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Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“
Wenn Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler ein Unternehmen gründen wollen, um Ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 08.05.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben im Bereich der Lebenswissenschaften, die ein hohes Kommerzialisierungspotenzial haben. Gefördert werden Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht.
Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:
- 1. Phase: Ein Proof-of-Concept für den Forschungsansatz wird erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung werden entwickelt. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- 2. Phase: Der Reifegrad des Forschungsansatzes wird weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung werden ausgearbeitet und das Geschäftsmodell wird weiter konkretisiert. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für normalerweise bis zu 3 Jahre:
- Die Höhe des Zuschusses ist in beiden Förderphasen abhängig von den jeweiligen Projektinhalten.
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind für die 1. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Einschränkung laut Text: nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Hochschule entwickelt Proof-of-Concept in Phase 1
Eine Hochschule beantragt für ein Gründungsteam aus den Lebenswissenschaften die Förderung der ersten Phase. Erarbeitet werden ein Proof-of-Concept für den Forschungsansatz und eine Strategie für die spätere Ausgründung. Für das nichtwirtschaftliche Vorhaben können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden, zusätzlich ist eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent möglich.
Forschungseinrichtung stellt Infrastruktur für Gründungsteam
Eine Forschungseinrichtung beantragt die Förderung für ein Gründungsteam, das an ihr angesiedelt ist, und stellt die erforderliche Laborgrundausstattung sowie sonstige Infrastruktur zur Verfügung. Das Team bestätigt bei Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans. Ob die Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Ausgegründetes Unternehmen führt Phase 2 weiter
Ein kleines technologieorientiertes Unternehmen, das die KMU-Definition der EU erfüllt und eine Betriebsstätte in Deutschland hat, beantragt die Förderung der zweiten Phase. Es erhöht den Reifegrad des Forschungsansatzes, entwickelt die Markteinführungsstrategie weiter und konkretisiert das Geschäftsmodell. Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Schwerpunkt der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung angesiedelt sind.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für die 1. Förderphase Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind, und
- für die 2. Förderphase kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise eine sonstige Einrichtung, die Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland haben.
- Ihr Vorhaben soll einen hohen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass es aufgrund von hohen Verwertungsrisiken (lange Entwicklungszeiträume, hoher Finanzbedarf auch nach der Firmengründung und hohes Entwicklungsrisiko) nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden kann.
- Beachten Sie für eine Förderung in der 1. Förderphase bitte, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung Ihnen als Gründungsteam die zur Durchführung des Projekts erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt (Laborgrundausstattung und sonstige Infrastruktur).
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die im Schwerpunkt der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung angesiedelt sind.
Antragsverfahren
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 22. April 2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 6. Mai 2024, B7.
Hinweise zum Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März und 15. September bei dem Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“
vom: 22.04.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 06.05.2024 B7
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. März und 15. September zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher oder englischer Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“
vom: 25.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B2
Schlagwörter: Lebenswissenschaften Ausgründung Kommerzialisierung Entwicklungsrisiko Biotechnologie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/go-bio-next.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen (Phase 1); Phase 2 für das Gründungsunternehmen ohne genannte Quote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Forschungseinrichtung; Hochschule
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre; jünger als 1 Jahr
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Gründungsinvestitionen
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 246 161-2626
Fax +49 246 161-5837
ptj-go-bio-next@fz-juelich.de
www.ptj.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.