Programme · Bund · BMBF
Förderung innovativer Herstellungsverfahren für E-Fuels und CCU-basierte Vorprodukte (HTAD)
Das Bundesministerium fördert Forschungsprojekte zu E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten. Sie können Zuschüsse für vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erhalten
Quellendatum: 13.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette von strom- und wasserstoffbasierten E-Fuels sowie CCU-basierten Vorprodukten bis zu einem Technologie-Reifegrad (TRL) von 3. Gegenstand der Förderung sind unter anderem innovative Herstellungsverfahren, neuartige Katalysatoren und Reaktorkonzepte, hochintegrierte Prozessketten, Simulationen zur Effizienzsteigerung sowie Begleitforschungen zu regulatorischen Aspekten und zur Wissenschaftskommunikation.
Die Gewährung der Fördermittel erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung mit einer Regellaufzeit von 3 Jahren.
Die Förderhöhe unterscheidet sich nach der Art der Antragstellenden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis (AZK). Die Beihilfeintensitäten richten sich nach den Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU. Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der Basisfördersatz bis zu 50 %, für experimentelle Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine Unternehmen sind Aufschläge von bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen von bis zu 10 % möglich. Bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse kann der Fördersatz um weitere 15 % auf maximal 80 % angehoben werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Im nichtwirtschaftlichen Bereich erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) mit einer Förderquote von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Betriebsstätte: Zum Zeitpunkt der Auszahlung müssen Sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland vorweisen.
- Projektmerkmale: Das Vorhaben muss einen deutlichen Innovationsgewinn, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko sowie den Zuwendungszweck bis Technologie-Reifegrad 3 aufweisen.
- Kooperationen: Bei Verbundprojekten müssen die Partner vor der Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung schließen.
- Beihilferecht: Es dürfen im Verbund keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
- Ausschlussgründe: Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen aufgrund früherer EU-Beihilfeentscheidungen keine Förderung.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
Stufe 1 (Projektskizze):
- Sie reichen zunächst eine förmliche Projektskizze beim beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Der Projektträger prüft und bewertet die Skizze nach fachlichen sowie formalen Kriterien und teilt Ihnen das Ergebnis der Bewertung elektronisch mit.
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) einzureichen.
- Nach abschließender förderrechtlicher Prüfung durch den Projektträger und das Ministerium wird über die Bewilligung entschieden und ein schriftlicher Zuwendungsbescheid erlassen.
Hinweise zum Verfahren
Sie müssen Ihre Projektskizze in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens zum 30.11.2026 beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- In „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) auszufüllende Formblätter.
- Vorhabenbeschreibung gemäß den Vorlagen des Projektträgers Jülich (maximal 10 Seiten DIN A4, Schriftart Arial 11 Pt, 1,5-zeilig, 2 cm Rand) inklusive Kurzzusammenfassung, Zielen, Arbeitsplan mit TRL-Selbsteinschätzung sowie geschätzten Ausgaben/Kosten.
- Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation.
Stufe 2 (Förmlicher Förderantrag):
- Detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung.
- Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung.
- Detaillierter Finanzierungsplan (AZK für Kostenbasis bzw. AZA für Ausgabenbasis).
- Bei Verbundprojekten: Entwurf der schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Herstellung von E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten – Neue Wege für klimaneutrale Kraftstoffe der Zukunft“
vom: 10.09.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 22.09.2026 B4
Schlagwörter: E-Fuels; CCU; Carbon Capture and Utilization; Synthetische Kraftstoffe; Wasserstoff; PtL; Sustainable Aviation Fuels; SAF; Methanol; Klimaneutrale Mobilität; Projektförderung; BMFTR; PtJ
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/herstellung-efuel-ccu-vorprodukte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Förderhöhe unterscheidet sich nach der Art der Antragstellenden: … Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Im nichtwirtschaftlichen Bereich erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) mit einer Förderquote von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Biowissenschaften; Mobilität und Verkehr; Werkstoffe
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 2461 61-2626
Fax +49 2461 61-5837
ptj-ewf-efuels@ptj.de
www.ptj.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.