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Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
Wenn Sie frühe lebenswissenschaftliche Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, identifizieren und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Quellendatum: 28.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und ?Forschungswerkzeuge unterstützt.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul.
Im Kernmodul erhalten Sie die Förderung
- in einer Sondierungsphase für potenzielle Verwertungsideen, die auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen, und anschließend
- in einer Machbarkeitsphase für Entwicklungsarbeiten bis zum Proof-of-Principle.
Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert. Aktuell bestehen für dieses Modul keine Antragsmöglichkeiten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- im Kernmodul für die Sondierungsphase bis zu 100.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten,
- im Kernmodul für die Machbarkeitsphase für Einzelvorhaben bis zu 500.000 EUR und für Verbundprojekte bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR)für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % bekommen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute haben. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO-Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute haben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
- Sie nehmen im Rahmen der Sondierungs- und gegebenenfalls der Machbarkeitsphase an spezifischen Weiterbildungs- und Vernetzungsaktivitäten für die geförderten Vorhaben teil.
- Sie und Ihre Verbundpartner haben Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Die Sondierungsphase beginnt jeweils zum 01.10. des Einreichungsjahres.
Ablauf
Das Antragsverfahren für die Sondierungsphase ist zweistufig angelegt. Das Antragsverfahren für die Machbarkeitsphase ist einstufig angelegt. Genauere Informationen zu Fristen können den FAQ (siehe weiterführende Links) entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 30.10.2019
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 26.11.2019 B3
Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 09.02.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.03.2021 B9
Zweite Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 03.01.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 07.02.2024 B14
Dritte Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 25.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B6
Vierte Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
vom: 15.09.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.09.2026 B4
Schlagwörter: Gesundheitsförderung Forschungsförderung Machbarkeitsphase Innovation Therapeutika Diagnostika Plattformtechnologie Forschungswerkzeug
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/gesundheitsforschung-go-bio-initial2.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Gesundheit und Medizin
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel. +49 30 201 99-3493
ptj-go-bio-initial@fz-juelich.de
www.ptj.de/
Weiterführende Links
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