Programme · Bund · BMBF
Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung
Wenn Sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu Batteriezellen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 22.09.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungen und Entwicklungen zu neuen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batteriezelle inklusive der Forschung und Entwicklung zu Prozessen und Produktionsmitteln.
Für Ihr Projekt erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt eins oder mehrere der folgenden Handlungsfelder adressieren:
- Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung – Entwicklung vom Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren von Batteriematerialien sowie dabei verwendeter Hilfsstoffe,
- Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung – Skalierungsforschung zur Entwicklung serienproduktionstauglicher Produktionsprozesse oder Prozessschritte,
- Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung – Projekte zu Prozessen und Verfahren zum Recycling wie beispielsweise innovative Demontageprozesse für Batteriezellen, recyclinggerechtes Zelldesign, Wiedergewinnung von (kritischen) Rohstoffen inklusive der Resynthese von Materialien oder die Wiederverwertung zurückgewonnener Sekundärrohstoffe,
- Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft – Fokussierung auf Festkörperbatterien, Natrium-Ionen-Batterien und andere im Kontext des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung als „alternative Batterietechnologien“ bezeichnete Batterievarianten,
- Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem – Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette sowohl in Deutschland und Europa als auch international zum Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände und Bundesämter. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Unternehmen erforscht neue Produktionsprozesse
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Norddeutschland forscht an serienproduktionstauglichen Prozessschritten für Batteriematerialien im Handlungsfeld Skalierungsforschung und Digitalisierung. Für das wirtschaftliche Vorhaben erhält es normalerweise bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zunächst reicht das Unternehmen eine Projektskizze beim Projektträger Jülich ein, bevor über den förmlichen Antrag entschieden wird.
Hochschule untersucht recyclinggerechtes Zelldesign
Eine Hochschule beteiligt sich an einem Verbundprojekt zum Handlungsfeld Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung, etwa zur Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe. Für ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben kann sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent. Die Zusammenarbeit im Verbund wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
Kleines Unternehmen erhält KMU-Bonus
Ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland arbeitet an alternativen Batterietechnologien wie Natrium-Ionen-Batterien im Rahmen des Handlungsfelds Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft. Da es die EU-Kriterien für KMU erfüllt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum üblichen Fördersatz einen Bonus erhalten. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung von Skizze und Antrag.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Vereine,
- Verbände und
- Bundesämter.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Projekt muss sich mindestens einem Handlungsfeld des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung zuordnen lassen.
- Sie können ein Konzept zur Erfassung und Messung ausgewählter Nachhaltigkeitsindikatoren vorlegen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Die Ergebnisse Ihres Vorhabens nutzen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 29.8.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.9.2023, B4; geändert durch Bekanntmachung vom 5.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28.3.2024, B9.
Hinweise zum Verfahren
In der ersten Verfahrensstufe waren dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31.03.2025, 30.09.2025, 31.03.2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung
vom: 29.08.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 21.09.2023 B4
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung
vom: 05.03.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 28.03.2024 B9
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung
vom: 09.09.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.10.2024 B5
In der ersten Verfahrensstufe waren dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31.03.2025, 30.09.2025, 31.03.2026 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Schlagwörter: Fue Material Komponenten Batteriesysteme Energiedichte Lebensdauer Sicherheit Batterieforschung Batterietechnologie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/batteriewertschoepfungsketten.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Werkstoffe
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
52425 Jülich
Tel. +49 246 161-2709
ptj-BatTS@fz-juelich.de
www.ptj.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.