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Förderung für Projekte zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen
Sie forschen zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen Erkrankungen? Die europäische Partnerschaft European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) bietet Ihnen finanzielle Unterstützung.
Quellendatum: 30.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung für Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Aufklärung bisher ungelöster Fälle. Dies betrifft sowohl genetische als auch nicht-genetische Erkrankungen. Als selten gilt eine Krankheit, von der nicht mehr als fünf von 10.000 Personen betroffen sind. Das Ziel ist die Identifizierung ursächlicher Varianten bei Patienten ohne Diagnose. Sie entwickeln dabei neue Werkzeuge und Methoden für die Diagnostik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen). Sie arbeiten in transnationalen und multidisziplinären Forschungsverbünden zusammen. Ein Verbund muss Partner aus verschiedenen Ländern einbinden. Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Ausgaben oder Kosten durch Zuschüsse.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Forschungsverbund klärt ungelöste Diagnosefälle auf
Ein universitäres Forschungsteam bildet mit Partnern aus mehreren Teilnehmerländern einen Verbund zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen Erkrankungen. Der Verbund entwickelt neue Werkzeuge zur Diagnostik und bindet Patientenpartner aktiv in die Forschung ein. Das BMFTR finanziert die projektbezogenen Ausgaben durch Zuschüsse.
Unternehmen entwickelt Diagnostikmethoden im Verbund
Ein mittleres Unternehmen beteiligt sich an einem transnationalen und multidisziplinären Forschungsverbund mit mindestens vier Partnern aus vier verschiedenen Teilnehmerländern. Ziel ist die Identifizierung ursächlicher Varianten bei Patienten ohne Diagnose bei nicht-genetischen seltenen Erkrankungen. Die Projektdaten werden nach den FAIR-Prinzipien bereitgestellt, und eine schriftliche Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit.
Abgrenzung: Studien zur Medikamentenwirksamkeit ausgeschlossen
Ein Forschungsverbund plant ursprünglich eine interventionelle klinische Studie zur Wirksamkeit eines Medikaments bei einer seltenen Erkrankung. Diese Art von Studie ist laut Programmtext nicht förderfähig, ebenso wenig wie Projekte zu rein neurodegenerativen Erkrankungen, seltenen Infektionskrankheiten oder seltenen Krebsarten. Der Verbund richtet sein Vorhaben deshalb auf die Aufklärung ungelöster Diagnosefälle aus, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Für eine Förderung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihr Verbund besteht aus mindestens vier Partnern aus vier verschiedenen Teilnehmerländern.
- Ein Verbund darf grundsätzlich maximal sechs Forschungsgruppen umfassen.
- Die Obergrenze steigt auf acht Partner bei Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern oder Partnern aus unterrepräsentierten Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Türkei).
- Sie binden Patientenpartner aktiv in die Forschung ein.
- Sie stellen Projektdaten nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) bereit.
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
Ausschlussgründe:
- Interventionelle klinische Studien zur Wirksamkeit von Medikamenten sind nicht förderfähig.
- Projekte zu rein neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer sind ausgeschlossen. Diese fallen in den Fokus der Brain Health Partnership.
- Seltene Infektionskrankheiten und seltene Krebsarten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt und wird international koordiniert.
- Reichen Sie zunächst eine Ideenskizze elektronisch beim Joint Call Secretariat (JCS, Gemeinsames Bekanntmachungs-Sekretariat) der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) (siehe weiterführende Links) ein. Das JCS ist der zentrale internationale Einstiegspunkt für alle Bewerber.
- Ein externes Begutachtungsgremium bewertet Ihre eingereichte Skizze.
- Bei positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung (Full-Proposal) aufgefordert.
- Nach einer weiteren internationalen Prüfung erfolgt die Förderempfehlung durch das Expertengremium.
- Die deutschen Partner stellen schließlich einen förmlichen Förderantrag beim Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt - DLR Projektträger.
- Nach der abschließenden nationalen Prüfung erlässt der Projektträger den Zuwendungsbescheid. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragstellung für die erste Stufe war bis zum 12.02.2026 um 14:00 Uhr (MEZ) möglich. Die Richtlinie ist bis zum 30.06.2027 befristet.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie je nach Verfahrensstufe folgende Unterlagen ein:
Erste Stufe (Ideenskizze / Pre-Proposal):
- Projektskizze nach dem vorgesehenen Muster über das Portal der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) (siehe weiterführende Links).
Zweite Stufe (Projektskizze / Full-Proposal):
- Ausführliche Projektbeschreibung (nur nach Aufforderung).
- Absichtserklärungen von Kollaborationspartnern.
- Lebensläufe der Projektbeteiligten.
Dritte Stufe (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Detaillierter Finanzierungsplan.
- Ausführliche deutschsprachige Vorhabenbeschreibung.
- Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
- Ausführlicher Verwertungsplan.
- Detaillierte Ressourcen- und Meilensteinplanung.
Hinweise zu Formularen und Onlinediensten
- Nutzen Sie für Skizzen das Portal der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) (siehe weiterführende Links).
- Förmliche Vollanträge reichen Sie über das System „easy-Online“ ein (siehe weiterführende Links).
- Skizzen müssen Sie in englischer Sprache verfassen.
- Den förmlichen Vollantrag müssen Sie zwingend in deutscher Sprache stellen.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist international angelegt. Die Prüfung und Auswahl nehmen daher mehrere Monate in Anspruch. Die Begutachtung der ersten Stufe dauert etwa fünf Monate.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen im Rahmen der europäischen Partnerschaft ERDERA
16.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BAnz AT 23.01.2026 B4
Schlagwörter: ERDERA Seltene Krankheiten Genomforschung Diagnostik-Förderung Transnationale Forschung Krankheitsaufklärung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/aufklaerung-ungeloester-faelle-erkrankungen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit; Sonstige
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch); Gesundheit und Soziales
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 228 3821-1210
SelteneErkrankungen@dlr.de
www.dlr.de/pt
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.