Programme · Bund · BMBF
Förderung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen für Projekte zu medizinischer Sensorik (Hightech Agenda)
Forschen Sie an einer Hochschule zu disruptiven Sensorsystemen für die Medizin? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Ihre Projekte zur Messung klinischer Biomarker mit einer Förderung von bis zu 100 %.
Quellendatum: 13.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie sind an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig und planen ein innovatives Projekt im Bereich der medizinischen Sensorik? Für Ihr Vorhaben können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert die Erforschung und Entwicklung von Sensoren, die das Potenzial haben, bestehende medizinische Verfahren grundlegend zu verändern.
Im Fokus stehen dabei disruptive Ansätze zur Messung von klinisch relevanten Biomarkern direkt am oder im menschlichen Körper. Dies umfasst zum Beispiel die Nutzung neuer Materialien aus der Nanotechnologie oder die Verknüpfung von Sensoren mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Echtzeit-Datenanalysen. Ziel ist es, Prototypen zu entwickeln, die unter realen Bedingungen getestet werden.
Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie für Ihr Vorhaben eine Förderung erhalten. Die Unterstützung erfolgt in der Regel über Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Das BMFTR übernimmt dabei bis zu 100 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben. Zusätzlich erhalten Hochschulen eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der geförderten Ausgaben, um die indirekten Projektkosten abzudecken. Damit unterstützt der Bund gezielt die wissenschaftliche Exzellenz und den Transfer von der Grundlagenforschung in die medizinische Anwendung.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Hochschule entwickelt Sensor-Prototyp für Biomarker-Messung am Körper
Antragsteller: Eine Hochschule in Norddeutschland mit einem interdisziplinären Team aus Materialforschung, Informatik und Medizin beantragt die Förderung.
Ausgangslage: Klinisch relevante Biomarker werden bisher meist über Laborproben gemessen, Ergebnisse liegen erst verzögert vor. Das Team sieht in neuen Nanomaterialien einen grundlegend anderen Messansatz direkt am Körper.
Vorhaben: Das Team erforscht einen neuartigen Sensor auf Basis von Nanomaterialien, der Biomarker direkt auf der Haut misst. Die Messdaten werden mit Künstlicher Intelligenz in Echtzeit ausgewertet. Ziel ist ein funktionsfähiger Prototyp, der unter realen Bedingungen getestet wird.
Förderung: Gefördert werden die projektbezogenen Ausgaben des Vorhabens als Zuschuss, mit bis zu 100 %. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Hochschule eine Förderung von bis zu 250.000 Euro erhalten. Hochschulen erhalten laut Programmtext zusätzlich eine Projektpauschale für indirekte Projektkosten. Ein Höchstbetrag wird nicht genannt; die Entscheidung trifft das BMFTR.
Eigenanteil: Nicht gefördert werden laut Programmtext Vorhaben mit lediglich inkrementellen Verbesserungen bestehender Sensoren, Projekte, die ausschließlich vorhandene Systeme wie herkömmliche Smartwatches nutzen, sowie die reine Zertifizierung oder Zulassung eines bestehenden Produkts.
Was ein Betrieb davon hat: Ein Medizintechnik-Betrieb kann als Partner im Projekt mitwirken oder die Ergebnisse später nutzen, da diese in Deutschland oder dem EWR verwertet werden sollen. So erhält er frühzeitig Zugang zu neuen Sensortechnologien.
Weg zum Antrag:
- Voraussetzungen prüfen: Sitz in Deutschland, hohe Innovationshöhe, interdisziplinäres Team, Ziel eines funktionsfähigen Prototyps
- Nutzung der Ergebnisse in Deutschland oder dem EWR sicherstellen
- Zuwendungsantrag auf Ausgabenbasis (AZA) beim BMFTR einreichen
- Bescheid abwarten – das BMFTR entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung und Hochschule. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Hochschule erforscht neuartige Biomarker-Sensorik
Eine Hochschule beantragt ein Projekt zur Entwicklung disruptiver Sensorsysteme, die klinisch relevante Biomarker direkt im menschlichen Körper messen. Das Projektteam ist interdisziplinär aufgestellt und arbeitet an einem funktionsfähigen Prototyp. Gefördert werden bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben, zusätzlich erhält die Hochschule eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der geförderten Ausgaben.
Forschungseinrichtung verknüpft Sensorik mit KI
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung plant ein Vorhaben, das neuartige Sensoren mit Künstlicher Intelligenz für Echtzeit-Datenanalysen verbindet. Ziel ist ein Prototyp mit hoher Innovationshöhe und deutlichem Disruptionspotenzial, dessen Ergebnisse in Deutschland oder dem EWR genutzt werden sollen. Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben.
Abgrenzung: keine Förderung für Smartwatch-Auswertung
Eine Hochschule prüft ein Vorhaben, das ausschließlich Daten herkömmlicher Smartwatches auswertet, ohne neue Sensortechnik zu entwickeln. Ein solches Projekt ist nach den Ausschlussgründen nicht förderfähig, da es lediglich bestehende Systeme zur Datenerhebung nutzt. Auch eine reine Zertifizierung eines bereits bestehenden Produkts wäre in diesem Programm ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen:
- Sie haben Ihren Sitz oder eine Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben weist eine hohe Innovationshöhe und ein deutliches Disruptionspotenzial auf.
- Sie bilden ein interdisziplinäres Projektteam, das für die Zielerreichung notwendig ist.
- Sie stellen sicher, dass die Ergebnisse in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) genutzt werden.
- Ihr Projekt zielt auf die Entwicklung eines funktionsfähigen Prototyps ab.
Ausschlussgründe:
Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben lediglich inkrementelle Verbesserungen bestehender Sensoren zum Ziel hat. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die ausschließlich bereits existierende Systeme zur Datenerhebung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung herkömmlicher Smartwatches. Eine reine Zertifizierung oder Zulassung eines bereits bestehenden Produkts ist ebenfalls nicht förderfähig.
Ablauf
Sie beantragen die Förderung in einem 2-stufigen Prozess:
- Skizzeneinreichung: Sie reichen zunächst eine Projektskizze über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
- Begutachtung: Unabhängige Experten bewerten die eingegangenen Skizzen nach Kriterien wie Innovationshöhe und Marktpotenzial.
- Vollantrag: Nach einer positiven Bewertung werden Sie schriftlich dazu aufgefordert, einen förmlichen Vollantrag einzureichen.
- Bewilligung: Nach abschließender Prüfung des Vollantrags erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung der Skizze Kontakt mit dem Projektträger für eine Beratung aufzunehmen.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragstellung durch Einreichung der Projektskizze ist bis zum 27.04.2026 um 12:00 Uhr möglich.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in 2 Stufen ein:
Stufe 1 (Projektskizze):
- Projektskizze (maximal 12 Seiten, elektronisch über easy-Online (siehe weiterführende Links)).
- Erklärung zum „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Scan des originalen Papierdokuments als PDF-Datei).
- Kurzkonzept zur regulatorischen Strategie und zum Qualitätsmanagementsystem (maximal 2 Seiten).
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag (über easy-Online (siehe weiterführende Links)).
- Detaillierter Finanzierungsplan auf Ausgabenbasis (AZA).
- Ausführliche Vorhabenbeschreibung.
- Verwertungsplan.
Rechtsgrundlage
Richtlinie im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland zur Förderung von Projekten zum Thema Disruptive Ansätze für die nächste Generation medizinischer Sensorik
vom: 02.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.03.2026 B1
Schlagwörter: Medizin Medizintechnik Gesundheit Forschung Innovation Technik KMU Digitalisierung Innovation Biomarker Sensorentwicklung Edge Künstliche Intelligenz Medizintechnik Quantensensorik Diagnostik Biokompatible Sensoren Medizintechnik-Förderung Sensorsysteme Forschung Disruptive Sensorik BMFTR-Zuschuss Klinische Biomarker Forschung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/hightech-agenda-medizinische-sensorik-hochschule.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Das BMFTR übernimmt dabei bis zu 100 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 100 %; nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch); Gesundheit und Soziales
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Gesundheit und Medizin
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-0
medisens@vdivde-it.de
www.interaktive-technologien.de/foerderung/be...
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.