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Förderung von KI-Anwendungen in industriellen Wertschöpfungsketten
Sie können eine Förderung für risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Nutzung domänenspezifischer KI in industriellen Wertschöpfungsketten erhalten. Gefördert werden Verbundprojekte von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Quellendatum: 13.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in Form von Verbundprojekten. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung und praxisnahe Erprobung von industrieller, domänenspezifischer Künstlicher Intelligenz (KI), die auf konkrete Branchenanforderungen zugeschnitten ist und vertikal in bestehende Wertschöpfungsketten integriert wird.
Förderhöhe und Zielgruppendifferenzierung: Pro Verbundprojekt wird in der Regel ein Gesamtfördervolumen von 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) bis 20 Millionen EUR (20.000.000 EUR) gewährt. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und unterscheidet strikt nach Partnerkategorie:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis (AZK). Die reguläre Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kleine Unternehmen können Aufschläge von bis zu 20 Prozentpunkten, mittlere Unternehmen von bis zu 10 Prozentpunkten erhalten. Bei wirksamer Verbundkooperation ist ein Bonus von 15 Prozentpunkten möglich. Die maximale Beihilfeintensität beträgt bis zu 80 %. Unternehmen müssen einen angemessenen Eigenbeitrag erbringen.
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben wird eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA) gewährt. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf die geförderten Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Foglende rechtliche Voraussetzugnen müssen erfüllt sein:
- Verbundstruktur & Kooperation: Es müssen industriegetriebene Verbundprojekte gebildet werden, die die vertikale KI-Wertschöpfungskette (KI-Entwicklung, Systemintegration, industrielle Endanwendung) lückenlos abdecken. Die Partner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Anforderungen an Unternehmen: Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Erbringung substanzieller Eigenbeiträge sowie Abrechnung auf Kostenbasis (AZK) nach den Nebenbestimmungen NKBF (siehe weiterführende Links) 2017. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Anforderungen an Hochschulen & Forschungseinrichtungen: Durchführung des Vorhabens im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit mit deutscher Einrichtung, klare Abgrenzung von der Grundfinanzierung und Abrechnung auf Ausgabenbasis (AZA)
Technologische Vorgaben: Angestrebter technologischer Reifegrad TRL 6 bis 7 mit Erprobung in einer relevanten industriellen Einsatzumgebung, hohe Innovationshöhe sowie Einrichtung eines paritätisch besetzten projektbegleitenden Beirats. - Ausschlussgründe: Ausschließlich nicht förderfähig sind reine Investitionen in Rechenzentrums-Hardware, generalistische Sprachmodelle ohne Branchenbezug, KI-Hardware sowie KI-Anwendungen in Personalwesen, Marketing, Kundenbetreuung, Predictive Maintenance, ziviler Sicherheit und Pflegerobotik.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
Stufe 1 (Projektskizze):
- Der vorgesehene Verbundkoordinator reicht im Namen des Konsortiums eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bewertet die Skizzen unter Einbindung externer Experten.
- Das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Stufe 2 (Förmlicher Antragsverfahren):
- Nach positiver Bewertung werden die Partner aufgefordert, förmliche Förderanträge überdas elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Die Anträge enthalten ausdetaillierte Arbeits-, Ressourcen-, Verwertungs- und Finanzierungspläne (Unternehmen auf AZK-Basis, Hochschulen/Forschungseinrichtungen auf AZA-Basis).
- Nach Prüfung ergeht der finale Zuwendungsbescheid.
Optionale Verlängerungs- und Aufstockungsphase:
- Nach etwa zwei Projektjahren erfolgt eine Meilensteinevaluierung.
- Bei erfolgreichem Verlauf kann die dreijährige Erstphase im Rahmen einer zweiten Phase um bis zu 2 Jahre verlängert und aufgestockt werden, um den Transfer in die Breite zu skalieren.
Hinweise zum Verfahren
Projektskizzen für die erste Verfahrensstufe müssen bis spätestens zum 01.11.2026 elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Gemeinsame Projektskizze (max. 20 Seiten DIN A4),
- Deckblatt mit Finanzierungsdaten sowie
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links), detaillierter Finanzierungsplan (AZK für Unternehmen, AZA für Hochschulen),
- ausführliche Vorhabenbeschreibung, Ressourcen- und Meilensteinplan sowie
- Verwertungsplan inklusive Schutzrechtsstrategie.
Projektabschluss:
- Erstellung eines umfassenden Transfer-Handbuchs als prozessuale und technologische Blaupause für den Mittelstand.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Leitprojekten für die Nutzung von KI in Wertschöpfungsketten: Industrielle, domänenspezifische KI zur Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen in deutschen Schlüsselbranchen
vom: 15.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 31.07.2026 B2
Schlagwörter: KI Förderprogramm; Förderung domänenspezifische KI; Leitprojekte Künstliche Intelligenz; KI Wertschöpfungskette Förderung; KI Forschungsförderung; Transferprojekt KI; Verbundförderung KI
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/industrielle-ki-wertschoepfungsketten.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und unterscheidet strikt nach Partnerkategorie: … Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben wird eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA) gewährt.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 3100-780
domaenenspezifische-KI@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.