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Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) oder mit Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 24.10.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Der Fördergeber fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien.

Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden, im Einzelnen:

  • Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1),
  • internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2),
  • Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3),
  • Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Modul 4),
  • Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5),
  • Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6),
  • Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7),
  • Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8),
  • Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind: in den Modulen 1 bis 8 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern, in Modul 9 als Erst-Zuwendungsempfänger Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen in … (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Forschungseinrichtung sondiert Kooperation in Zentralasien

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland plant den Aufbau neuer Kontakte zu einer Partnerinstitution in Kasachstan im Rahmen von Modul 2. Sie beantragt einen Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben und regelt die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Die Ergebnisse werden anschließend in Deutschland verwertet.

KMU beteiligt sich an gemeinsamem Forschungsprojekt

Ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft führt gemeinsam mit einer Partnerinstitution in der Ukraine ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt nach Modul 5 durch. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhält es meistens bis zu 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, als KMU kann zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein Bonus hinzukommen. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte in Deutschland und die Zusammenarbeit mit einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder.

Hochschule baut nachhaltige Partnerstruktur auf

Eine Hochschule in Deutschland beantragt als Erst-Zuwendungsempfängerin die Etablierung einer nachhaltigen gemeinsamen Partnerstruktur mit einer Einrichtung in Georgien im Rahmen von Modul 9. Sie kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten und zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % geltend machen. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • in den Modulen 1 bis 8
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU,
    • Hochschulen,
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
    • kommunale Gebietskörperschaften und
    • andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern,
  • in Modul 9 als Erst-Zuwendungsempfänger
    • Hochschulen,
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
    • andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durch.
  • Die Partnerländer können die Finanzierung ihrer Teilvorhaben durch entsprechende Förderaufrufe demonstrieren, in denen die Fördermodalitäten der ausländischen Vorhabenteile spezifiziert werden (bilaterale Finanzierung).
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.

Antragsverfahren

Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17.8.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 19.10.2023, B4; geändert durch Bekanntmachung vom 7.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27.3.2024, B5.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Ihre Projektskizze reichen Sie bitte zu den spezifischen Förderaufrufen zu den dort genannten Einreichfristen bei dem DLR Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
vom: 07.03.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 27.03.2024 B5

Weblink zur Bekanntmachung

Schlagwörter: FuE Zusammenarbeit Wissenschaft Forschung Innovation Klimawandel Ökosysteme Rohstoffe Kooperationspotenzial Erneuerbare Energie Grüner Wasserstoff Energieeffizienz und CO2-Reduktion

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/forschungs-innovation-oestliche-zentralasien.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen meist 50 % plus KMU-Bonus.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen)
Branche
Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenoffen)
Kooperationen und Netzwerke

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 2203 601-0
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt

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