Programme · Bund · BMBF

Förderung für Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie (Eureka Biotech-Call for Network Projects)

Wenn Sie in einem internationalen Verbundvorhaben an biotechnologischen Innovationen forschen, können Sie Fördermittel erhalten. Dieser Zuschuss unterstützt Sie dabei, nachhaltige Verfahren und bioökonomische Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu bringen.

Quellendatum: 09.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der industriellen Biotechnologie durchführen. Ziel ist es, nachhaltige biotechnologische Verfahren und Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu überführen und den technologischen Reifegrad zu erhöhen.

Sie können insbesondere für Projekte zu folgenden Themen eine Förderung erhalten:

  • Nachhaltige Bioprozesse, zum Beispiel durch die Nutzung von CO2 oder biogenen Reststoffen als Rohstoff
  • Neuartige bioökonomische Produkte, zum Beispiel die Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel
  • Disruptive Ansätze, zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bioproduktion

Sie erhalten die Förderung für internationale Verbundvorhaben. Sie müssen dabei mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammenarbeiten. Auf deutscher Seite ist ein signifikanter Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zwingend erforderlich.

Sie erhalten die Zuwendung als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Als deutscher Partner können Sie maximal 500.000 EUR für Ihr Vorhaben erhalten. In diesem Betrag ist für universitäre Partner eine Projektpauschale in Höhe von 20 % enthalten.

Die Art der Finanzierung richtet sich nach Ihrer Organisation:

  • Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Antrag stellen, erhalten Sie eine anteilige Förderung für Ihre projektbezogenen Kosten. Sie müssen dabei eine angemessene Eigenbeteiligung leisten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtung teilnehmen, können Ihre projektbezogenen Ausgaben mit bis zu 100 % gefördert werden.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 500.000 €.

Einschränkung laut Text: nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

KMU forscht an nachhaltigen Bioprozessen im Verbund

Ein kleines Unternehmen aus Norddeutschland beteiligt sich an einem internationalen Verbundvorhaben zur Nutzung von CO2 als Rohstoff in Bioprozessen. Es arbeitet mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammen. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhält es eine anteilige Förderung für seine projektbezogenen Kosten und muss eine angemessene Eigenbeteiligung leisten, maximal 500.000 EUR für sein Vorhaben.

Hochschule entwickelt KI-gestützte Bioproduktion mit

Eine Hochschule ist Partnerin in einem internationalen Verbundvorhaben, das disruptive Ansätze wie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bioproduktion untersucht. Ihre projektbezogenen Ausgaben können mit bis zu 100 % gefördert werden, wobei eine Projektpauschale in Höhe von 20 % enthalten ist. Voraussetzung ist unter anderem ein signifikanter Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen auf deutscher Seite.

Unternehmen ohne KMU-Beteiligung wird nicht gefördert

Ein Unternehmen möchte ein Verbundvorhaben zur Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel beantragen, hat aber kein KMU auf deutscher Seite an dem Vorhaben beteiligt. In diesem Fall liegt ein Ausschlussgrund vor, und die Förderung kann nicht gewährt werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie arbeiten in einem Konsortium mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammen.
  • Sie weisen einen signifikanten inhaltlichen und finanziellen Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Ihrem Verbundvorhaben nach.
  • Sie stellen sicher, dass kein Land mehr als 70 % der gesamten Projektkosten trägt.
  • Sie planen geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation in Ihr Projekt ein.
  • Sie bestätigen bei der Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • Sie weisen den geplanten Fortschritt des technologischen Reifegrades (TLR) eindeutig nach.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben kein KMU auf deutscher Seite an dem Verbundvorhaben beteiligt.

Ablauf

Das Verfahren zur Bewilligung der Fördermittel verläuft in zwei Stufen.

Stufe 1: Projektskizze einreichen

  • Sie erarbeiten gemeinsam mit Ihren internationalen Partnern einen Eureka-Projektantrag.
  • Sie reichen diese Projektskizze in englischer Sprache über das elektronische Eureka-Portal (siehe weiterführende Links) ein.
  • Ihre Skizze wird nach den Kriterien des Eureka-Netzwerks bewertet.
  • Sie erhalten das Auswahlergebnis im Anschluss schriftlich mitgeteilt.

Stufe 2: Förmlicher Förderantrag

  • Nach einer positiven Bewertung der Skizze fordert die Bewilligungsbehörde Sie auf, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  • Sie ergänzen die bisherige Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache um zusätzliche nationale Vorgaben.
  • Sie reichen den Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den finalen Förderbescheid zu.

Hinweise zum Verfahren

Die Einreichung von Projektskizzen für die erste Verfahrensstufe ist bis zum 25.09.2026 möglich. Diese Vorlagefrist gilt nicht als strenge Ausschlussfrist, verspätete Projektskizzen werden aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt. Die Frist für die Vorlage des förmlichen Förderantrags in der 2. Stufe wird Ihnen nach der positiven Auswahl Ihrer Projektskizze schriftlich mitgeteilt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Vorlage der Projektskizze (Stufe 1):

  • Eureka-Projektantrag in englischer Sprache über das Eureka-Portal (siehe weiterführende Links)

Für den förmlichen Förderantrag (Stufe 2):

  • Förmlicher Förderantrag (nach AZA, AZK oder AZV) über easy-Online (siehe weiterführende Links)
  • Erweiterte Vorhabenbeschreibung, grundsätzlich in deutscher Sprache, Teile des englischen Entwurfs können übernommen werden
  • Forschungsdatenmanagementplan
  • Finanzierungsplan

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“
vom: 20.11.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 28.11.2024 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf „Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie - Eureka Biotech-Call for Network Projects“
vom: 31.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Industrielle Biotechnologie, Bioökonomie, Eureka, Verbundvorhaben, Bioprozesse, KMU-Förderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/eureka-europ-zusammenarbeit-industrielle-biotech.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Wenn Sie als Hochschule oder nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtung teilnehmen, können Ihre projektbezogenen Ausgaben mit bis zu 100 % gefördert werden.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/nichtwirtschaftliche Forschung; Unternehmen anteilig mit Eigenbeteiligung, ohne Quote.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Biowissenschaften; Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 2461 61-2626
Fax +49 2461 61-5837
ptj@ptj.de
www.ptj.de/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten