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Bildungskredit
Wenn Sie in Auszubildender in fortgeschrittener Ausbildungsphase sind, können Sie einen monatlichen Bildungskredit bis zu 300 EUR erhalten, um Ihre Ausbildung abzuschließen.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Schulausbildung oder Ihres Studiums, wenn Sie sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden. Sie können mit dem zinsgünstigen Kredit Ihre Ausbildung abschließen und außergewöhnliche, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erfasste Aufwendungen finanzieren.
Sie erhalten einen monatlichen Kredit in Höhe von 100 EUR, 200 EUR oder 300 EUR. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Auf Antrag können Sie die Auszahlung des Kredits unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Im Einzelfall kann ein Teil des Kredits bis 3.600 EUR als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden.
Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Es fallen also Zinsen an, die Ihnen aber bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet werden. Als Zinssatz gilt die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten jeweils zum 01.04. sowie zum 01.10. zuzüglich 1 % pro Jahr. Mit der Rückzahlung müssen Sie 4 Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate beginnen.
Den Bildungskredit beantragen Sie frühestens 6 Wochen vor Beginn des förderfähigen Ausbildungszeitraumes beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten 2 Jahren vor Abschluss der Ausbildung, Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten 2 Jahren vor Abschluss der Ausbildung,
- Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft. Sie müssen:
- die Voraussetzungen nach § 8 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllen,
- jünger als 36 Jahre sein,
- eine inländische Ausbildungsstätte nach § 2 Absatz 1 bis 3 BAföG besuchen oder eine ausländische Ausbildungsstätte, die einer inländischen gleichgestellt ist.
Eine Förderung ist maximal bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich.
Antragsverfahren
Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Fassung vom 1.4.2009
Rechtsgrundlage
Programm für die Vergabe von Bildungskrediten
vom: 01.04.2009
Bundesverwaltungsamt
Schlagwörter: Studium Studienfinanzierung Abschlussdarlehen Ausbildung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/bildungskredit.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Studienförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesverwaltungsamt (BVA)
50728 Köln
Tel. +49 228 993 58-4492
bildungskredit@bva.bund.de
www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Au...
Weiterführende Links
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