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Förderaufruf zum Aufbau eines deutsch-brasilianischen Innovation-Hubs für klimaneutrale Energieerzeugung (4. Förderaufruf)

Sie möchten eine dauerhafte Partnerschaft für Forschung und Innovation im Bereich der klimaneutralen Energieerzeugung mit Partnern in Brasilien aufbauen? Dieses Förderprogramm unterstützt Sie beim Aufbau eines gemeinsamen Innovation-Hubs.

Quellendatum: 10.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Dieses Programm fördert den Aufbau eines deutsch-brasilianischen Innovation-Hubs für klimaneutrale Energieerzeugung. Sie können eine Förderung für den Aufbau einer dauerhaften Partnerstruktur erhalten. Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf die Themen grüner Wasserstoff, Wasserstoffderivate, Biokraftstoffe, nachhaltige Flugkraftstoffe und Materialforschung.

Die Förderung ist in 3 aufeinanderfolgende Phasen unterteilt.

  • Aufbauphase: Diese Phase dauert 1 bis 3 Jahre. Sie erhalten in dieser Phase bis zu 300.000 EUR pro Jahr für Ihr Projekt. In dieser Phase identifizieren Sie gemeinsame Forschungsfragen und bereiten den Aufbau des Innovation-Hubs vor.
  • Hauptphase: Diese Phase dauert bis zu 4 Jahre. Sie erhalten in dieser Phase bis zu 750.000 EUR pro Jahr für Ihr Projekt. In dieser Phase führen Sie größere gemeinsame Forschungsaktivitäten durch und binden Partner aus der Wirtschaft ein.
  • Schlussphase: Diese Phase dauert bis zu 2 Jahre. Sie erhalten in dieser Phase bis zu 400.000 EUR pro Jahr für Ihr Projekt. In dieser Phase binden Sie mindestens eine Forschungseinrichtung aus einem weiteren Land in Lateinamerika ein. Am Ende dieser Phase müssen Sie die eigenständige Finanzierung der Partnerstruktur sichern.

Sie können eine Förderung für verschiedene Ausgaben und Kosten beantragen. Dazu gehören Reise- und Aufenthaltskosten für deutsche Projektteilnehmende nach Brasilien sowie in weitere Länder in Lateinamerika. Die Reise- und Aufenthaltskosten für brasilianische Projektteilnehmende nach Deutschland werden nur während der Aufbauphase übernommen. Ausgaben für Workshops in Deutschland und Brasilien sind ebenfalls förderfähig. In der Schlussphase können auch Workshops in einem anderen Land in Lateinamerika gefördert werden.

Weitere förderfähige Kosten sind Ausgaben für Sachmittel, Geräte und Aufträge an Dritte. Diese dürfen jedoch maximal 20 % der förderfähigen Projektausgaben oder Projektkosten betragen. Personalmittel für die Koordinierung, die Konzeption und den Aufbau der Partnerstruktur sind ebenfalls förderfähig. In begrenztem Umfang können Sie Personalmittel auch für pilothafte wissenschaftliche Tätigkeiten einsetzen.

Die Höhe Ihrer Förderung hängt von Ihrer Organisationsform ab.

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten eine Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Unternehmen erhalten eine anteilige Förderung ihrer förderfähigen Kosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (300.000 €, 750.000 €, 400.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Hochschule startet Aufbauphase mit brasilianischem Partner

Eine Hochschule mit Sitz in Deutschland plant den Aufbau einer Partnerstruktur mit einem brasilianischen Partner im Bereich grüner Wasserstoff. Sie legt eine schriftliche Absichtserklärung vor und beantragt für die Aufbauphase bis zu 300.000 Euro pro Jahr. Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, da es sich um eine Hochschule handelt.

Unternehmen beteiligt sich an der Hauptphase

Ein mittleres Unternehmen bindet sich als Partner in die Hauptphase eines bestehenden Innovation-Hubs für Biokraftstoffe ein und arbeitet mit Partnern in Brasilien zusammen. Für die bis zu 4 Jahre dauernde Hauptphase kann eine Förderung von bis zu 750.000 Euro pro Jahr beantragt werden, wobei Unternehmen anteilig an den förderfähigen Kosten gefördert werden. Reisekosten nach Brasilien und Ausgaben für gemeinsame Workshops zählen zu den förderfähigen Kosten.

Forschungseinrichtung sichert Schlussphase mit Lateinamerika-Partner

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung führt die Schlussphase des Innovation-Hubs durch und bindet zusätzlich eine Forschungseinrichtung aus einem weiteren Land in Lateinamerika ein. Für diese bis zu 2 Jahre dauernde Phase sind bis zu 400.000 Euro pro Jahr sowie Workshops in diesem weiteren Land förderfähig. Am Ende dieser Phase muss die eigenständige Finanzierung der Partnerstruktur gesichert werden, die Entscheidung über die Förderung selbst trifft die Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung für dieses Vorhaben zu erhalten:

  • Ihr Vorhaben muss die Zusammenarbeit mit mindestens 1 brasilianischen Partner beinhalten.
  • Sie müssen eine Betriebsstätte oder eine sonstige Einrichtung in Deutschland besitzen.
  • Sie müssen die Kooperationsabsicht mit dem brasilianischen Partner durch eine schriftliche Absichtserklärung belegen.
  • Sie müssen bereits in der Projektskizze eine Konzeptidee zur langfristigen Finanzierung des Hubs nach dem Ende der Förderung darlegen.
  • Wenn Sie ein Verbundprojekt durchführen, müssen alle deutschen Partner innerhalb von 3 Monaten nach Projektbeginn eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen.
  • Wenn Sie eine Förderung auf Ausgabenbasis erhalten, erfolgt diese nach den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
  • Wenn Sie als Unternehmen eine Förderung auf Kostenbasis erhalten, gelten die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Union (EU).

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind. Dies richtet sich nach den Definitionen des europäischen Beihilferechts. Sie sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind. Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die bereits vor der Einreichung des Förderantrags begonnen haben.

Ablauf

Das Antragsverfahren für dieses Programm ist zweistufig angelegt.

Erste Stufe (Einreichung einer Projektskizze)

  • Bitte nehmen Sie vor der Einreichung einer Projektskizze Kontakt mit dem zuständigen Projektträger auf.
  • Sie reichen eine Projektskizze für die Finanzierung der Aufbauphase elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Nach der Einreichung prüft der Projektträger Ihre Skizze anhand fachlicher und formaler Kriterien.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Auswahlergebnis Ihrer Projektskizze.

Zweite Stufe (Einreichung des förmlichen Antrags)

  • Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Sie erstellen den förmlichen Förderantrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Reichen Sie den ausgefüllten Förderantrag entweder elektronisch oder in Papierform beim Projektträger ein.
  • Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung.
  • Nach etwa 2 Jahren Laufzeit in der Aufbauphase erfolgt eine Zwischenbewertung aller geförderten Projekte.
  • Nach dieser Bewertung wird nur 1 ausgewähltes Projekt in der Hauptphase und der Schlussphase weitergefördert.

Hinweise zum Verfahren

Die Einreichungsfrist für Ihre Projektskizze endet am 10.09.2026 um 12:00 Uhr. Sie müssen Ihre Skizze bis zu diesem Zeitpunkt elektronisch eingereicht haben. Verspätet eingegangene Projektskizzen können für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Teilnahme am Antragsverfahren müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen. Die Einreichung erfolgt getrennt nach den beiden Verfahrensstufen.

Erste Stufe (Projektskizze)

  • Eine elektronische Projektskizze mit einer Beschreibung des Vorhabenziels und der beteiligten Partner im Umfang von maximal 12 Seiten.
  • Eine schriftliche Absichtserklärung der brasilianischen Partner in englischer oder deutscher Sprache.
  • Einen Arbeitsplan und Zeitplan inklusive eines Ablaufdiagramms (GANTT/PERT) und konkreter Meilensteine für die Aufbauphase.
  • Eine Konzeptidee zur Sicherung der langfristigen Nachhaltigkeit und Finanzierung des Hubs.

Zweite Stufe (förmlicher Förderantrag):

  • Einen vollständigen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache im Umfang von maximal 12 Seiten.
  • Eine ausführliche Arbeits-, Ressourcen-, Zeit- und Finanzplanung für das geplante Projekt.
  • Einen detaillierten Verwertungsplan für die erwarteten Projektergebnisse.
  • Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Nachweise zur Rechtsform, zur Bonität sowie zur Einhaltung der Schwellenwerte der Europäischen Union (EU).

Rechtsgrundlage

Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung - Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik
vom: 10.11.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 19.12.2022 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung - Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik
vom: 14.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 07.12.2023 B7

Weblink zur 1. Änderung

Zweite Änderung der Rahmenbekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung - Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik
vom: 30.06.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 16.08.2024 B4

Weblink zur 2. Änderung

Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik
Förderaufruf zum Aufbau eines deutsch-brasilianischen Innovation-Hubs für klimaneutrale Energieerzeugung
vom: 15.06.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Innovation-Hub Brasilien; Energieforschung Brasilien; Grüner Wasserstoff Förderung; Biokraftstoffe Forschung; Kooperation Brasilien BMFTR; Klimaneutrale Energieerzeugung; Deutsch-Brasilianische Partnerstruktur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/aufbau-dt-br-innovationshub-energieerzeugung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten eine Förderung von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen anteilig ohne genannte Quote.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Nachwachsende Rohstoffe; Umwelt- und Naturschutz

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 2203 601-0
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt

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