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Förderung für Projekte zu Intelligenten Funktionsmaterialien und PFAS-Substitution (M-ERA.NET Call 2026)

Erhalten Sie Zuschüsse für transnationale Verbundprojekte im Bereich Materialinnovationen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Forschung zu intelligenten Materialien und zum Ersatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Quellendatum: 13.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Als Teil eines transnationalen Projekts innerhalb der Initiative M-ERA.NET unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Entwicklung von Materialien mit außergewöhnlichen Funktionen sowie die Erforschung von Alternativen zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Die Förderung umfasst 2 Schwerpunkte:

  • Intelligente Funktionsmaterialien: Sie entwickeln Materialien für adaptive Systeme. Diese reagieren auf äußere Reize wie Wärme oder Licht. Sie nutzen diese zum Beispiel für Sensoren oder intelligente Textilien.
  • Substitution von PFAS: Sie finden Ersatzstoffe für bedenkliche PFAS-Verbindungen. Ziel ist es, die Umweltbelastung zu senken. Sie erhöhen damit die Nachhaltigkeit.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Gefördert werden:

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Sie können bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Die Abrechnung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA).
  • Unternehmen: Unternehmen erhalten anteilige Zuschüsse für projektbezogene Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Kostenbasis (AZK).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Forschungseinrichtung, Hochschule und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: bundesweit.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.

Einschränkung laut Text: nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Hochschule erforscht intelligente Funktionsmaterialien im Verbund

Eine Hochschule beteiligt sich an einem transnationalen Verbundprojekt zu adaptiven Materialien, die auf Wärme oder Licht reagieren, etwa für Sensoren. Der Verbund besteht aus mindestens 3 Partnern aus 3 teilnehmenden Partnerländern, darunter mindestens 2 aus unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten. Die Hochschule kann bis zu 100 % ihrer Ausgaben erstattet bekommen, zuzüglich einer Projektpauschale von 20 %.

Unternehmen forscht an PFAS-Ersatzstoffen mit

Ein Unternehmen bringt als deutscher Industriepartner seine Kompetenz in ein Verbundprojekt zur Substitution bedenklicher PFAS-Verbindungen ein. Ziel ist es, die Umweltbelastung zu senken und die Nachhaltigkeit zu erhöhen. Das Unternehmen erhält anteilige Zuschüsse für projektbezogene Kosten, abgerechnet auf Kostenbasis.

Forschungseinrichtung koordiniert Projekt zu intelligenten Textilien

Eine Forschungseinrichtung koordiniert ein Verbundprojekt zur Entwicklung intelligenter Textilien, die auf äußere Reize reagieren. Die Zusammenarbeit mit Partnern aus mehreren teilnehmenden Ländern wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung nach dem Vordruck Nummer 0110 des BMFTR geregelt. Nicht förderfähig wären dagegen Vorhaben zu Batteriematerialien oder Anwendungen im Lebensmittel- oder Kosmetikbereich.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Ihr Verbund besteht aus mindestens 3 Partnern aus 3 teilnehmenden Partnerländern beziehungsweise -regionen.
  • Mindestens 2 Partner kommen aus unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten.
  • Sie binden mindestens einen deutschen Industriepartner in Ihr Projekt ein.
  • Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Nutzen Sie für die Vereinbarung den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
  • Sie nutzen die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.

Ausschlussgründe: Forschungsvorhaben zu Batteriematerialien sind nicht förderfähig. Auch Anwendungen im Lebensmittelbereich oder Kosmetikbereich können Sie nicht über dieses Programm fördern lassen.

Ablauf

Sie durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren für Ihre Förderung.

  • Skizzenphase: Sie reichen zunächst eine nationale Projektskizze und ein internationales Pre-Poposal ein.
  • Auswahlphase: Internationale Gutachter bewerten Ihr Vorhaben. Bei Erfolg werden Sie zur Einreichung eines detaillierten Projektvorschlags (Full-Proposal) aufgefordert.
  • Antragsphase: Nach einer weiteren positiven Bewertung stellen Sie den förmlichen Förderantrag über das System easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Förderung.

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem Projektträger Jülich (PtJ) aufzunehmen.

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung durch Einreichung der Projektskizze ist bis zum 12.05.2026, 12:00 Uhr möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

 Das Verfahren ist mehrstufig. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Stufe 1 (Pre-Proposal und nationale Skizze):

  • Transnationales Pre-Proposal über das Portal der Initiative M-ERA.NET.
  • Nationale Projektskizze in deutscher Sprache über das System easy-Online (siehe weiterführende Links). Diese besteht aus dem Projektblatt, einer einseitigen Vorhabenbeschreibung und einem Verwertungsplan.

Stufe 2 (Full-Proposal):

  • Detaillierter internationaler Projektvorschlag (Full-Proposal) nach Aufforderung durch das Sekretariat.

Stufe 3 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag über das System easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Detaillierter Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA oder Kostenbasis AZK).
  • Detaillierter Arbeitsplan und Meilensteinplanung.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zu den Themen „Intelligente Funktionsmaterialien für adaptive Systeme“ sowie „Substitution von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen“ als transnationale Verbundvorhaben innerhalb des ERA-NET „M-ERA.NET III“ „Materialwissenschaft und Batterietechnologien“ im Rahmen des Fachprogramms „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“
vom: 19.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.03.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Materialwissenschaften Ersatz M-ERA.NET Intelligente Funktionsmaterialien Adaptive Systeme Batterien

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/intelligente-funktionsmaterialien-alkylsubstanzen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss)
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen

„Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Sie können bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen; Unternehmen anteilig ohne genannte Quote.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund (BMBF)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Nanotechnologie; Werkstoffe

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Projektträger Jülich (PtJ)
Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
Tel. +49 2461 61-2626
Fax +49 2461 61-5837
ptj@ptj.de
www.ptj.de/

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