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Förderung für den Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreis (GAIIA)
Sie forschen an einer deutschen Einrichtung und planen ein Innovationsprojekt mit Partnern in Afrika? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vergibt den Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreis. Erhalten Sie bis zu 150.000 EUR für Ihr Kooperationsprojekt.
Quellendatum: 12.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie sind an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung tätig? Dann können Sie eine Förderung durch den Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreis (GAIIA) erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, herausragende Forschungsergebnisse gemeinsam mit afrikanischen Partnern in die Praxis zu übertragen. Ziel des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises ist es, den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft und Gesellschaft zu beschleunigen und internationale Forschungskooperationen zu stärken.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Vorhaben, die herausragende Forschungsleistungen in die praktische Anwendung überführen. Sie können Fördermittel für Personal, Material und Dienstreisen erhalten. Die Förderung schließt zudem flankierende Qualifizierungsangebote für den Technologietransfer ein. Der Preis kombiniert ein Preisgeld für ein gemeinsames Forschungsprojekt mit individuellen Qualifizierungsangeboten. Sie erhalten finanzielle Unterstützung, um Kooperationsstrukturen nachhaltig aufzubauen.
Gefördert werden Projekte in 7 strategischen Forschungsfeldern:
- Angewandte Forschung zu künstlicher Intelligenz,
- Luft- und Raumfahrtforschung,
- Quantentechnologie,
- Gesundheitsforschung,
- Biotechnologie,
- Klimaneutrale Energieerzeugung und Mobilität,
- Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung.
Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von bis zu 150.000 EUR. Die Laufzeit beträgt bis zu 24 Monate. Das Bundesministerium übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine Hochschule oder Universitätsklinik sind, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Sie verwalten die Fördermittel und leiten mindestens 50 % der Zuwendung an Ihre afrikanischen Partner weiter.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Hochschule entwickelt mit afrikanischem Partner klimaneutrale Energielösung weiter
Antragsteller: Eine deutsche Hochschule, etwa in Norddeutschland, stellt den Antrag.
Ausgangslage: Ein Forschungsteam der Hochschule hat Ergebnisse zur klimaneutralen Energieerzeugung erzielt. Es will sie gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung in einem Mitgliedsland der Afrikanischen Union in die praktische Anwendung überführen.
Vorhaben: Die Partner führen ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit Laufzeit von bis zu 24 Monaten durch. Eingesetzt werden Mittel für Personal, Material und Dienstreisen. Zusätzlich nutzen die Beteiligten die flankierenden Qualifizierungsangebote für den Technologietransfer.
Förderung: Gefördert werden Ausgaben für Personal, Material und Dienstreisen. Das Bundesministerium übernimmt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in der Regel bis zu 150.000 EUR. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro kann die Hochschule eine Förderung von bis zu 100.000 Euro erhalten. Als Hochschule kann sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % erhalten. Mindestens 50 % der Zuwendung (ohne Projektpauschale) gehen an den afrikanischen Partner. Die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: Nicht gefördert werden Projekte, die ausschließlich Verwertungsaktivitäten beinhalten oder keinen Forschungsbezug haben. Das Vorhaben muss nichtwirtschaftliche Tätigkeiten umfassen.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb kann als Anwender oder Transferpartner von den Ergebnissen profitieren, etwa wenn die entwickelte Energielösung in die Wirtschaft überführt wird. Zudem kann er Kontakte zu Forschungspartnern in Deutschland und Afrika knüpfen.
Weg zum Antrag:
- Bedingungen im Programmtext und bei der zuständigen Stelle klären
- Weiterleitungsvertrag und schriftliche Kooperationsvereinbarung mit dem afrikanischen Partner abschließen, Forschungsdatenmanagementplan vorbereiten
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung und Hochschule. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Hochschule kooperiert mit afrikanischem Forschungspartner
Eine deutsche Hochschule beantragt eine Förderung für ein gemeinsames Innovationsprojekt mit einer Forschungseinrichtung in einem Mitgliedsland der Afrikanischen Union, etwa im Bereich Biotechnologie. Sie erhält einen Zuschuss von bis zu 150.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und übernimmt zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Mindestens 50 % der Zuwendung leitet sie vertraglich an den afrikanischen Partner weiter.
Forschungseinrichtung startet Projekt zu Gesundheitsforschung
Eine Forschungseinrichtung schließt mit einer Partnereinrichtung in Afrika eine Kooperationsvereinbarung sowie einen Weiterleitungsvertrag und beantragt eine Förderung im Feld Gesundheitsforschung. Das Bundesministerium übernimmt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal, Material und Dienstreisen. Die Einrichtung verwaltet die Mittel und leitet den vorgeschriebenen Anteil an den afrikanischen Partner weiter.
Reines Verwertungsprojekt ohne Forschungsbezug
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft plant ein Vorhaben, das ausschließlich Verwertungsaktivitäten ohne Forschungs- und Entwicklungsanteil umfasst. Da es sich zwingend um ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt handeln muss, ist ein solches Projekt von der Förderung ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine deutsche Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Sie kooperieren in Ihrem Vorhaben mit mindestens einer Forschungseinrichtung mit Sitz in einem afrikanischen Land, welches Mitglied der Afrikanischen Union (AU) ist.
- Sie schließen mit den afrikanischen Projektpartnern einen Weiterleitungsvertrag sowie eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Mindestens 50 % der Zuwendung (ohne Berücksichtigung der Projektpauschale) entfallen auf die Verwendung durch die afrikanischen Partner.
- Ihr Vorhaben umfasst nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
- Sie weisen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans nach.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Projekt ausschließlich Verwertungsaktivitäten beinhaltet. Es muss sich zwingend um ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt handeln. Projekte ohne Forschungsbezug sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ablauf
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.
- 1. Stufe: Sie reichen eine Projektskizze elektronisch über das Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) in englischer Sprache ein. Dies kann entweder über eine Nominierung der afrikanischen Forschenden durch die deutsche Einrichtung oder durch eine direkte Bewerbung erfolgen
- 2. Stufe: Nach positiver Bewertung Ihrer Projektskizze durch eine hochrangige Expertenjury werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu stellen.
Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Hinweise zum Verfahren
Die Einreichung der Projektskizze ist nur bis zum 30.06.2026 möglich.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Anschreiben zur Nominierung oder Bewerbung.
- Kurzer Forschungsbericht auf maximal 4 Seiten.
- Lebenslauf und Publikationsliste der deutschen und afrikanischen Projektpartner.
- Projektskizze in englischer Sprache auf maximal 10 Seiten.
Für die zweite Stufe (förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das Antragsportal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache.
- Verwertungsplan in deutscher Sprache.
- Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung.
- Detaillierter Finanzierungsplan.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Verleihung des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises
vom: 21.04.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 29.04.2026 B2
Schlagwörter: Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis Forschungskooperation Afrika Wissens- und Technologietransfer Hightech Agenda Deutschland GAIIA
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/deutsch-afrikanisch-innovationsfoerderpreis.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Das Bundesministerium übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 100 %; Programm nur für Hochschulen/Forschungseinrichtungen, daher keine Einschränkung.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Gesundheit und Medizin; Luft- und Raumfahrt; Mobilität und Verkehr; Nachwachsende Rohstoffe; Nanotechnologie; Umwelt- und Naturschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 2203 601-0
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.