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Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Biomedizin forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 20.07.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Biomedizin. Ihr Vorhaben kann als anwendungsbezogenes industrielles Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein.
Das BMBF fördert
- Einzelvorhaben Ihres KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mittelständischen Unternehmen sowie weiteren Partnern.
Ihr Projekt fokussiert auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung zu beispielhaft folgenden Anwendungsfeldern:
- Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung,
- Entwicklung von Plattformtechnologien für die Arzneimittelentwicklung,
- Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen für die Arzneimittelentwicklung,
- Entwicklung von Methoden zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, der Pharmakodynamik und des Sicherheitsprofils eines Wirkstoffs,
- Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz,
- Entwicklung von Vorhersagemodellen für die Analyse von Wirksamkeit und Sicherheit von Wirkstoffen,
- Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (auch durch Auftragsvergabe),
- präklinische Entwicklung bis zur Entwicklung eines klinischen Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR, öffentliche und private Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, weitere Partner. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
KMU entwickelt Screeningverfahren für Wirkstoffe
Ein kleines Biomedizin-Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland plant ein Einzelvorhaben zur Entwicklung und Automatisierung eines Screeningverfahrens für die Wirkstoffentwicklung. Das Vorhaben übertrifft den Stand der Technik deutlich und birgt ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann es bis zu 50 Prozent seiner förderfähigen Kosten erhalten, über den KMU-Bonus ist unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Anteil möglich.
Verbund erforscht Krankheitsmodelle mit KMU-Beteiligung
Ein mittelständisches Unternehmen, eine Hochschule und ein KMU bilden ein Verbundprojekt zur Entwicklung experimenteller Krankheitsmodelle für die Arzneimittelentwicklung. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt, und mindestens 50 Prozent der beantragten Fördermittel kommen den beteiligten KMU und mittelständischen Unternehmen zugute. Die Hochschule kann bis zu 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, bei einem nichtwirtschaftlichen Vorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.
Forschungseinrichtung bringt KI-Methoden in Verbund ein
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sich an einem Verbundvorhaben zur Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz, gemeinsam mit einem oder mehreren KMU. Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird von den KMU erbracht, deren Nutzen im Vordergrund steht. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren, über die endgültige Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR,
- öffentliche und private Hochschulen,
- Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- weitere Partner.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An Ihrem Projekt müssen ein oder mehrere KMU beteiligt sein.
- Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik deutlich.
- Ihr Vorhaben ist anwendungsbezogen und adressiert einen hohen medizinischen Bedarf.
- Sie verwerten die Ergebnisse vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
- Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens wird in 1. Linie den KMU zugutekommen.
- Mindestens 50 Prozent der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel kommen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugute.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 1.7.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 15.7.2022, B6; geändert durch Bekanntmachung vom 10.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.12.2023, B9.
Hinweise zum Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger einreichen.
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
vom: 01.07.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 15.07.2022 B6
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin“
vom: 10.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.12.2023 B9
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
vom: 25.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B4
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
Schlagwörter: FuE kmu-innovativ Biomedizin Automatisierung Screeningverfahren Arzneimittelentwicklung Plattformtechnologien Krankheitsmodelle Pharmakokinetik KI
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/biomedizin.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – KMU-Programm: Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus; 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen im Verbund.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften; Gesundheit und Medizin
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 246 161-84699
ptj-kmui-biomedizin@fz-juelich.de
www.ptj.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.