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Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Wenn Sie zu Anwendungen und interaktiven Technologien zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 13.03.2024 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte, die mittels interaktiver Technologien zur Unterstützung psychotherapeutischer Maßnahmen für Kinder sowie zur Vermittlung entsprechender, im Alltag anwendbarer Fähigkeiten und Fertigkeiten beitragen.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in 2 Modulen:
- Modul 1 – Thematische Verbundprojekte: Gefördert werden vorwettbewerbliche wissenschaftliche Verbundvorhaben zur partizipativen Entwicklung, Erprobung und Überprüfung interaktiver, digitaler Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter in Form eines Proof of Concept,
- Modul 2 – Wissenschaftliches Begleitprojekt: Gefördert wird ein Begleitprojekt, das sich elementaren und für alle Projekte gültigen Fragestellungen widmet, die sich aus der Techniknutzung innerhalb therapeutischer Anwendungsszenarien sowie damit einhergehenden Auswirkungen und Besonderheiten der Mensch-Technik-Interaktion ergeben.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Modul 1 für 36 Monate und in Modul 2 für insgesamt 40 Monate.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
- Sie erhalten maximal 1,6 Millionen EUR (1.600.000 EUR) pro Verbund.
Ihren Antrag stellen Sie in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (1.600.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Verbundprojekt entwickelt interaktive Therapie-Technologie
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sich gemeinsam mit einem Start-up und einer Einrichtung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern an einem Verbundprojekt in Modul 1. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhält es bis zu 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, über die endgültige Höhe entscheidet die Bewilligungsstelle. Das Vorhaben läuft über 36 Monate und zielt auf einen Proof of Concept für digitale Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter.
Hochschule forscht ohne wirtschaftliches Interesse
Eine Hochschule plant im Rahmen eines Verbundprojekts ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben zu interaktiven Technologien für Kinder. Sie kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten und zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Die Kooperation mit weiteren Partnern regelt sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Begleitprojekt untersucht Mensch-Technik-Interaktion
Eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung beantragt das wissenschaftliche Begleitprojekt in Modul 2, das über insgesamt 40 Monate Fragestellungen zur Mensch-Technik-Interaktion in therapeutischen Anwendungsszenarien bearbeitet. Sie arbeitet dabei projektübergreifend mit den Verbünden aus Modul 1 zusammen. Einzelne Betriebe oder Kliniken sind hier nicht selbst Antragstellende, sondern Partner in den jeweiligen Verbundprojekten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung,
- Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben übertrifft den Stand von Wissenschaft und Technik deutlich und ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet.
- Sie beteiligen an Ihrem Vorhaben in Modul 1 mindestens ein Start-up oder ein KMU sowie eine Antragstellerin oder einen Antragsteller aus der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern.
- Sie besitzen die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden und dem Begleitprojekt.
- Sie berücksichtigen angemessen alle relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte.
- Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Antragsverfahren
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 14.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12.3.2024, B8.
Hinweise zum Verfahren
Projektskizzen konnten bis spätestens 07.05.2024 eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
vom: 14.02.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 12.03.2024 B8
Schlagwörter: FuE psychische Gesundheit Digital Natives Interaktionstechnologien Gesundheitsmanagement Therapie
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/interakt-gamification-techno-psychisch-gesund-kind.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 100 % nur Hochschulen/außeruniversitäre Einrichtungen; Unternehmen meist 50 % plus KMU-Bonus.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Forschungseinrichtung; Hochschule; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Gesundheit und Medizin; Information und Kommunikation
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-0
Fax +49 30 310078-141
vdivde-it@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.