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Deutschlandstipendium
Wenn Sie als Studierende und Studierender oder als Studienanfängerin und Studienanfänger in Deutschland studieren und herausragende Noten haben, können Sie sich für ein Deutschlandstipendium bewerben. Bei dem Auswahlverfahren werden neben den Erfolgen in Schule und/oder Studium auch Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Persönlichkeit berücksichtigt.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium fördert besonders begabte und leistungsstarke Studierende an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Das Auswahlverfahren wird im Einzelnen von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Teilnehmende Hochschulen schreiben die Stipendien öffentlich aus. Sie informieren über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Bewerbung.
Für ein Stipendium sind neben erstklassigen Noten auch Ihr gesellschaftliches Engagement wichtig. Ihre besonderen persönlichen Leistungen werden dabei berücksichtigt, insbesondere
- schulische Leistungen und Studienleistungen,
- Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche,
- biografische Hindernisse bewältigen,
- besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände.
Die Förderung wird als einkommensunabhängiger Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt 300 EUR pro Monat. 150 EUR davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen.
Die Dauer der Förderung umfasst meistens mindestens 2 Semester und maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach 1 Jahr prüft Ihre Hochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson. (Klassifikation)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Studierende bewirbt sich mit sehr guten Noten
Eine Studierende an einer staatlichen Hochschule bewirbt sich für ein Deutschlandstipendium. Sie kann erstklassige Studienleistungen und ehrenamtliches Engagement in einem Verein vorweisen. Die Hochschule prüft ihre Bewerbung im Auswahlverfahren und entscheidet über die Vergabe.
Studienanfänger mit besonderen familiären Umständen
Ein Studienanfänger an einer staatlich anerkannten Hochschule bewirbt sich um ein Stipendium und weist neben guten Schulleistungen auch besondere familiäre Umstände nach. Bei Bewilligung erhält er einen einkommensunabhängigen Zuschuss von 300 EUR pro Monat, wobei 150 EUR davon von privaten Förderern getragen werden. Die Förderung läuft zunächst über mehrere Semester, solange die Kriterien weiterhin erfüllt sind.
Promovierender ist von der Förderung ausgeschlossen
Ein Promovierender an einer Hochschule möchte sich für ein Deutschlandstipendium bewerben. Da Promovierende laut den Voraussetzungen von der Förderung ausgenommen sind, kann er keinen Antrag stellen. Er müsste stattdessen ein anderes Förderangebot prüfen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Für ein Stipendium gelten folgende Bedingungen:
- Studierende müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein.
- Ihre Hochschule bietet das Deutschlandstipendium an.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen während der Förderung Eignungs- und Leistungsnachweise vorlegen.
- Von der Förderung ausgenommen sind Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen mit Anwärterbezügen.
Antragsverfahren
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 5/2021.
Ablauf
Bitte richten Sie Ihren Antrag direkt an die Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
vom: 21.07.2010
zuletzt geändert am: 29.03.2017
Bundesamt für Justiz
Schlagwörter: Studium Stipendium Begabtenförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/deutschlandstipendium.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Studienförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Tel. +49 3018-570
Fax +49 3018 575-270
information@bmbf.bund.de
www.bmbf.de/
Weiterführende Links
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