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Förderung für den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-OpenSpace)
Sie möchten exzellente Forschungsinfrastrukturen an Ihrer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) aufbauen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Innovationsräume für interdisziplinäre Forschung mit bis zu 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR). Nutzen Sie HAW-OpenSpace für Ihre Vision.
Quellendatum: 17.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie arbeiten an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW). Sie möchten eine wettbewerbsfähige Forschungsinfrastruktur in einem Innovationsraum aufbauen. Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie dabei. Ihr Vorhaben muss zukunftsweisende Technologien der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) adressieren.
Die Förderung umfasst 3 Phasen.
- In der Aufbauphase investieren Sie in die technologische Infrastruktur. Diese Phase dauert maximal 12 Monate. Hier bauen Sie zudem eine Forschungscommunity auf.
- In der Forschungsphase und Entwicklungsphase (FuE-Phase) setzen Sie interdisziplinäre Forschungsarbeiten um. Diese Phase umfasst etwa 18 Monate. Sie arbeiten eng mit einem Anwendungspartner aus der Praxis zusammen.
- In der Skalierungsphase transferieren Sie Ihre Lösungen in die Praxis. Diese Phase dauert 6 Monate.
Sie können einen Zuschuss von bis zu 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) erhalten. Dieser Betrag schließt eine Projektpauschale von 20 % ein. Ihre Investitionen in die Ausstattung dürfen maximal 50 % der Ausgaben umfassen.
- Wenn Sie eine staatliche HAW vertreten, übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben. Wenn Sie eine private HAW sind, können Sie ebenfalls gefördert werden. Sie müssen dann jedoch einen Eigenanteil tragen. Dieser Eigenanteil steigt schrittweise an. Im Jahr 2027 beträgt er 15 %. Bis zum Jahr 2030 erhöht er sich auf 50 %.
- Als private HAW müssen Sie zudem sicherstellen, dass Sie die Forschungsinhalte ausschließlich im nicht wirtschaftlichen Bereich nutzen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Staatliche HAW baut Innovationsraum mit einem Anwendungspartner auf
Antragsteller: Eine staatliche Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Norddeutschland stellt den Antrag.
Ausgangslage: Der Hochschule fehlt eine wettbewerbsfähige Forschungsinfrastruktur für interdisziplinäre Projekte zu einer Zukunftstechnologie der Hightech Agenda Deutschland. Ein Unternehmen aus der Region möchte als Praxispartner mitarbeiten.
Vorhaben: Die Hochschule baut an einem einzigen Standort einen Innovationsraum auf und investiert in der Aufbauphase in technologische Infrastruktur. In der FuE-Phase forscht sie gemeinsam mit dem Anwendungspartner. In der Skalierungsphase werden die Lösungen in die Praxis übertragen.
Förderung: Gefördert werden die projektbezogenen Ausgaben einer staatlichen HAW mit bis zu 100 % als Zuschuss. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Hochschule eine Förderung von bis zu 250.000 Euro erhalten. Der Zuschuss ist auf bis zu 2 Millionen EUR begrenzt, einschließlich einer Projektpauschale von 20 %. Investitionen in Ausstattung dürfen höchstens 50 % der Ausgaben ausmachen. Die Bewilligungsstelle entscheidet.
Eigenanteil: Nicht gefördert werden reine Baumaßnahmen, Investitionen aus der Grundfinanzierung und Raummieten. Diese Kosten trägt die Hochschule selbst.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Betrieb kann als Anwendungspartner an den Forschungsarbeiten mitwirken und die neue Infrastruktur mitnutzen. In der Skalierungsphase profitiert er vom Transfer der Lösungen in seine Praxis.
Weg zum Antrag:
- Bedingungen im Programmtext und beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt klären
- Außerhochschulischen Anwendungspartner verbindlich einbinden und Forschungsdatenmanagementplan erstellen
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Hochschule. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Staatliche HAW baut Innovationsraum auf
Eine staatliche Hochschule für Angewandte Wissenschaften plant den Aufbau eines Innovationsraums an einem Standort und bindet einen außerhochschulischen Anwendungspartner ein. Gefördert wird ein Zuschuss von bis zu 2 Millionen EUR, wobei das Bundesministerium bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben übernehmen kann. Die Hochschule durchläuft dabei Aufbauphase, FuE-Phase und Skalierungsphase.
Private HAW plant Forschung mit Eigenanteil
Eine private Hochschule für Angewandte Wissenschaften möchte eine Forschungsinfrastruktur für interdisziplinäre Arbeiten aufbauen und stellt sicher, dass die Forschungsinhalte ausschließlich im nicht wirtschaftlichen Bereich genutzt werden. Sie trägt einen jährlichen Eigenanteil, der im Jahr 2027 bei 15 % liegt und bis 2030 auf 50 % ansteigt. Über das Programm können keine Raummieten oder reinen Baumaßnahmen finanziert werden.
Anwendungspartner unterstützt Forschungscommunity
Eine staatlich anerkannte, überwiegend staatlich refinanzierte HAW baut in der Aufbauphase eine Forschungscommunity auf und investiert in technologische Infrastruktur, wobei die Investitionen in Ausstattung höchstens 50 % der Ausgaben umfassen dürfen. In der anschließenden Forschungs- und Entwicklungsphase arbeitet sie eng mit einem außerhochschulischen Anwendungspartner zusammen. Der Anwendungspartner selbst stellt keinen Antrag, sondern wirkt als Partner im Vorhaben mit.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie sind eine staatliche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW).
- Sie können auch eine staatlich anerkannte, überwiegend staatlich refinanzierte HAW sein.
- Wenn Sie eine private HAW sind, tragen Sie einen jährlichen Eigenanteil und stellen eine rein nichtwirtschaftliche Nutzung sicher.
- Sie binden mindestens 1 außerhochschulischen Anwendungspartner verbindlich ein.
- Sie planen den Aufbau des Innovationsraums an nur einem Standort Ihrer Hochschule.
- Sie weisen einen Forschungsdatenmanagementplan nach.
- Sie nutzen die Forschungsergebnisse nur in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung für reine Baumaßnahmen erhalten. Investitionen aus der Grundfinanzierung sind ebenfalls ausgeschlossen. Raummieten dürfen Sie nicht über dieses Programm finanzieren. Private Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ohne überwiegende staatliche Refinanzierung müssen einen Eigenanteil leisten.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt:
- Sie erstellen eine Vorhabenbeschreibung und sammeln alle Unterlagen.
- Sie reichen Ihren förmlichen Förderantrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragstellung ist bis zum 03.08.2026 möglich.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Förmlicher Förderantrag in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Vorhabenbeschreibung auf maximal 25 Seiten.
- Rechtsverbindlich unterzeichnetes Übersendungsschreiben der Hochschulleitung auf maximal 3 Seiten.
- Erläuterungen zum Finanzierungsplan.
- Aussagekräftige Interessenbekundung von mindestens einem Anwendungspartner.
- Bei Bedarf (optional): Interessenbekundungen weiterer potenzieller Anwendungspartner.
- Bei Bedarf (optional): Liste themenspezifischer Publikationen der forschenden Professorinnen und Professoren (maximal 5 Nennungen pro Person).
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zur Erreichung der Ziele der Hightech Agenda Deutschland (HAW-OpenSpace) im Rahmen des Programms „Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“
vom: 16.04.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 12.05.2026 B2
Schlagwörter: HAW-OpenSpace Forschungsinfrastruktur Schlüsseltechnologien Hightech Agenda Deutschland Transferforschung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/hawopenaspace-aufbau-forschungsinfrastruktur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Wenn Sie eine staatliche HAW vertreten, übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Staatliche HAW bis 100 % (Regelfall des reinen Hochschulprogramms); private HAW mit steigendem Eigenanteil 15–50 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Hochschule
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Kooperationen und Netzwerke
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214 - 8623
HAW-OpenSpace@vdi.de
www.vditz.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.