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Förderung zu innovativen Datenanalysen für Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin
Führen Sie ein Forschungsprojekt zu innovativen Datenanalysen für die Frauengesundheit durch? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland mit einem Zuschuss.
Quellendatum: 19.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie arbeiten an einer staatlichen oder privaten Hochschule oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in interdisziplinären Projekten zu Themen der Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin forschen. Ziel ist es, den sogenannten Gender Data Gap in der medizinischen Forschung zu verringern.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben, wenn Sie bestehende Datensätze hinsichtlich der Repräsentativität von Frauen untersuchen und optimieren. Sie können zudem gefördert werden, wenn Sie Verfahren entwickeln, um Künstliche Intelligenz (KI) auf geschlechtsspezifische Verzerrungen zu prüfen.
Sie erhalten einen Zuschuss für Ihr Personal, Ihre Sachmittel und Ihre Dienstreisen. Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände sowie für die Erstellung eines Ethikvotums werden nicht gefördert. Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.
- Wenn Sie an einem Helmholtz-Zentrum oder der Fraunhofer-Gesellschaft forschen, können Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK) erhalten.
- Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale. Diese beträgt 20 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP oder AZV).
Darüber hinaus können Sie einen projektbezogenen Mehraufwand mit bis zu 20 % Ihrer Personalausgaben fördern lassen. Dieser Betrag deckt beispielsweise Gebühren für die Datennutzung, Publikationsgebühren oder Ausgaben für die Wissenschaftskommunikation ab. Die Förderung ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Pro Projekt werden maximal 2 Vollzeitstellen gefördert. Zusätzlich können Sie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für bis zu 40 Stunden pro Monat einsetzen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Hochschule prüft Gesundheitsdaten auf Repräsentativität von Frauen
Antragsteller: Eine staatliche Hochschule mit medizinischer Fakultät in Deutschland beantragt die Förderung.
Ausgangslage: In vorhandenen Gesundheitsdatensätzen sind Frauen oft unzureichend abgebildet. Die Hochschule hat bereits Vorarbeiten zur Frauengesundheit und zur Nutzung von Gesundheitsdaten.
Vorhaben: Ein interdisziplinäres Team aus Datenwissenschaft und klinischer Praxis untersucht vorhandene Datensätze der Nationalen Kohorte (NAKO) auf die Repräsentativität von Frauen und optimiert sie. Neue Daten werden nicht erhoben. Das Projekt dient einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit und wird als Einzelvorhaben durchgeführt.
Förderung: Gefördert werden Personal, Sachmittel und Dienstreisen mit einem Zuschuss von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Hochschule bis zu 250.000 Euro erhalten. Als Hochschule ist zusätzlich eine Projektpauschale möglich. Pro Projekt werden maximal 2 Vollzeitstellen gefördert, die Förderung ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: Nicht gefördert werden Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände sowie für die Erstellung eines Ethikvotums. Diese trägt die Hochschule selbst.
Was ein Betrieb davon hat: Wirtschaftlich tätige Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein Betrieb, etwa aus der Medizintechnik, kann mittelbar von veröffentlichten Ergebnissen zu Lücken in Gesundheitsdaten von Frauen profitieren.
Weg zum Antrag:
- Rechtzeitig die datenliefernde Infrastruktur beraten lassen und die Nutzbarkeit der Daten nachweisen
- Vorarbeiten und interdisziplinäres Projektteam darlegen
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Öffentliche Einrichtung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Hochschule untersucht Datenrepräsentativität von Frauen
Eine Hochschule in Norddeutschland stellt ein interdisziplinäres Team aus Datenwissenschaft und klinischer Praxis zusammen, um bestehende Datensätze aus einer nationalen Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur auf die Repräsentativität von Frauen zu prüfen. Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal, Sachmittel und Dienstreisen. Als Hochschule erhält sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der projektbezogenen Ausgaben.
Forschungseinrichtung prüft KI auf Verzerrungen
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung entwickelt ein Verfahren, um Künstliche Intelligenz in der medizinischen Datenanalyse auf geschlechtsspezifische Verzerrungen zu untersuchen. Sie nutzt dafür ausschließlich vorhandene Daten aus einer nationalen Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur und weist die Nutzbarkeit durch eine rechtzeitige Beratung der datenliefernden Infrastruktur nach. Gefördert werden Personal, Sachmittel und Dienstreisen; die Erstellung eines Ethikvotums ist von der Förderung ausgeschlossen.
Universitätsklinik erforscht Gender Data Gap
Eine Universitätsklinik beantragt eine Förderung für ein Projektteam, das den Gender Data Gap in bestehenden medizinischen Datensätzen verringern will. Verbundprojekte, die Erhebung neuer Daten sowie klinische Studien sind von der Förderung ausgeschlossen, sodass sich das Vorhaben auf die Analyse vorhandener Daten konzentriert. Neben den zuwendungsfähigen Ausgaben kann projektbezogener Mehraufwand mit bis zu 20 % der Personalausgaben gefördert werden, etwa für Datennutzungsgebühren oder Wissenschaftskommunikation.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland.
- Sie weisen Vorarbeiten in der Forschung zur Frauengesundheit, Gesundheitsdatennutzung und relevanten klinischen Disziplinen nach.
- Sie stellen ein interdisziplinäres Projektteam aus den Datenwissenschaften und der klinischen Praxis zusammen.
- Sie nutzen ausschließlich vorhandene Datensätze aus nationalen Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (z. B. Medizininformatik-Initiative (MII), Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) oder Nationale Kohorte (NAKO)).
- Sie weisen die Nutzbarkeit der Daten durch eine rechtzeitige Beratung der datenliefernden Infrastruktur nach.
- Ihr Vorhaben dient einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Verbundprojekte.
- Projekte zur Erhebung neuer Daten oder zum Aufbau von Registern.
- Durchführung klinischer Studien.
- Projekte ohne direkten Bezug zur Frauengesundheit.
- Vorhaben, bei denen die Methodenentwicklung im Fokus steht.
- Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind.
Ablauf
Sie können die Förderung in einem einstufigen Verfahren beantragen.
- Sie reichen Ihren förmlichen Förderantrag zusammen mit einer Vorhabenbeschreibung elektronisch über das Portal ?easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
- Sie können den Antrag elektronisch mit dem TAN-Verfahren oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
- Alternativ senden Sie ein rechtsverbindlich unterschriebenes Druckexemplar auf dem Postweg an den DLR Projektträger.
- Ein externes Begutachtungsgremium bewertet die eingegangenen Anträge.
- Nach der abschließenden Antragsprüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragstellung ist bis zum 09.08.2026 möglich. Wenn Sie das elektronische TAN-Verfahren oder die qualifizierte elektronische Signatur nicht nutzen, müssen Sie das rechtsverbindlich unterschriebene Druckexemplar bis spätestens 2 Wochen nach der Antragsfrist auf dem Postweg einreichen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Förmlicher Förderantrag auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP oder AZV) oder Kostenbasis (AZK) über das Antragsportal ?easy-Online" (siehe weiterführende Links).
- Wenn Sie weder das TAN-Verfahren noch eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen: rechtsverbindlich unterschriebenes Druckexemplar des Antrags.
- Vorhabentitel in deutscher Sprache.
- Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung.
- Detaillierte Erläuterungen zum Finanzierungsplan.
- Vorlage personenbezogener Berechnungen bei der Beantragung von namentlich bereits bekanntem Personal.
- Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache mit Verwertungsplan und ressourcenbezogenem Arbeitsplan. Hierfür müssen Sie zwingend die bereitgestellte Mustervorlage nutzen. Die Beschreibung darf maximal 6 Seiten (zuzüglich Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) umfassen und muss formale Vorgaben einhalten (DIN-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1,5-zeilig, Ränder mindestens 2,0 cm).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Innovative Datenanalysen für Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin“
vom: 28.05.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.06.2026 B1
Schlagwörter: Frauengesundheit; geschlechtersensible Medizin; Datenanalyse; Data Science; Künstliche Intelligenz; Gesundheitsforschung; Gender Data Gap; Algorithmen; Diagnostik; Therapie; Medizin
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/frauengesundheit-geschlechtersensible-medizin.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 100 %; nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen antragsberechtigt, daher keine Einschränkung.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Gesundheit; Gleichstellung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel. +49 228 3821-1210
Fax +49 228 3821-1257
contact-dlr@DLR.de
www.dlr.de/pt
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.