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Förderung für Projekte zum Thema Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen
Schützen Sie die Gesellschaft vor hybriden Angriffen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Projekte zur Erkennung und Abwehr von Desinformation und Sabotage.
Quellendatum: 22.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschung/Behörden) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Arbeiten Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einer Behörde zum Thema Sicherheit? Hybride Bedrohungen sind koordinierte, nichtmilitärische Aktionen eines Staates. Sie dienen dazu, strategische Ziele zum Nachteil eines anderen Staates durchzusetzen. Dazu gehören Desinformation, Cyberangriffe, Sabotage oder auch Spionage. Wenn Sie innovative Lösungen zur Erkennung oder Abwehr solcher Gefahren entwickeln, können Sie eine Förderung erhalten. Ziel der Förderung ist die zivile Sicherheit und die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Krisenlagen zu stärken und die Widerstandsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu erhöhen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Vorhaben, die neue Konzepte, Technologien oder Leitfäden hervorbringen. Sie erhalten Zuschüsse für Ihre projektbezogenen Kosten oder Ausgaben.
Die Art Ihrer Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab:
- Wenn Sie ein Unternehmen sind, erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss zu Ihren projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis (AZK).
- Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie zudem einen zusätzlichen Bonus auf Ihre Förderquote erhalten.
- Wenn Sie an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde tätig sind, wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann in diesem Fall bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.
- Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % auf Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Einschränkung laut Text: nur Hochschulen/Forschung/Behörden
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Unternehmen entwickelt Erkennungstechnologie gegen Desinformation
Ein mittelständisches Unternehmen aus Norddeutschland beantragt im Verbund mit Forschungspartnern ein Vorhaben zur Erkennung koordinierter Desinformationskampagnen. Es erhält einen anteiligen Zuschuss zu seinen projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis und kann als KMU zusätzlich einen Bonus auf die Förderquote erhalten. Die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
Hochschule erforscht Abwehr von Sabotageangriffen
Eine Hochschule beteiligt sich an einem Verbundprojekt zur Entwicklung neuer Konzepte gegen Sabotage kritischer Infrastrukturen. Das nichtwirtschaftliche Vorhaben wird auf Ausgabenbasis gefördert, wobei das Bundesministerium bis zu 100 % der Ausgaben übernehmen kann. Zusätzlich erhält die Hochschule eine Projektpauschale von 20 % auf ihre zuwendungsfähigen Ausgaben.
Behörde arbeitet an Leitfäden für Krisenlagen
Eine Behörde entwickelt gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft Leitfäden zur Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Krisenlagen. Das Vorhaben wird als nichtwirtschaftliches Projekt auf Ausgabenbasis gefördert. Voraussetzung ist, dass die Forschungsergebnisse nur in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz genutzt werden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Sie führen ein Verbundprojekt mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Gesellschaft durch.
- Sie unterhalten zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie regeln die Zusammenarbeit mit Ihren Projektpartnern in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie weisen nach, dass Ihre Forschungsergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz genutzt werden.
Für Unternehmen:
- Sie erfüllen die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten und es liegt keine offene Rückforderungsanordnung der EU-Kommission gegen Sie vor.
- Wenn Sie den Förderbonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Für grundfinanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
- Sie grenzen das beantragte Projekt klar von Ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab.
- Sie stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine mittelbaren Beihilfen an Unternehmen fließen.
Ausschlussgründe: Vorhaben, an denen Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste nach § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beteiligt sind, können Sie nicht fördern lassen.
Ablauf
Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:
- 1. Stufe: Ihr Verbundkoordinator reicht eine Projektskizze elektronisch über das Antragsportal ?easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
- 2. Stufe: Nach positiver Bewertung durch das BMFTR werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Es wird empfohlen, bereits vor der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH aufzunehmen.
Hinweise zum Verfahren
Eine Einreichung der Projektskizzen ist bis zum 01.06.2026 möglich.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Förderanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die 1. Stufe (Projektskizze):
- Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten.
- Bei Beteiligung assoziierter Partner: formlose Bestätigung der beabsichtigten Mitwirkung.
Für die 2. Stufe (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag.
- Verbundprojektbeschreibung (zwingend einzureichen durch den Verbundkoordinator).
- Bei kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zu Ihrer Einstufung als KMU.
- Bei grundfinanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Dokumentation zur expliziten Abgrenzung der projektbedingten Ausgaben von der institutionellen Grundfinanzierung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung
vom: 17.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 17.04.2026 B2
Schlagwörter: Zivile Sicherheit; Krisenmanagement; Schutz kritischer Infrastrukturen; Desinformation abwehren; Resilienz stärken, Krise, Desinformation, Medien, Cyberattacken, Cybersicherheit, nationale Sicherheit, Cyberangriffe, Resilienz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/erkennung-hybride-bedrohung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen/Forschung/Behörden
„Wenn Sie an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde tätig sind, wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann in diesem Fall bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen/Behörden; Unternehmen anteilig ohne genannte Quote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Sicherheitsforschung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214-401
Fax +49 211 6214-182
sifo@vdi.de
www.vditz.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.