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Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (Aufstiegsstipendium)
Wenn Sie Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich bestanden haben und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung besitzen, können Sie bei Aufnahme eines Studiums ein Stipendium erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als Berufstätige und Berufstätigen, wenn Sie in Ausbildung und Beruf besonderes Talent und Engagement bewiesen haben.
Förderfähig ist Ihr Erststudium, das Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren. Ziel der Förderung ist es, Ihnen zusätzliche berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Die Förderung erhalten Sie als Stipendium.
Die Höhe der Förderung beträgt
- für Studierende im Vollzeitstudium monatlich 992,00 EUR plus 80,00 EUR Büchergeld und zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160,00 EUR für jedes Kind, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag bezieht),
- für Studienaufenthalte in anderen Staaten als Auslandspauschale 200,00 EUR im Monat und
- für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang jährlich 3.045 EUR für Maßnahmekosten.
Interessierte Berufstätige können sich im Rahmen der jeweiligen Auswahlrunde bewerben. Die Termine für die Online-Bewerbung können auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) abgerufen werden. Für das Einreichen der Bewerbung steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung. Ihren Antrag reichen Sie bei der SBB ein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Vollzeitstudium nach erfolgreicher Berufsausbildung
Eine Berufstätige mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung hat ihre Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 bestanden und einen begründeten Vorschlag des Betriebes vorzuweisen. Sie bewirbt sich bei der SBB um ein Aufstiegsstipendium für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule. Die Förderung umfasst monatlich bis zu 992,00 EUR sowie bis zu 80,00 EUR Büchergeld.
Berufsbegleitendes Studium mit Maßnahmekosten
Ein Berufstätiger mit besonders erfolgreicher Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb nimmt ein berufsbegleitendes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule auf. Er reicht seinen Antrag im Rahmen einer Auswahlrunde bei der SBB ein. Für Maßnahmekosten kann er jährlich bis zu 3.045 EUR erhalten.
Studium mit Kind und Auslandsaufenthalt
Eine Studierende im Vollzeitstudium mit einem Kind unter 14 Jahren hat ihre Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 abgeschlossen und das 2. Fachsemester ihres Studiums noch nicht beendet. Neben dem monatlichen Stipendium kann sie eine Betreuungspauschale von bis zu 160,00 EUR für das Kind erhalten, sofern der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag bezieht. Für einen Studienaufenthalt im Ausland kommt zusätzlich eine Auslandspauschale von 200,00 EUR im Monat in Betracht.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen.
Das Aufstiegsstipendium ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 bestanden und können eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag des Betriebes vorweisen.
- Haben Sie bereits ein Studium aufgenommen, so darf das 2. Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums
vom: 01.08.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.08.2024 B8
Eine Bewerbung für das Auswahlverfahren 2 ist im Zeitraum vom 24.03.2026 bis zum 01.06.2026 über das Online-Portal (siehe weiterführende Links) möglich.
Schlagwörter: Begabtenförderung Berufstätige Aufstiegsstudium Stipendium Talente
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/foerderung-beruflich-begabter.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Studienförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel. +49 228 62931-0 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)
info@sbb-stipendien.de
www.sbb-stipendien.de/sbb.html
Weiterführende Links
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