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Förderung für Hubs für die Fusion

Wollen Sie als Akteur aus Wirtschaft oder Wissenschaft ein Fusionskraftwerk entwickeln? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert themenspezifische Hubs für die Fusion mit bis zu 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR).

Quellendatum: 21.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung? Dann können Sie eine Förderung für „Hubs für die Fusion“ erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bündelt mit diesen Zentren Kompetenzen für Fusionskraftwerke.

Es gibt 3 thematische Schwerpunkte für die Hubs. Diese sind

  • die Laserfusion,
  • die Magnetfusion mit Fokus auf den Stellarator sowie
  • der Brennstoffkreislauf samt Materialentwicklung.

Sie können in diesen Bereichen Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Auch das Hub-Management wird gefördert.

Die Art der Berechnung hängt von Ihrer Organisationsform ab:

Wenn Sie ein Unternehmen sind, berechnet sich die Förderung auf Kostenbasis (AZK). Der Zuschuss richtet sich also nach Ihren zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Sie müssen sich in einem Verbundprojekt meist mit mindestens 25 % an den Kosten beteiligen.

Wenn Sie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sind, berechnet sich die Förderung in der Regel auf Ausgabenbasis (AZA). Hierbei sind Ihre projektbezogenen Ausgaben die Grundlage. Das Ministerium kann diese Ausgaben zu 100 % fördern. Führen Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben durch, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale. Diese beträgt 20 % der geförderten Ausgaben.

Zentrale Voraussetzung ist, dass Sie mit Partnern in einem Verbund zusammenarbeiten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.

Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Unternehmen forscht an Laserfusion im Verbund

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland beteiligt sich an einem Hub zur Laserfusion. Die Förderung berechnet sich auf Kostenbasis, das Unternehmen beteiligt sich in dem Verbundprojekt meist mit mindestens 25 % an den Kosten. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit mehreren unabhängigen Partnern in einem Verbund, geregelt durch eine schriftliche Kooperationsvereinbarung.

Hochschule bearbeitet Fragen zum Brennstoffkreislauf

Eine Hochschule führt im Rahmen eines Hubs zum Brennstoffkreislauf und zur Materialentwicklung ein Forschungsvorhaben durch. Die Förderung berechnet sich in der Regel auf Ausgabenbasis, das Ministerium kann diese Ausgaben zu bis zu 100 % fördern. Handelt es sich um ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben, kommt zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der geförderten Ausgaben hinzu.

Forschungseinrichtung übernimmt Hub-Management

Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung übernimmt das Management eines Hubs mit Fokus auf die Magnetfusion und den Stellarator. Sie arbeitet dazu mit mehreren unabhängigen Partnern in einem Verbundprojekt zusammen und legt eine schriftliche Absichtserklärung zur signifikanten Unterstützung durch das jeweilige Sitzbundesland vor. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, über die Bewilligung entscheidet das BMFTR.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung.
  • Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie arbeiten gemeinsam mit mehreren unabhängigen Partnern an Forschungsaufgaben in einem Verbundprojekt.
  • Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie weisen eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere Kriterien nach (Vordruck des BMFTR, Nummer 0110).
  • Sie beteiligen sich als privater Akteur wesentlich am Arbeitsprogramm und der Finanzierung des Hubs.
  • Sie legen schriftliche Absichtserklärungen zur signifikanten Unterstützung durch das jeweilige Sitzbundesland vor.

Ausschlussgründe:

  • Eine Doppelförderung für die geplanten Arbeiten ist ausgeschlossen.
  • Sie dürfen im Rahmen des Verbunds keine indirekten Beihilfen an Unternehmen weitergeben.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind.
  • Zudem dürfen Sie die Ergebnisse nicht ausschließlich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz verwerten.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig angelegt.

Damit die Hubs möglichst schnell arbeitsfähig sind, soll das Hub-Management-Projekt zusätzlich direkt als Vollantrag im einstufigen Verfahren eingereicht werden.

Bitte beachten Sie eine Besonderheit für die allererste Einreichungsfrist: Sie müssen die Strategieskizze und den Antrag für das Hub-Management zeitgleich einreichen. Dafür gibt es im System „easy-Online“ zwei separate Formularsätze. Eine Berücksichtigung ist nur möglich, wenn Sie beide Formulare einreichen.

Das grundsätzliche Verfahren für das Hub-Management:

  • Sie reichen den förmlichen Förderantrag direkt über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.

Das grundsätzliche Verfahren für Forschungs- und Entwicklungsprojekte:

  • 1. Stufe: Ein Vertreter Ihres Konsortiums reicht eine Strategieskizze beim Projektträger ein. Bei der Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
  • 2. Stufe: Nach positiver Bewertung Ihrer Skizze werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Sie stellen diesen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung für die Strategieskizze und den Vollantrag für das Hub-Management ist bis 18.05.2026 möglich.

Weitere Fristen zur Einreichung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind:

  • 30.09.2026
  • 31.03.2027
  • 30.09.2027
  • 31.03.2028
  • 29.09.2028
  • 30.03.2029

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Konzeptphase):

  • Strategieskizze des Hubs (maximal 30 Seiten, englischsprachig).
  • Roadmap des Hubs.
  • Schriftliche Absichtserklärungen (Letters of Intent) von Partnern oder dem Sitzland.
  • Kurzsteckbriefe für bis zu 5 Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
  • Tabellarische Finanzierungsübersicht.
  • Förmlicher Vollantrag für das Hub-Management-Projekt (Vorhabensbeschreibung, maximal 10 Seiten in englischer Sprache, sowie AZA- oder AZK-Formular).

Stufe 2 (Forschungsphase):

  • Förmliche Förderanträge für die Forschungs- und Entwicklungsprojekte über das System easy-Online (siehe weiterführende Links)
  • Eine ausführliche Vorhabenbeschreibung mit Arbeitsplan und Verwertungsplan.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von „Hubs für die Fusion“
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 17.04.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Fusionskraftwerk bauen Laserfusion Magnetfusion Stellarator Brennstoffkreislauf Fusionsforschung Hightech Agenda Deutschland

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/hub-fuer-fusion.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 75 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Das Ministerium kann diese Ausgaben zu 100 % fördern.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen mit meist mind. 25 % Eigenbeteiligung (abgeleitet bis 75 %).
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Grundlagenforschung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 6214-401
vditz@vdi.de
www.vditz.de

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