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Förderung für Integriertes Kohlenstoffmanagement durch biologische und hybride Verfahren mit Singapur
Sie können eine Förderung für Kooperationen mit der Republik Singapur zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten. Im Fokus stehen grüne Technologien zur Umwandlung und zum Recycling von Kohlenstoff, um nachhaltige Kreislaufwirtschaften und den Klimaschutz zu stärken.
Quellendatum: 13.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden internationale Verbundprojekte zwischen Deutschland und Singapur in 2 zentralen Themenfeldern:
- Thema 1: Biologische und hybride Umwandlung von CO2- und abgeleiteten C1-Verbindungen (zum Beispiel Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol, Methan) durch innovative biotechnologische Verfahren.
- Thema 2: Nachhaltige Beschaffung und Recycling von Kohlenstoff-Rohstoffen (zum Beispiel Mineralisierung von Abfallstoffen)
Ziel ist eine signifikante Steigerung des Technologiereifegrades, idealerweise bis hin zu marktreifen Prototypen (mindestens TRL 3 zu Beginn).
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe für die deutsche Seite beträgt regulär bis zu 560.000 EUR je Verbundprojekt.
Bei der Höhe und Art der Förderung wird strikt zwischen den Zielgruppen differenziert:
- Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Die Bemessung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA/ AZAP/ AZV). Nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungs- sowie Wissenschaftseinrichtungen können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Zusätzlich erhalten Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, welche in der maximalen Förderhöchstsumme bereits inkludiert ist.
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Anträge werden auf Kostenbasis (AZK) abgewickelt und erfordern eine angemessene Eigenbeteiligung. Die Förderung unterliegt strengen Vorgaben des EU-Beihilferechts nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Für die industrielle Forschung beträgt die maximale Beihilfeintensität 50 %, für experimentelle Entwicklung 25 %. Diese Quoten können durch Aufschläge für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 10 bis 20 Prozentpunkte sowie für wirksame Kooperationen um 15 Prozentpunkte erhöht werden, jedoch maximal bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Eine Projektpauschale entfällt für Unternehmen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 25 % höchstens 12.500 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 560.000 € je Verbundprojekt.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Forschungseinrichtung kooperiert mit Partner in Singapur
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland beantragt gemeinsam mit einem Partner in Singapur ein Verbundprojekt zur biologischen Umwandlung von CO2 in Methanol. Der singapurische Partner stellt parallel einen komplementären Antrag bei A*STAR. Für das nichtwirtschaftliche Vorhaben können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Hochschule erhält zusätzliche Projektpauschale
Eine Hochschule bearbeitet im Verbund mit einem Partner in Singapur die nachhaltige Beschaffung und Mineralisierung von Kohlenstoff-Rohstoffen. Die Bemessung erfolgt auf Ausgabenbasis, zusätzlich erhält die Hochschule eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe für die deutsche Seite liegt bei bis zu 560.000 EUR je Verbundprojekt.
Unternehmen entwickelt hybrides Verfahren mit Partner
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland beteiligt sich mit einem Partner in Singapur an einem Verbundprojekt zur hybriden Umwandlung von C1-Verbindungen. Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis und erfordert eine angemessene Eigenbeteiligung. Für industrielle Forschung liegt die Beihilfeintensität bei bis zu 50 %, für experimentelle Entwicklung bei bis zu 25 %, mit möglichen Aufschlägen für KMU und Kooperationen bis zu insgesamt 80 % der förderfähigen Kosten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- An Ihrem Verbundprojekt muss zwingend mindestens ein Partner aus Deutschland und ein Partner aus Singapur beteiligt sein.
- Sie müssen die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung müssen Sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vorweisen können.
- Ihr singapurischer Projektpartner muss zwingend einen komplementären Antrag bei der zuständigen Behörde A*STAR in Singapur stellen.
- Das Projekt muss bereits zu Beginn einen technologischen Reifegrad von mindestens TRL 3 aufweisen.
Ausschluss: Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist für deutsche Antragsteller zweistufig angelegt.
Stufe 1: Einreichen der Projektskizze
- Zunächst erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Projektpartner aus Singapur eine Projektskizze und reichen diese über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
- Ihre Skizze wird anschließend durch den DLR Projektträger nach festen Kriterien, wie wissenschaftlicher Exzellenz und Verwertungspotenzial, fachlich bewertet.
- Über das Auswahlergebnis werden Sie schriftlich informiert.
Stufe 2: Förmlicher Förderantrag
- Wurde Ihre Projektskizze in der ersten Stufe positiv bewertet, werden Sie im zweiten Schritt aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
- Auch diesen vollständigen Antrag reichen Sie über "easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
- Nach einer abschließenden, tiefgehenden Antragsprüfung wird über Ihre Förderung entschieden.
Hinweise zum Verfahren
Sie müssen Ihre Projektskizze für die erste Verfahrensstufe bis spätestens zum 20.08.2026 beim Projektträger einreichen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze) benötigen Sie:
- Projektskizze (Umfang von maximal 12 Seiten).
- Absichtserklärung (Letter of Intent) aller beteiligten Partner.
- Eine einseitige deutsche Zusammenfassung (falls die Projektskizze zur besseren Abstimmung mit den Partnern auf Englisch verfasst wurde).
Für die zweite Verfahrensstufe (Förmlicher Förderantrag) benötigen Sie:
- Den über "easy-Online" (siehe weiterführende Links) erstellten förmlichen Förderantrag.
- Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung zwingend in deutscher Sprache.
- Eine ausführliche Arbeitsplanung und Zeitplanung.
- Einen detaillierten Verwertungsplan sowie Darstellungen zur Wissenschaftskommunikation.
- Einen Forschungsdatenmanagementplan.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Singapur zum Thema „Integriertes Kohlenstoffmanagement durch biologische und hybride Verfahren“
vom: 12.05.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 30.06.2026 B2
Schlagwörter: Kohlenstoffmanagement, Singapur, Biotechnologie, CO2-Recycling, KMU, Hochschulen, Forschung, BMFTR, Verbundprojekt, Grüne Zukunftstechnologien
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/integriertes-kohlenstoffmanagement-singapur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 25 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungs- sowie Wissenschaftseinrichtungen können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen 25–50 %, mit Aufschlägen max. 80 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
- Förderbereich
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Nachwachsende Rohstoffe; Umwelt- und Naturschutz; Werkstoffe
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
eiz@dlr.de
projekttraeger.dlr.de/de
Weiterführende Links
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