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Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“
Planen Sie ein gemeinsames Forschungsprojekt in den Bereichen Cybersicherheit oder Kommunikationstechnologien? Dann können Sie als Verbundpartner einen staatlichen Zuschuss erhalten, um wissenschaftliche Innovationen für den Markt weiterzuentwickeln.
Quellendatum: 26.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungsprojekte erhalten. Dies gilt für Vorhaben in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Das Vorhaben muss dazu beitragen, eine bereits im Labor erfolgreich gezeigte Technologie in die praktische Anwendung und Marktreife zu überführen.
Die Förderung betrifft Sie, wenn Sie als Partner in einem Verbundprojekt zusammenarbeiten. Das Konsortium muss aus mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bestehen. Das Vorhaben wird dabei in der Regel durch ein Unternehmen koordiniert.
Gefördert werden kompakte Forschungsarbeiten, die auf Innovationen einer beteiligten Wissenschaftseinrichtung basieren. Als Unternehmen müssen Sie ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse nachweisen. Zudem müssen die notwendigen Nutzungsrechte für das geistige Eigentum im Konsortium vorhanden sein. Sie erhalten die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Unternehmen koordiniert Verbundprojekt mit Forschungseinrichtung
Ein mittleres Unternehmen aus dem Bereich Kommunikationstechnologien koordiniert ein Verbundprojekt gemeinsam mit einer Hochschule. Die zugrundeliegende Technologie wurde bereits erfolgreich im Labor demonstriert und soll nun in Richtung Marktreife weiterentwickelt werden. Das Unternehmen weist ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verwertung nach und erhält einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Forschungseinrichtung bringt Kerninnovation in Konsortium ein
Eine Forschungseinrichtung hat eine Innovation im Bereich Cybersicherheit im Labor demonstriert und bildet zusammen mit einem Kleinstunternehmen ein Konsortium. Die Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt, und das Konsortium verfügt gemeinsam über die notwendigen Nutzungsrechte am geistigen Eigentum. Das koordinierende Unternehmen übernimmt die Verwertung, während die Forschungseinrichtung das Projekt klar von ihrer institutionellen Grundfinanzierung abgrenzt.
Kleines Unternehmen plant Demonstrator mit Abbruchmeilenstein
Ein kleines Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland koordiniert ein Verbundprojekt zur Weiterentwicklung einer Kommunikationstechnologie zusammen mit einer Forschungseinrichtung. Für die Entwicklung des Demonstrators wird ein Abbruchmeilenstein innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart vereinbart. Wird dieser Meilenstein nicht erfolgreich erfüllt und positiv bewertet, entfällt die weitere Förderung.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
- Sie bilden für das Projekt ein Konsortium aus mindestens einem gewerblichen Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.
- Ein Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft übernimmt die Koordination des Verbundprojekts.
- Sie weisen eine erfolgreiche Demonstration der technologischen Innovation in einer Laborumgebung nach.
- Das Konsortium verfügt über das geistige Eigentum der Kerninnovation.
- Die zugrundeliegende Forschungsarbeit liegt typischerweise nicht länger als 12 Monate zurück und ist erfolgreich abgeschlossen.
- Das koordinierende Unternehmen weist ein eigenes zentrales Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung nach.
- Das spätere Produkt oder die Dienstleistung zeigt eine positive Marktperspektive.
- Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und schließen einen Kooperationsvertrag ab.
- Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte vor.
- Sie vereinbaren einen Abbruchmeilenstein zur Entwicklung des Demonstrators innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart.
- Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Forschungseinrichtungen grenzen das Projekt klar von ihrer institutionellen Grundfinanzierung ab.
Ausschlussgründe:
- Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind.
- Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn der Abbruchmeilenstein nach 24 Monaten nicht erfolgreich erfüllt und positiv bewertet wird.
- Es darf keine indirekte Beihilfe an beteiligte Unternehmen fließen.
Ablauf
Das Verfahren zur Bewilligung der Förderung ist zweistufig aufgebaut. Sie können sich beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zu Ihren Forschungsanträgen beraten lassen.
Stufe 1: Projektskizze einreichen und bewerten
- Sie erstellen und übermitteln Ihre elektronische Projektskizze bis zum Stichtag über das Portal easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Der Projektträger prüft Ihre Skizze anhand der förderpolitischen und fachlichen Kriterien.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Auswahlergebnis.
Stufe 2: Förmlichen Förderantrag stellen und entscheiden
- Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden Sie zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
- Sie reichen den vollständigen Förderantrag sowie die erforderlichen Unterlagen über easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
- Der Projektträger prüft Ihren Antrag auf Zuwendungsfähigkeit und Angemessenheit der Mittel.
- Das Ministerium entscheidet über die Förderung und Sie erhalten im Erfolgsfall einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
Hinweise zum Verfahren
Sie müssen Ihre Projektskizze bis spätestens zum 15.10.2026 einreichen.
Unterlagen
Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze):
- Elektronische Projektskizze mit einem Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten
- Projektformular, welches Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)
- Schriftliche Bestätigung über die Kenntnisnahme und Richtigkeit aller Angaben durch alle Projektpartner
Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag nach Aufforderung):
- Förmlicher Förderantrag, welchen Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)
- Ausführliche Vorhabenbeschreibung und detaillierter Finanzierungsplan
- Schriftliche Absichtserklärung über die Nutzung des geistigen Eigentums aller Partner
- Kooperationsvertrag der Partner des Verbundprojekts
Bei staatlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen benötigen Sie einen Nachweis der Abgrenzung zur institutionellen Förderung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“
vom: 24.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.08.2026 B2
Schlagwörter: Cybersicherheitsförderung IT-Sicherheitsforschung IKT-Förderung Souveräne Kommunikationstechnologien IT-Sicherheit Projektförderung Verbundprojekt Cybersicherheit Innovationsökosysteme Technologische Souveränität
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/innovationsoekosysteme.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Nur Zuschuss erwähnt, keine Quote im Text.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-0
Fax +49 30 310078-141
vdivde-it@vdivde-it.de
vdivde-it.de/de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.