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Förderung für internationale Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie 2027 Japan/Queensland
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre internationalen Verbundvorhaben mit bis zu 600.000 EUR.
Quellendatum: 26.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Programm fördert Ihre Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb Europas. Der Fokus liegt aktuell auf Kooperationen mit Japan oder Queensland in Australien. Sie können Forschungsprojekte in verschiedenen Themenbereichen umsetzen. Dazu gehören die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder nachhaltige Bioprodukte. Auch neue Produktionstechnologien und digitale Schlüsseltechnologien stehen im Mittelpunkt.
Sie profitieren von einer starken Vernetzung und dem Austausch von Fachwissen. Deutschland soll durch diese Kooperationen ein führender Standort für Bioökonomie bleiben. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie finanziell. Sie erhalten Zuschüsse für Ihre Personalkosten und notwendige Investitionen. Auch Materialkosten und Dienstreisen werden gefördert. Die Förderung hilft Ihnen, Innovationspotenziale zu erschließen.
Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erhalten. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Finanzierung ihrer Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dabei von höheren Fördersätzen profitieren. Details zum Antragsportal finden Sie unter den weiterführenden Links.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Einschränkung laut Text: nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Hochschule kooperiert mit japanischem Partner
Eine Hochschule beantragt ein Verbundprojekt mit einem Partner aus Japan, der bereits über das GteX-Programm der JST gefördert wird. Das Vorhaben adressiert den Forschungsbaustein Globale Forschungskooperationen und einen weiteren Baustein der Nationalen Bioökonomiestrategie. Als Hochschule kann sie bis zu 100 % ihrer Ausgaben erhalten, zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.
Unternehmen forscht mit Partner aus Queensland
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft plant ein Verbundvorhaben zu nachhaltigen Bioprodukten mit einem Industriepartner aus Queensland in Australien. Die Zusammenarbeit erfüllt die Vorgabe, dass mindestens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt ist. Als Unternehmen erhält es eine anteilige Finanzierung der Kosten, wobei kleine und mittlere Unternehmen von höheren Fördersätzen profitieren können.
Forschungseinrichtung setzt Projekt zu Produktionstechnologien um
Eine Forschungseinrichtung beantragt gemeinsam mit einem japanischen Partner ein Projekt zu neuen Produktionstechnologien im Rahmen der Bioökonomie. Die Partner schließen dazu eine schriftliche Kooperationsvereinbarung nach BMFTR-Vordruck Nr. 0110 ab und legen das Projekt auf maximal 36 Monate aus. Nicht gefördert würden dagegen Vorhaben aus den Bereichen Gesundheit, Pharma oder Medizin.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen ein Verbundprojekt mit mindestens einem Partner aus Japan oder Queensland (Australien) durch.
- Wichtig bei Japan-Kooperationen: Ihre japanischen Partner müssen bereits über das GteX-Programm der Japan Science and Technology Agency (JST) gefördert werden.
- Wichtig bei Queensland-Kooperationen: Es muss mindestens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt sein.
- Ihr Vorhaben adressiert den Forschungsbaustein „Globale Forschungskooperationen“ sowie mindestens einen weiteren Baustein der Nationalen Bioökonomiestrategie (NBÖS).
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit allen Partnern ab.
- Sie nutzen für die Vereinbarung die Kriterien nach BMFTR-Vordruck Nr. 0110.
- Sie nutzen die Ergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Australien, Japan oder der Schweiz.
- Ihr Projekt ist auf maximal 36 Monate ausgelegt.
- Sie bestätigen ein vorhandenes Forschungsdatenmanagement.
Ausschlussgründe: Forschungsvorhaben in den Bereichen Gesundheit, Pharma und Medizin können Sie über dieses Programm nicht fördern lassen. Ebenso sind Projekte ausgeschlossen, die sich ausschließlich auf landwirtschaftliche Produktionssysteme des Partnerlandes konzentrieren. Vorhaben ohne Beteiligung außereuropäischer Partner aus den Zielländern sind ebenfalls nicht förderfähig.
Ablauf
1. Zuerst reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze über das Einreichungsportal (siehe weiterführende Links).
2. Externe Fachgutachter bewerten Ihre Skizze nach fachlichen Kriterien.
3. Bei einer positiven Bewertung werden Sie zur zweiten Stufe eingeladen.
4. In der zweiten Stufe stellen Sie einen förmlichen Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links).
5. Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Für Modul 1 ist die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie möglich, aber nicht verpflichtend.
Für Modul 2 ist die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie vorgeschrieben. Es muss wenigstens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt sein. Dies kann aber zum Beispiel auch in beratender Funktion als assoziierter Partner sein.
Es wird empfohlen, bereits vor der Einreichung der Skizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich (PtJ) aufzunehmen. Den Link zum Skizzen-Portal finden Sie unter den weiterführenden Links.
Hinweise zum Verfahren
Die Einreichung der Projektskizze ist bis zum 03.06.2026, 13:00 Uhr möglich.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Gemeinsame Projektskizze in englischer Sprache (einzureichen über das internationale Portal).
- Bei assoziierten Partnern: Unterzeichnete Schreiben zum finanziellen Engagement.
Die Skizzeneinreichung, auch von japanisch koordinierten Vorhaben, findet in diesem Modul nur auf deutscher Seite statt. Es ist nicht erforderlich parallel auch eine Skizze in Japan einzureichen.
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag ist einzureichen über easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Vorhabentitel in deutscher Sprache.
- Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung (maximal eine DIN-A4-Seite, Deutsch).
- Detaillierter Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA oder Kostenbasis AZK).
- Meilensteinplanung und Verwertungsplan.
- Ablaufplan für die Kooperationsvereinbarung.
Für Modul 2 ist es unbedingt erforderlich, dass parallel auch eine Einreichung der Skizze in entsprechendem Format beim Queensland Government erfolgt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2027“
vom: 09.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.02.2026 B2
Schlagwörter: Bioökonomie International bioeconomy 2027 Forschungsförderung Japan Australien Queensland Internationale Verbundsvorhaben Nationale Bioökonomiestrategie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/biooekonomie-international-japan2027.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen anteilig ohne genannte Quote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften; Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 2461 61-2626
Fax +49 2461 61-5837
ptj@ptj.de
www.ptj.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.