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Förderung zur Erforschung von Universum und Materie (ErUM) – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen (FORKA)
Wenn Sie an Technologien und Verfahren zum Rückbau von Atomkraftwerken forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 23.08.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Der Fördergeber unterstützt Sie bei der Entwicklung, Optimierung und Erprobung anwendungsorientierter Technologien und Verfahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen.
Sie können Ihre Forschungsarbeiten grundsätzlich in einem Forschungsverbund und nur in Einzelfällen als Einzelvorhaben durchführen. Gefördert werden grundlegende Forschungsarbeiten in den Bereichen:
- Zerlege- und Dekontaminationsverfahren,
- Freigabeverfahren und konventionelle Entsorgungswege,
- Behandlung radioaktiver Abfälle,
- Abfalldeklaration und Zwischenlagerung,
- Umwelt- und Strahlenschutz,
- Mensch und Organisation.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem Antragstellenden:
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei dem vom Fördergeber beauftragten Projektträger Karlsruhe ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Forschungsverbund entwickelt Dekontaminationsverfahren
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung bildet zusammen mit einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Forschungsverbund zur Entwicklung von Zerlege- und Dekontaminationsverfahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen. Die Zusammenarbeit regeln beide Partner in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und legen bei Antragstellung einen Verwertungsplan vor. Zunächst reicht der Verbund eine Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe ein.
Unternehmen erforscht Freigabeverfahren für Entsorgung
Ein mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland beteiligt sich an einem Forschungsverbund zu Freigabeverfahren und konventionellen Entsorgungswegen. Für sein wirtschaftliches Vorhaben erhält es normalerweise bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, als KMU unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bonus. Die Entscheidung darüber trifft die Bewilligungsstelle nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Hochschule untersucht Strahlenschutz beim Rückbau
Eine Hochschule plant im Rahmen eines Forschungsverbunds ein nichtwirtschaftliches Vorhaben zu Umwelt- und Strahlenschutz sowie zur Behandlung radioaktiver Abfälle. Sie kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten sowie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Die Kooperation mit den beteiligten Unternehmen wird schriftlich vereinbart, ein Verwertungsplan liegt dem Antrag bei.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie führen die Forschungsarbeiten als Forschungsverbund in enger Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durch, nur im Ausnahmefall ist ein Einzelvorhaben möglich.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie stellen die bestmögliche Verwertung der Forschungsergebnisse sicher.
- Bei der Antragstellung legen Sie die Ergebnisverwertung in Form eines Verwertungsplans vor.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Förderkonzept FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen
vom: 23.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 07.12.2023 B9
Weblink zur Bekanntmachung
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Förderkonzept FORKA – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen
vom: 07.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 15.07.2026 B3
Weblink zur Änderung
Schlagwörter: Kernreaktorstilllegung Kerntechnik Atomkraft Energiewende Atommüll Reaktorsicherheit Rückbau
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/forka.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel. +49 721 60825281
info@ptka.kit.eu
www.ptka.kit.edu/
Weiterführende Links
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