
- Förmlicher Förderantrag über das Online-Portal easy-Online (siehe weiterführende Links)
- Ausführlicher Arbeits- und Finanzierungsplan (AZK für Unternehmen oder AZA für Hochschulen)
- Absichtserklärung zur Nutzung des geistigen Eigentums
- Vorab-Entwurf beziehungsweise Nachweis der Kooperationsvereinbarung
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „6G-Feldtests: Brücke zur Kommerzialisierung von der Infrastruktur bis zum Endgerät“
vom: 22.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 21.08.2026 B1
Schlagwörter: 6G Mobilfunknetz Mobilfunkstandard Feldtest Demonstrator Prototyp Quantentechnologie Frequenzregulierung Telekommunikation
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/6g-feldtests.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 40 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen bis 40 %, KMU bis 60 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-0
Fax +49 30 310078-141
vdivde-it@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.