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Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Wenn Sie alternative Methoden zum Tierversuch entwickeln und verbreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Einzelvorhaben und Verbundprojekte im Sinne des 3R-Konzeptes nach Russel und Burch in 2 Modulen:

  • Modul 1: Forschung- und Entwicklungsvorhaben zur Validierung von Methoden, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzepts leisten können.
  • Modul 2: Vorhaben zur Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden, insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse, Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden, ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Im Rahmen internationaler Verbundprojekte können Beteiligungen deutscher Forschungseinrichtungen gefördert werden, falls diese als nationale Teilvorhaben eindeutig definiert und abgegrenzt sind.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Hochschule validiert Alternativmethode zum Tierversuch

Eine Hochschule beantragt ein Forschungsvorhaben zur Validierung einer Methode im Sinne des 3R-Konzepts, die einen Beitrag zur Grundlagenforschung leisten soll. Als nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben erhält sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent. Die endgültige Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.

Unternehmen entwickelt Refinement-Methode weiter

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft plant ein Entwicklungsvorhaben zur Validierung einer Alternativmethode mit wirtschaftlichem Hintergrund. Gefördert werden dabei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, als KMU kann zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein Bonus gewährt werden. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Verbundprojekt schult Anwenderinnen und Anwender

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt gemeinsam mit einem Unternehmen ein Verbundprojekt zur Verbreitung von Alternativmethoden mittels Schulungen und Workshops. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt. Die Forschungseinrichtung kann dabei bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, das Unternehmen bis zu 50 Prozent seiner förderfähigen Kosten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Die Projektstruktur muss auf die bestmögliche Bearbeitung der Aufgabenstellung ausgerichtet sein. Zudem muss die Projektstruktur so konzipiert werden, dass die Projektziele innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums erreicht werden können.
  • Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches und gegebenenfalls auch wirtschaftliches Risiko aufweisen.
  • Der Transfer von Ergebnissen in die Praxis ist zeitnah und zielgerichtet anzustreben.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 21.10.2021, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 3.11.2021, B8; zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 3.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7.2.2024, B13.

Hinweise zum Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März bei dem Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 21.10.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 03.11.2021 B8

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 10.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.12.2023 B8

Weblink zur 1. Änderung

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 03.01.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 07.02.2024 B13

Weblink zur 2. Änderung

Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 25.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B5

Weblink zur 3. Änderung

Schlagwörter: Alternativmethoden Tierversuch 3R-Konzept Versuchstier Gesundheitsforschung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/alternativmethoden-zum-tierversuch.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Biowissenschaften

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 246 161-2626
Fax +49 246 161-5837
ptj@fz-juelich.de
www.ptj.de/

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