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Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)
Wenn Sie Ihre berufliche Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben und sich daran anschließend in Ihrem Beruf weiterqualifizieren wollen, können Sie ein Stipendium von insgesamt bis zu 9.135,00 EUR erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium.
Sie erhalten einen Zuschuss für
- Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind,
- Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie
- die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr („IT-Bonus“).
Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu 3.045,00 EUR innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr 250,00 EUR bekommen. Die Höchstförderung von 9.135,00 EUR pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden.
Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Eine Kombination der Begabtenförderung berufliche Bildung mit einer anderen Förderung für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Weiterbildung nach erfolgreicher Berufsausbildung
Eine Absolventin einer Berufsausbildung hat ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden und möchte sich in ihrem Beruf weiterqualifizieren. Sie beantragt vor Beginn der Maßnahme das Weiterbildungsstipendium bei der für ihre Ausbildung zuständigen Stelle. Die Förderung je Stipendiatin beträgt bis zu 3.045,00 EUR innerhalb eines Kalenderjahres, die Höchstförderung von bis zu 9.135,00 EUR darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden.
IT-Bonus für Computeranschaffung im ersten Förderjahr
Ein junger Handwerksgeselle, der mit besonderem Erfolg an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen hat, wird von seinem Betrieb für die Begabtenförderung vorgeschlagen. Im Rahmen des Stipendiums kann er im ersten Förderjahr für die Anschaffung eines Computers bis zu 250,00 EUR erhalten. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle, bei der der Antrag gestellt wird.
Pflegefachkraft beantragt Stipendium bei der Stiftung
Eine Beschäftigte in der Altenpflege, einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, möchte eine Weiterbildungsmaßnahme in Deutschland besuchen. Da sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stellt sie den Antrag bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Neben den Kosten der Bildungsmaßnahme können auch Fahrt- und Aufenthaltskosten bezuschusst werden, eine Kombination mit anderer Förderung für dieselben Kosten ist jedoch nicht möglich.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung.
Die Begabtenförderung berufliche Bildung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft berufliche Leistungsbereitschaft erwarten lassen.
- Sie haben in Ihrer Berufsabschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine bessere Note als „gut“.
- Sie haben mit besonderem Erfolg an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.
- Ein Betrieb oder eine Berufsschule hat Sie für die Begabtenförderung vorgeschlagen und dies ausreichend begründet.
- Sie sollten bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme bis zu 3 Jahre später erfolgen.
Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung
vom: 01.08.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.08.2024 B7
Schlagwörter: Berufseinsteiger Hochbegabung Qualifizierung Meisterkurs
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/begabtenfoerderung-berufliche-bildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Weiterbildung von Arbeitnehmern
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel. +49 228 62931-0 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)
info@sbb-stipendien.de
www.sbb-stipendien.de/sbb.html
Weiterführende Links
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