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Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung

Sie möchten ein Pilotprojekt zur Entwicklung sicherer Verarbeitungsumgebungen in der Medizin starten? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ihr Forschungsvorhaben.

Quellendatum: 24.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium unterstützt Sie bei der Durchführung von Pilotprojekten. Gefördert werden Vorhaben, die modulare und übertragbare technische Komponenten für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der medizinischen Forschung entwickeln und erproben. Die Projekte müssen an bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) angebunden sein.

Sie können die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten.

Die Höhe der Förderung beträgt individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

  • Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Universitätskliniken gilt die Ausgabenbasis. Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften gilt keine Projektpauschale. Bei bestimmten Einrichtungen wie Helmholtz-Zentren oder der Fraunhofer-Gesellschaft bildet die Kostenbasis die Grundlage.

Wenn Ihre Einrichtung bereits eine institutionelle Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhält, können Sie die Förderung nur für zusätzliche projektbedingte Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Sie müssen die Projektkosten und die Grundfinanzierung im Antrag klar voneinander abgrenzen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Universitätsklinik erprobt Module für sichere Verarbeitungsumgebungen

Antragsteller: Eine Universitätsklinik in Süddeutschland beantragt die Förderung als Verbundkoordinatorin gemeinsam mit einer Hochschule.

Ausgangslage: Die Klinik ist an eine bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur angebunden. Für die sichere Auswertung sensibler Daten fehlen jedoch modulare, übertragbare Komponenten.

Vorhaben: Ein interdisziplinäres Team aus IT-Fachkräften und klinisch Forschenden entwickelt in einem Pilotprojekt technische Komponenten für eine sichere Verarbeitungsumgebung (SPE) und erprobt sie mit vorhandenen Daten. Es werden weder neue Gesundheitsdaten erhoben noch neue Hardware aufgebaut. Die Ergebnisse werden nach Projektende als Open-Source-Lösung bereitgestellt.

Förderung: Gefördert werden Entwicklung und Erprobung der SPE-Komponenten als nicht rückzahlbarer Zuschuss für bis zu 3 Jahre, mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Klinik als Beispielrechnung bis zu 250.000 Euro erhalten; Hochschulen und Universitätskliniken können zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % erhalten. Über Höhe und Bewilligung entscheidet der Fördergeber.

Eigenanteil: Nicht gefördert werden die Erhebung neuer Gesundheitsdaten, neue physische Hardware und Systemarchitekturen sowie die Nutzung von Datensätzen aus Infrastrukturen außerhalb Deutschlands. Bei institutioneller Grundfinanzierung sind nur zusätzliche projektbedingte Ausgaben förderfähig.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb, etwa ein Softwareanbieter im Gesundheitswesen, erhält selbst keine Förderung. Er kann die Komponenten nach Projektende als Open-Source-Lösung nutzen und in eigene Anwendungen einbinden.

Weg zum Antrag:

  1. Voraussetzungen prüfen: einschlägige Vorarbeiten, interdisziplinäres Team, Anbindung an eine GFDI
  2. Im Verbund eine koordinierende Person benennen und eine schriftliche Kooperationsvereinbarung schließen
  3. Antrag einreichen und Projektkosten klar von der Grundfinanzierung abgrenzen
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Universitätsklinik erprobt sichere Verarbeitungsumgebung

Eine Universitätsklinik beantragt ein Pilotprojekt zur Entwicklung modularer Komponenten für sichere Verarbeitungsumgebungen in der Gesundheitsforschung. Das Projekt wird an eine bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur angebunden und von einem interdisziplinären Team aus IT- und klinischen Fachkräften umgesetzt. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zuzüglich einer Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Außeruniversitäre Forschungseinrichtung entwickelt Verbundprojekt

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung koordiniert gemeinsam mit weiteren Partnern ein Verbundprojekt zur Erprobung übertragbarer technischer Komponenten für sichere Verarbeitungsumgebungen. Die Partner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung und benennen eine koordinierende Person. Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren, eine Projektpauschale wird hierbei nicht gewährt.

Abgrenzung: neue Hardware nicht förderfähig

Ein Verband mit Vorarbeiten im Bereich der Gesundheitsdatennutzung plant ursprünglich, im Rahmen des Projekts neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufzubauen. Da solche Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen sind, passt der Verband den Antrag an und konzentriert sich stattdessen auf die Entwicklung modularer Softwarekomponenten, die an eine bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur angebunden werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie weisen einschlägige Vorarbeiten im Bereich der Erschließung und Nutzung von Gesundheitsdaten nach.
  • Ihr Projektteam ist interdisziplinär aufgestellt und vereint Fachkräfte aus der Informationstechnologie mit Fachkräften aus der klinischen Forschung.
  • Bei einem Verbundprojekt benennen Sie eine koordinierende Person und schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Sie verpflichten sich zur Einhaltung nationaler und internationaler Qualitätsstandards der Forschung.
  • Sie erarbeiten eine gemeinsame Strategie zur verständlichen Kommunikation Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse an die Öffentlichkeit.
  • Sie stellen die Projektergebnisse nach dem Ende der Laufzeit als Open-Source-Lösungen kostenfrei zur Verfügung.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten Beihilfen an wirtschaftlich tätige Unternehmen fließen.

Sie können keine Förderung erhalten für Vorhaben, die neue Gesundheitsdaten erheben oder neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufbauen. Zudem sind Projekte von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie Datensätze aus Infrastrukturen nutzen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Zuerst reichen Sie eine Projektskizze in englischer Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Der DLR Projektträger empfiehlt Ihnen, sich vor der Einreichung beraten zu lassen.
  • Ein Gremium aus internationalen Fachleuten bewertet Ihre Projektskizze.
  • Nach der Bewertung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie schriftlich zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.
  • Sie erstellen den förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache ebenfalls über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Nach einer abschließenden Prüfung entscheidet die Behörde über Ihre Förderung.

Hinweise zum Verfahren

Sie müssen Ihre Projektskizze in der ersten Stufe bis spätestens zum 28.10.2026 einreichen. Die Förderung läuft nach der Bewilligung in der Regel für bis zu 3 Jahre.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

In Stufe 1 (Projektskizze):

  • Eine Projektskizze in englischer Sprache mit einem maximalen Umfang von 12 Seiten.
  • Lebensläufe der Projektleitenden mit einem maximalen Umfang von 1 Seite pro Person.
  • Ein Bestätigungsschreiben der beteiligten Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen zur geplanten Integration der Projektergebnisse.
  • Eine Liste der verwendeten Literatur.

In Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens in deutscher Sprache.
  • Einen detaillierten Finanzierungsplan beziehungsweise Kostenplan.
  • Bei Verbundprojekten: Eine grundsätzliche Übereinkunft der Partner nach dem offiziellen Vordruck der Bundesregierung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Pilotprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (Secure Processing Environments) in der Gesundheitsforschung
vom: 29.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Förderung; Gesundheit; Medizin; Forschung; Dateninfrastruktur; sichere Verarbeitungsumgebung; Medizininformatik; BMFTR; Pilotprojekt

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/entwicklung-sichere-verarbeitungsumgebung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Höhe der Förderung beträgt individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 100 %; Antragsteller sind nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen, daher keine Einschränkung.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Biowissenschaften; Information und Kommunikation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 2203 601-0
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt

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