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Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Wenn Sie im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss, nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Ihr Vorhaben, das sich thematisch im Rahmen des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegt.
Gefördert werden Projekte in den beiden Themenfeldern
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege,
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ.
Sie können die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und größere Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: bundesweit.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 100 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
KMU entwickelt digitale Pflegeunterstützung
Ein kleines Unternehmen forscht an interaktiven Technologien für die digital unterstützte Pflege und beantragt dafür ein Einzelvorhaben. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhält es normalerweise bis zu 50 Prozent seiner förderfähigen Kosten, als KMU unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bonus. Über die Bewilligung entscheidet das BMFTR beziehungsweise die zuständige Stelle.
Verbundprojekt für smarte Lebensräume
Ein mittelständisches Unternehmen, eine Hochschule und eine Gebietskörperschaft schließen sich zu einem Verbundprojekt im Themenfeld Lebenswerte Räume zusammen. Die Zusammenarbeit regeln sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung, und mindestens 50 Prozent der beantragten Fördermittel sollen den beteiligten KMU und mittelständischen Unternehmen zugutekommen. Die Hochschule kann dabei bis zu 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Hochschule forscht nichtwirtschaftlich zu Gesundheit
Eine Hochschule plant ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. Zusätzlich zu ihren zuwendungsfähigen Ausgaben kann sie eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Vorhaben ist technologieübergreifend und anwendungsbezogen angelegt und geht über den Stand der Technik hinaus.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Gebietskörperschaften und
- größere Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr risikoreiches industrielles Forschungs- oder vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben ist technologieübergreifend und anwendungsbezogen.
- Sie binden geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in das Projekt ein.
- Die relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte werden berücksichtigt.
- Ihr Projekt hat ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko und geht über den Stand der Technik hinaus.
- Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens wird in 1. Linie den KMU zugutekommen.
- Mindestens 50 Prozent der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel kommen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugute.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizzen bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einreichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Hinweise zum Verfahren
Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 15. April und am 15. Oktober jeden Jahres.
Eine Einreichung von Projektskizzen ist nicht mehr möglich. Letztmalig bestand diese Möglichkeit zur Einreichung einer Skizze am Stichtag 15.10.2025. Weitere Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen nach dem Oktober 2025 sind nicht vorgesehen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 14.01.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 28.01.2021 B10
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 07.06.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 15.06.2022 B5
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 05.02.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 21.03.2024 B5
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 27.06.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 04.07.2024 B8
Weblink zur Änderungsbekanntmachung
Vierte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
vom: 09.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.01.2026 B1
Schlagwörter: FuE Gesundheit Pflege smart nachhaltig innovation digital
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/interakt-technologien-gesundheit-lebensqualitaet.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen
„Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – KMU-Programm: Unternehmen normalerweise 50 % plus KMU-Bonus; 100 % nur Hochschulen/Forschungseinrichtungen.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Ebene
- Bund (BMBF)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Mobilität
- Branche
- Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Forschung und Innovation (themenspezifisch)
- Gesundheit und Medizin
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. +49 30 310078-0
Fax +49 30 310078-141
interaktive-technologien@vdivde-it.de
www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.